Rechtsnews 21.02.2024 Alex Clodo

Was gilt bei Unpünktlichkeit am Arbeitsplatz?

Eisregen und Autofahren ist keine angenehme und gute Kombination. Viele Arbeitnehmer nutzen das Auto, die Bahn oder den Bus für den Weg zur Arbeit. Besondere Wetterlagen wie starker Schneefall oder Hochwasser machen es den Arbeitnehmern aber manchmal schwer, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen. Wie wirkt sich dies jedoch arbeitsrechtlich aus? Das hängt immer von den Umständen ab. Es gilt jedoch grundsätzlich, dass jeder Mitarbeiter laut seinem Arbeitsvertrag verpflichtet ist, pünktlich zu sein. Der Beitrag beantwortet Ihnen ein paar Fragen zur (Un-)Pünktlichkeit am Arbeitsplatz.

Grundsätzliche Regelungen für Arbeitnehmer

Welche Regeln gelten grundsätzlich für Arbeitnehmer? Grundsätzlich müssen Angestellte sich an vereinbarte Arbeitszeiten halten und pünktlich am Arbeitsplatz erscheinen. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag. Kommt man zu spät, verstößt man gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Der Angestellte muss also dafür sorgen, dass er zur richtigen Zeit auf der Arbeit sein wird. Daraus resultiert auch, dass der Arbeitnehmer einen ausreichend großen Puffer in den Arbeitsweg einbauen soll, um Staus oder Probleme mit Bus und Bahn ausgleichen zu können. Zudem gilt dies, wenn im öffentlichen Personennahverkehr ein Streik angekündigt ist.

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Wann muss der Arbeitnehmer für seine Unpünktlichkeit geradestehen?

Der Arbeitnehmer muss sich sein Zuspätkommen am Arbeitsplatz, wenn sich dies aus den äußeren Umständen ergibt, häufig zuschreiben lassen. Stellen Sie sich folgendes Beispiel vor. Es ist Winter und Sie wollen mit der Bahn zur Arbeit. Aufgrund von winterlichen Straßenverhältnissen fällt die Bahn aber aus oder es geht auf der Autobahn nur im Schneckentempo vorwärts.

In solchen Fällen kann sich der Arbeitnehmer nicht entschuldigen. Vorliegend trifft es dann nicht nur ihn, sondern zahlreiche weitere Menschen, die sich ebenfalls auf dem Weg zur Arbeit befinden. Die Arbeitnehmer tragen das sog. “Wegerisiko“. Kommt der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin aufgrund der Witterung zu spät zur Arbeit, besteht für die Zeit, in der nicht gearbeitet wird, kein Anspruch auf Lohn. Allerdings müssen ausgefallene Stunden grundsätzlich auch nicht nachgeholt werden.

Kann man schuldlos zu spät zum Arbeitsplatz kommen?

Im letzten Abschnitt befassen wir uns mit der Frage, ob man schuldlos zu spät zur Arbeit kommen kann. Auch hier ein Beispiel zur besseren Verdeutlichung: Stellen Sie sich vor, dass Ihr Kind morgens krank aufwacht und Sie erst mit ihm zum Arzt gehen müssen oder eine Kinderbetreuung organisieren müssen, bevor Sie auf der Arbeit erscheinen können. In einem solchen Fall liegt das Zuspätkommen in seiner Person begründet und gilt sozusagen als unverschuldet. 

Letztendlich gilt jedoch, dass der Arbeitnehmer immer unverzüglich seinem Arbeitgeber mitteilen sollte, wenn er einmal zu spät kommen sollte.

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