Rechtsnews 09.06.2021 Christian Schebitz

Die Bezeichung „Schwuchtel“ ist eine Beleidigung

Wer einen Mann als „Schwuchtel“ oder „Pussy“ bezeichnet, insultiert diesen. Das gilt unabhängig von den Umständen und Rahmenbedingungen unter denen diese Begriffe fielen. Dazu zählt auch der örtliche Sprachraum, wie es das Frankfurter Amtsgericht entschied. Die Bezeichnung „Schwuchtel“ ist eine Beleidigung und daher strafbar.

„Mach das, Schwuchtel“

Konkret ging es um einen Streit über Lieferung und Mangelfreiheit einer online erstandenen Uhr zwischen dem Angeklagten und dem Geschädigten. Nachdem dieser eine Teilrückzahlung vorschlug, antwortete der Beschuldigte per SMS mit dem Inhalt:„Kleine Pussy lass dir einen blasen“. Als der Empfänger der Nachricht mit einer Strafanzeige drohte, entgegnete er: „mach das, schwuchtel“, „dein anwalt wird dich einliefern lassen !“, sowie „in der norderstrasse in hh-aktona nehmen sie so pussys wie dich gerne auf !“. Der Angeklagte wurde wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Was ist eine Formalbeleidigung?

Das Gericht befand die Bezeichnung Schwuchtel als Herabwürdigung der Person aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, nach §185 StGB. Gerade der Begriff „Schwuchtel“ impliziere eine besonders missbilligende Geringschätzung von Personen, die sich zum gleichen Geschlecht hingezogen fühlen. Deswegen handele es sich um eine Ehrverletzung, unabhängig von den äußeren Umständen. Es sei eine Formalbeleidigung.

Ihr gutes Recht – jetzt mit KI klären lassen.

Jetzt mit einem
Anwalt sprechen

Telefonische Rechtsberatung
persönlich & lösungsorientiert

34,99  *
  • 15 / 30 / 45 Minuten wählbar
  • Antwort in ca. 4 Stunden
  • Wenn Reden wichtig ist

Direkt klären, statt schreiben.

KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln auf Ihre Frage
  • Optional:
  • Check von bis zu 5 Dokumenten (PDF)
  • Telefonat mit einem Anwalt zum Thema
29,99  *
Prüfprotokoll EU AI Act
Strukturierte KI-Ersteinschätzung als PDF zu Ihrer Rechtsfrage. Mit Einordnung, nächsten Schritten und Musterschreiben (falls passend). Sicher im Dashboard abrufbar - optional mit Dokumenten-Check & Anwaltstelefonat.

Schriftliche Antwort
vom Anwalt

Eine Rechtsfrage mit
Dokumentenprüfung

99,99  *
  • Schriftliche, anwaltliche, Ausarbeitung
  • Upload eines Dokumentes
  • Eine Rückfrage inklusive

Wenn es vom Anwalt schriftlich sein soll

Formalbeleidigungen sind herabwürdigende Äußerungen, die keinen sachlichen Bezug mehr aufweisen.

Sie sind aufgrund ihrer „Form“ beleidigend, egal ob der Verletzte jetzt wirklich homosexuell ist oder nicht. Bei dem Terminus steht die Missbilligung homosexueller Männer als solche im Vordergrund. Ein weiteres Beispiel: Jemand bezeichnet die Tochter einer Frau, die sich prostituiert als „Hurentochter“. Unabhängig davon, dass die Frau wirklich anschaffen geht, liegt eine Beleidigung vor.

„Pussy“ unter Meinungsfreiheit und Kontext auszulegen

Anders entschied das Gericht über die SMS mit dem Wort „Pussy“. Der Begriff stellt keine formale Ehrverletzung dar. Sie könnte von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Unter Zugrundelegung des Grundrechts ließ sich diese Bezeichnung ebenfalls nicht rechtfertigen. Auch den Einwand des Angeklagten, dass die Verwendung „Pussy“ im Frankfurter Sprachraum allgemein üblich ist, ließen die Richter in Frankfurt nicht gelten. Im vorliegenden Fall war der Ausdruck ebenfalls herabwürdigend und ohne Bezug zum sachlichen Kontext gefallen.

Sie brauchen Hilfe in einer ähnlichen Angelegenheit? Passende telefonische Rechtsberatung finden Sie hier.

Das könnte Sie auch interessieren:

Bezeichnung als „Ming-Vase“ führt zu Kündigung

Darf Vermieter Mietvertrag nach Beleidigung kündigen?

Quellen und Links:

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€