Erbrecht
Das erbrechtliche Mandat beinhaltet vor dem Erbfall insbesondere die Beratung hinsichtlich der Gestaltung letztwilliger Verfügungen mit allen denkbaren Gestaltungsmöglichkeiten, so insbesondere die Errichtung eines Ehegattentestamentes, oftmals in Form des sogenannten Berliner Testamentes, einer Teilungsanordnung, der Verfügung eines Vermächtnisses oder hinsichtlich der Einsetzung einer Testamentsvollstreckung. Darüber hinaus sollte im Vorfeld bereits an die Errichtung einer Patienten- und Betreuungsverfügung gedacht werden. Nach dem Erbfall ist das erbrechtliche Mandat vor allem geprägt durch die Frage, ob einer Person ein Teil der Erbmasse anfällt – sei es aufgrund eines Pflichtteilsanspruches, einer Erbeinsetzung oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften – und wie sich die Auseinandersetzung des Erbes innerhalb der Erbengemeinschaft gestaltet.
Arbeitsrecht
Der Bereich des Arbeitsrechts erstreckt sich auf die Begründung von Arbeitsverhältnissen und ihre vertragliche Gestaltung, Regelungen im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses, Änderung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere Kündigungsschutzrecht, kollektives Arbeitsrecht, Arbeitnehmerschutz sowie Arbeitsförderung und Rentenrecht.
Gesellschaftsrecht
Das anwaltliche Mandat im Handels- und Gesellschaftsrecht bezieht sich auf die Gründung und Firmierung eines Unternehmens, den Problemkreis der Prokura und des Handelsvertreterrechts sowie die gesamte gesellschaftsrechtliche Regelungsmaterie zu GbR, OHG, KG, GmbH, GmbH & Co. KG, AG, KGaA, Stille Gesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft und EWIV.Fachanwalt Familienrecht
Das Arbeitsgebiet des Familienrechts umfasst das Eherecht, insbesondere Ehescheidung, Unterhalt, Güterrecht, Abstammungsrecht, Sorge- bzw. Umgangsrecht, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht, das Recht der Vermögensauseinandersetzung und sonstiger vermögensrechtlicher Ansprüche zwischen den Ehegatten sowie das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der eingetragenen Lebenspartnerschaft.