Rechtsnews 11.07.2021 Julia Brunnengräber

Politisches Flugblatt nicht immer staatsgefährdend

Das Bundesverfassungsgericht setzte sich mit einem Fall 2011 auseinander, ob bestimmte Äußerungen zur Verunglimpfung des Staates nach § 90a Abs. 1 StGB beitragen. Laut Gesetz wird derjenige bestraft, der öffentlich durch die Verbreitung eines Inhalts die Bundesrepublik Deutschland böswillig verächtlich macht. In der Entscheidung ging es maßgeblich darum, wo die Grenze zu ziehen ist zwischen schädigenden Aussagen und freier Meinungsäußerung- beziehungsweise der Bundesrepublik Deutschland (BRD) nicht schädigenden Aussagen. Die Richter entschieden: Ein politisches Flugblatt ist nicht immer staatsgefährdend!

Kritik an Deutschland durch Flyer

Als Klägerin trat eine Frau auf, die ein Flugblatt verfasste und verteilen ließ. Es enthielt Aussagen, die sich gegen eine Aufführung des Theaterstücks über den Kommunisten Georg Elser wandten. Sie wurde im Verfahren zu einer Geldstrafe verurteilt, gegen die sie sich auflehnte. Inhalte waren unter anderem folgende: Der Widerstandskämpfer Georg Elser wurde im Flugblatt als Kommunist bezeichnet. Seine Rolle als Vorbild wurde mit einem Fragezeichen versehen. Er habe Unschuldige in den Tod gerissen. Deutschland wurde als verkommen beschrieben, sobald es gegen „Rechts“ kämpfe- was eigentlich Deutsch sei- so die Meinung der Beschwerdeführerin.

Wer war Georg Elser?

Er war ein Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus. Der Mann beschloss 1938 die rassistische politische Führung zu stürzen, in der Absicht den bevorstehenden Krieg zu verhindern. Ihm war bekannt, dass Hitler zum 8. November regelmäßig den Jahrestag seines Putschversuches im Bräukeller in München feierte. Daher legte er Sprengstoff dort an. Allerdings verließ Hitler nur wenige Minuten vor der Explosion die Versammlung. Der geplante Anschlag ging daher schief.

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Überspitzte Äußerungen sind nicht schädigend

Das Bundesverfassungsgericht entschied schließlich, dass die Formulierungen der Klägerin, wie sie in dem Flugblatt vorkamen, polemischer Art seien. Sätze wie: „Mörder unschuldiger Menschen können keine Vorbilder sein!“ seien Verallgemeinerungen. Sie sind überspitzt und unsachlich. Dadurch könnte der deutsche Staat nicht gefährdet werden. Auch Einrichtungen des deutschen Staates seien nicht in Gefahr. Friedlichkeit innerhalb der BRD könne durch die nicht konkreten Aussagen nicht angegriffen werden. Laut Pressemitteilung des BVerfG wurde durch den Inhalt des Flugblatts „die Schwelle zur Verletzung des durch § 90a StGB geschützten Rechtsguts noch nicht überschritten“. Anders sähe die Sache aus, würde das BRD-System konkret als verkommen dargestellt und wäre die verfassungsmäßige Ordnung Deutschlands Bezugspunkt und Hauptthema des Flugblatts.

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