Privates Baurecht
Das private Baurecht findet sich an der Schnittstelle von Recht und Technik. Es umfasst die gesamten rechtlichen Beziehungen zwischen dem Bauherrn, dem Architekten, dem Statiker und den Bauunternehmern. Neben der Kenntnis der Gesetze, der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und der einschlägigen Rechtsprechung sind Kenntnisse der typischen Abläufe und Schwachstellen im Baubereich sowie der daraus resultierenden wirtschaftlichen Interessenlage unverzichtbar.
Rechtsanwalt Winfried Reimer berät und vertritt sowohl Privatleute als auch Unternehmer zu Bau, Umbau, Erwerb und Nutzung von Immobilien. Entsprechend dem zeitlichen Ablauf eines Bauvorhabens unterstützt er Sie zunächst bei der Gestaltung oder Überprüfung von Verträgen (Bauvertrag, Architektenvertrag, Pauschalpreisvertrag, et cetera) und wirkt gegebenenfalls bei Vertragsverhandlungen und Vertragsabschlüssen mit. Bei der Durchführung von Bauverträgen steht der Jurist Ihnen bei allen bautypischen Problemen wie der Durchsetzung der Vergütung, von Nachträgen, bei Bauverzögerung und Baubehinderung bis hin zur Abnahme und Geltendmachung von Baumängeln zur Seite.
Architektenrecht
Im Architektenrecht prüft und übernimmt Herr Reimer für Sie die Klärung aller Fragen im Zusammenhang mit der Vertragsgestaltung. Dazu gehören sowohl die Überprüfung der Vertragsformulare als auch die Entwicklung und Gestaltung von anspruchsvollem individuellen Architektenvertrag, Generalplanervertrag oder Fachplanungsvertrag. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist ferner die Geltendmachung oder Abwehr von Honoraransprüchen der Architekten und Ingenieure (seien es HOAI-Honorare oder freie Honorare) sowie die Geltendmachung oder Abwehr von Haftungsansprüchen in Abstimmung mit der Berufshaftpflichtversicherung. Des Weiteren betreut Rechtsanwalt Reimer Architekten und Ingenieure bei einem Architektenwettbewerb und der Gestaltung und Abwicklung der daraus resultierenden Verträge.
Wirtschaftsrecht
Das Wirtschaftsrecht ist ein Oberbegriff für unterschiedliche Rechtsbereiche. Es umfasst die Gesamtheit aller Normen, welche die selbständige Erwerbstätigkeit in Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft, Verkehr und den freien Berufen begrenzen und lenken. Zum Wirtschaftsrecht gehören, neben dem Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, verschiedenste Bereiche, wie zum Beispiel das Handelsvertreterrecht, Vertragsrecht inklusive dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder das Allgemeine Zivilrecht. Neben Vorschriften über die Zulassung zum Beruf und Gewerbe – wie auch dem Bereich der staatlichen Wirtschaftslenkung und der Wirtschaftsförderung – sowie des Wettbewerbsrechts fallen auch viele eigenständige Rechtsgebiete unter das Wirtschaftsrecht. Teile des Wirtschaftslebens sind auch Rechtsgebiete wie Arbeitsrecht, Kaufrecht, Baurecht, Mietrecht, Insolvenzrecht. Rechtsanwalt Winfried Reimer berät und vertritt Sie bei all diesen Fragen und Verfahren kompetent und zuverlässig.
Unternehmensrecht
Im Unternehmensrecht als weiterem Schwerpunkt hält Herr Reimer klare, steuerlich sinnvolle Vertragsgrundlagen mit einer eindeutigen Leitungsstruktur und einer durchdachten Nachfolgeplanung / Betriebsnachfolge für unerlässlich. Bei Bedarf kann der Mandant hier auf eine steuerberatende Abteilung im Haus zurückgreifen.
Handelsrecht
Beim Handelsrecht handelt es sich um das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Das bedeutet, dass die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) Anwendung finden, wenn ein Kaufmann geschäftlich tätig wird. Es kommt mithin nicht auf die Natur des abgeschlossenen Rechtsgeschäfts an, sondern auf die Kaufmanneigenschaft der Akteure. Über das Gesetzesrecht hinaus, wird das geschäftliche Verhalten der Kaufleute durch das Handelsgewohnheitsrecht und die Handelsbräuche geregelt. Das Handelsrecht und das HGB haben die beschleunigte Geschäftsabwicklung zum Ziel. Im Verhältnis zu Verbrauchern wird daher den geschäftsgewandten Kaufleuten eine geringere Schutzbedürftigkeit zuteil (zum Beispiel unverzügliche Untersuchung von Mängelrüge beim Handelskauf oder geringere Formvorschriften). Auf der anderen Seite forciert das HGB einen gesteigerten Schutz des Rechtsverkehrs (Publizitätsschutz des Handelsregisters, erweiterter Gutglaubensschutz). Rechtsanwalt Reimer betreut sie bei allen Problemen rund um das Handelsrecht.
Gesellschaftsrecht
Die Gründung einer Gesellschaft bedarf im Vorfeld reiflicher Überlegung. Bereits hier geht es darum, sämtliche relevanten Aspekte der Ausgestaltung der zukünftigen Gesellschaft mit in die Wahl der richtigen Gesellschaftsform (KG, OHG oder GmbH) einzubeziehen. Aber nicht nur rein gesellschaftsrechtliche Fragen sind von großer Bedeutung für diesen Rechtsbereich. Vielmehr erlangen hier weitere Bereiche, wie das Steuerrecht, Kartellrecht und gegebenenfalls auch das Erbrecht und das Erbschaftsteuerrecht enorme Beachtung.
Rechtsanwalt Winfried Reimer berät Sie begleitend über das ganze Unternehmensleben hinweg bei Umstrukturierung, Veränderungen im Gesellschafterbestand sowie Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf, bei Spaltung, Fusion und Umwandlung, kurzum jeglicher Unternehmensumstrukturierung. Ferner berät und gestaltet er die Unternehmensnachfolge und steht für die Liquidation Ihres Unternehmens bei Bedarf auch als Liquidator zur Verfügung.