Rechtsnews 24.08.2022 Alex Clodo

Rückzahlung eines zuvielgezahlten Monatsgehalts?

Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob ein Beamter nach seinem Dienstherrenwechsel dazu verpflichtet ist, zuviel gezahltes Gehalt von seinem ehemaligen Arbeitgeber, zurückzuzahlen. Diese Frage hatte das Verwaltungsgericht Koblenz zu entscheiden. Wie entschied das Gericht? Das und mehr erfahren Sie hier!

Professor erhält zu viel Gehalt

Wie stellte sich der Sachverhalt dar? Ein Professor, Kläger im vorliegenden Fall, folgte im Jahr 2020 dem Ruf einer Universität außerhalb von Rheinland-Pfalz. Dort wurde er mit Wirkung zum 01.09.2020 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zum Universitätsprofessor ernannt. Daraufhin zahlte das Land Rheinland-Pfalz dem Kläger am 31.08.2020 für den Monat September noch Bezüge in Höhe von 5.195,28 Euro netto aus. Gegen den sodann ergangenen Rückforderungsbescheid erhob der Kläger erfolglos Widerspruch.

Daraufhin brachte der Kläger im Verfahren vor, dass er seinem damaligen Dienstherren bereits im Juni 2020 über seinen Wechsel an eine neue Universität informiert hat. Er ist darüber hinaus nicht verpflichtet gewesen, seinen Kontoauszug auf Zahlungen des Beklagten zu prüfen, da er mit weiteren Auszahlungen nicht habe rechnen müssen. Nach Ansicht des Professors hat das Land die Überzahlung selbst zu verantworten, so dass aus Billigkeitsgründen von einer teilweisen Rückzahlung abzusehen ist.

Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.

★★★★★ Seit 2004 Millionen beratene und zufriedene Kunden
Was passt zu Ihnen?
Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten.
Telefonisch
Für alle, die direkt mit einem Anwalt sprechen möchten
Anruf innerhalb ca. 4 Stunden
ab 34,99 *
  • 15 / 30 / 45 Min wählbar
  • Persönlich & lösungsorientiert
  • Wenn Reden wichtig ist
Anwalt telefonisch anfragen
Ideal, wenn Sie sofort persönlich sprechen möchten.
Wenn Sie schnell und günstig eine erste Orientierung brauchen.
✦ Empfohlen
LexBot
KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
⚡ Antwort in ca. 2 Minuten ⚡
ab 29,99 *
Ideal für erste, rechtliche Orientierung
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln
  • Rechtliche Einordnung & nächste Schritte
  • Optional: Doku-Check & Anwaltstelefon
KI-Ersteinschätzung starten →
Keine Wartezeit  ·  Keine versteckten Kosten  ·  Sofort online starten
★★★★★ 4,8 / 5 Sterne
LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act Geprüft gem.
EU AI-Act
Der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung.
Wenn Sie eine schriftliche Antwort wünschen.
Schriftlich
Für komplexere Fälle mit anwaltlicher Ausarbeitung
Antwort in ca. 1 Werktag
99,99 *
  • Schriftliche anwaltliche Ausarbeitung
  • Upload eines Dokuments möglich
  • Eine Rückfrage inklusive
Schriftliche Antwort erhalten
Für Fälle, bei denen Sie eine ausführliche Antwort benötigen.
*alle Preise inkl. MwSt.  ·  LexBot® ist als Marke geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert.

Bezüge ohne rechtlichen Grund gezahlt

Wie entschied das Gericht im vorliegenden Fall? Das Verwaltungsgericht folgte dem nicht und wies die Klage ab. Als Begründung führten die Richter im Urteil aus, dass dem Kläger die Bezüge ohne rechtlichen Grund gezahlt worden sind. Daher sind sie nach den entsprechenden Rechtsvorschriften zurückzuzahlen. Nach Ansicht der Richter kann der Kläger nicht einwenden, dass er „entreichert“ ist, da er die Bezüge bereits verbraucht habe. Eine solche Entreicherung ist nur dann anzunehmen, wenn der Empfänger die Bezüge bereits für seine laufenden Lebensbedürfnisse verbraucht hat. Es kann zwar bei relativ geringen monatlichen Überzahlungen über einen längeren Zeitraum angenommen werden, dass die zu viel gezahlten Bezüge im Rahmen der normalen Lebensführung verbraucht wurden. Im vorliegenden Fall ist dies aber nicht gegeben.

Ein geringfügiger Betrag umfasst eine Zahlung von 5.195,28 Euro nicht mehr. In Anbetracht dessen hat der Kläger darzulegen und zu beweisen, dass er den ihm überweisenden Betrag bereits restlos verbraucht hat.

Zudem ist dem Kläger eine Berufung auf den Entreicherungseinwand verwehrt, da er der verschifften Haftung unterliegt. Nach Ansicht der Richter hätte der Professor den Mangel des rechtlichen Grades offensichtlich erkennen müssen. Im Fall eines Beamtenverhältnisses gehört dies nämlich zu der Treue- und Sorgfaltspflicht des Klägers. Daher hätte dem Professor auffallen müssen, dass die Überzahlung ohne Rechtsgrund ausgezahlt wurde. Der Beklagte habe zeitnah die Überzahlung erkannt und den Kläger zur Rückzahlung aufgefordert.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:

Kündigung der Mietwohnung wegen Gewaltandrohung

Reisemangel wegen Nichtanlaufen eines Hafens bei Kreuzfahrt?

Ausstellungswagen als Neuwagen?

Quelle:

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 22.02.2022 – 5 K 1066/21.KO

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€