Arbeitsrecht
Kaum ein Rechtsgebiet bietet derart viele Ansatzpunkte für Konflikte wie das Arbeitsrecht. Rechtsanwalt Patrick Hardtke berät und begleitet Arbeitgeber, Betriebsräte und Arbeitnehmer im Individualarbeitsrecht und kollektiven Arbeitsrecht bei der Vorbereitung und der Durchführung von arbeitsrechtlichen Vorhaben und Verhandlungen. Die Themenbereiche im Arbeitsrecht sind Kündigungsschutz, Vergütung, Urlaub, Aufstellung und Prüfung von Arbeitsvertrag oder Arbeitszeugnis, Abfindung für Arbeitnehmer und Handelsvertreter, Wettbewerbsverbot, Probleme im öffentlichen Dienst, Eingruppierung nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) et cetera.
Gesellschaftsrecht
Im Bereich Gesellschaftsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Patrick Hardtke umfassend zur Vertragsverhandlung, Vertragsgestaltung, Projektplanung und Konzeption. Er berät über die jeweils günstigste rechtliche Gestaltung unter Einbeziehung aller für diese Entscheidung zu berücksichtigender Aspekte. Ausgehend von der Erkenntnis, dass es sich bei der Unternehmensgestaltung in aller Regel um die Gestaltung der Zusammenarbeit von Menschen handelt, finden nicht nur steuerliche Aspekte Beachtung, sondern insbesondere auch das Tätigkeitsfeld des Unternehmens, dessen personelle Struktur und dessen Perspektive. Die Wechselwirkungen mit anderen Rechtsgebieten werden in die Lösungen einbezogen (Stichwort Unternehmensnachfolge). Bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern werden gemeinsam mit den Mandanten Strategien entwickelt. Die Vertretung der Interessen durch Patrick Hardtke erfolgt außergerichtlich und auch gerichtlich.
Familienrecht
Die Tätigkeit im Familienrecht umfasst beispielsweise die Gestaltung von Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung, den Zugriff der Sozialversicherungsträger (zum Beispiel durch Sozialamt oder Landeswohlfahrtsverband) auf privatrechtliche Ansprüche oder den Unterhaltsregress der Sozialversicherungsträger, außerdem Ehescheidung und Folgesachen wie beispielsweise Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich oder Zugewinn. Wenden Sie sich außerdem an Rechtsanwalt Hardtke bei Problemen bezüglich der Vermögensauseinandersetzung und des ehelichen Güterrechts bei Trennung und Ehescheidung, Betreuung, Pflegschaft, Vormundschaft, bezüglich der Überprüfung der Unternehmensbewertung in Zugewinnausgleichsverfahren, der Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat sowie bei Themen wie Kindschaftssachen, Ehemündigkeit, Eheverbote und Aufhebung der Ehe oder auch der Einkommensermittlung bei Selbstständigen und Gewerbetreibenden bei einer Unterhaltsforderung.
Erbrecht
Thematisch oft mit dem Familienrecht verbunden ist das Erbrecht. Dieses regelt die Rechtsnachfolge in Bezug auf das Vermögen Verstorbener. Hier betreut Herr Hardtke kompetent, wenn es beispielsweise um die Gestaltung von Testament und Erbvertrag, die Gestaltung von Schenkungsvertrag, Ehegattenerbrecht, die Beratung bei Vorerbschaft und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung, die Beratung und Vertretung bei Erbauseinandersetzung, Erbausschlagung oder Nachlassüberschuldung beziehungsweise Nachlasshaftung geht.