Geringfügiger Kraftstoffklau bleibt nicht ungestraft
Nach dem Tanken nicht zu bezahlen, das wird schon Niemandem auffallen. Dies dachte sich wohl auch der Angeklagte, der am 7. März 2008 Benzin im Wert von 10,01 € an einer Tankstelle an der A8 entnahm und an der Kasse