Mietrecht
Die große Mehrheit der Bevölkerung ist entweder in der Position des Mieters oder des Vermieters. Kaum ein anderes Rechtsgebiet wirft für so viele Menschen konkrete oder allgemeine Fragen zu Themen auf wie Mietvertrag, Kündigung, Zeitmietvertrag oder Staffelmietvertrag, Nachvermietungsprobleme, Mieterhöhung, Betriebskosten, Untervermietung, Schönheitsreparaturen, Tierhaltung, Mängelbeseitigung, Mietminderung, Kaution. Das Wohnraummietrecht wird durch eine enorme Fülle einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen reguliert, die im Sinne eines sozialen Mietrechts den Schutz des Mieters vor dem Verlust der Wohnung und damit der vertrauten Umgebung und engeren Heimat bewirken sollen. Für den vermietenden Eigentümer ergeben sich hieraus vielfach einschneidende Einschränkungen der freien Verfügbarkeit seines Immobilieneigentums. Diese juristische Ausgangslage birgt einen erheblichen Beratungsbedarf für Vermieter und Mieter.
Im Gewerberaummietrecht sind hingegen der Vertragsfreiheit kaum Grenzen gesetzt. Der Gewerberaummieter genießt nicht den weitreichenden Schutz der Wohnraummietvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Zu Herrn Claßens Aufgaben gehören hier die Durchsetzung und Geltendmachung von Mietzinszahlungsansprüchen des Vermieters, die Geltendmachung einer Mietminderung aufgrund eines Mangels des Mietobjektes mit den daraus resultierenden Rechtsfolgen, der Ausspruch einer Kündigung, die Durchsetzung des Räumungsanspruches mittels gerichtlicher Räumungsklage, die Beratung beim Abschluss eines Mietvertrages sowie nach Beendigung des Mietverhältnisses die Geltendmachung und Durchsetzung der wechselseitigen Rechte der Mietvertragsparteien.
Wohungseigentumsrecht
Das Tätigkeitsspektrum von Herrn Claßen im Wohnungseigentumsrecht (WEG) reicht von der Beratung und Prüfung von Kaufverträgen über die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bis zur Beratung von Verwaltung und Eigentümergemeinschaft. Rechtsanwalt Marius Claßen berät Sie beispielsweise über die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, die Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum, zu Teilungserklärung und Teilungsvertrag, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, Wohngeld, Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage.
Schadensersatzrecht
Ein nicht selbst verursachter Schaden kann aus einer vorsätzlichen oder ungewollten Verletzungshandlung (vorsätzliche Sachbeschädigung, Verkehrsunfall), aus einem Verstoß gegen Rechtspflichten (Verstoß gegen vertragliche Pflichten) oder aus höherer Gewalt (Sturmschaden) resultieren. In solchen Schadensfällen stellt sich für den Geschädigten stets die Frage, ob er einen Dritten für den ihm entstandenen Schaden in Anspruch nehmen kann. Dabei kann es sich natürlich um den Schadensverursacher selbst handeln, aber unter Umständen auch um jemand, der vertraglich eine Eintrittspflicht übernommen hat (insbesondere eine Versicherung) oder dem gesetzlich eine solche überbürdet wurde. In bestimmten Fällen etwa haftet der Prinzipal oder der Staat für Handlungen seiner Bediensteten. Rechtsanwalt Marius Claßen hat im Schadensersatzrecht zunächst die Aufgabe, durch die Analyse des Sachverhalts festzustellen, ob eine Haftung Dritter besteht, und ob etwaige Ansprüche aufgrund der Beweissituation letztlich auch durchsetzbar sind. Anschließend unterstützt er den Mandanten bei der außergerichtlichen und notfalls auch gerichtlichen Geltendmachung aller sich aus dem Schadensvorgang ergebenden Ansprüche. Lassen Sie sich nach einem Schadensvorfall sofort von Herrn Claßen anwaltlich beraten.Fachanwalt Verwaltugnsrecht
Das Verwaltungsrecht ist ein Oberbegriff für das Recht des staatlichen Handelns auf dem Gebiet des nichtverfassungsrechtlichen öffentlichen Rechts. Grundsätzlich teilt man das Verwaltungsrecht in das allgemeine Verwaltungsrecht und das besondere Verwaltungsrecht ein. Das allgemeine Verwaltungsrecht regelt die Verfahrensweisen und Handlungsformen der Verwaltung, zum Beispiel Rechtsverordnung, Verwaltungsakt, Verwaltungsverfahren, Widerspruchsbescheid. Das besondere Verwaltungsrecht deckt einzelne spezielle Bereiche ab, in denen sich Staat und Bürger begegnen, wie beispielsweise Polizeirecht und Ordnungsrecht, öffentliches Baurecht, Ausländerrecht. Rechtsanwalt Claßen berät in allen relevanten prozessualen Fragestellungen, insbesondere in Widerspruchsverfahren, Klagen vor den Verwaltungsgerichten und den Baulandkammern sowie im einstweiligen Rechtsschutz. Das Verwaltungsrecht als eigenes Rechtsgebiet hat ferner ein eigenes Prozessrecht, das auch als Bestandteil des Verwaltungsrechts angesehen wird. Marius Claßen berät und vertritt Sie im allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht sowie im Verwaltungsprozessrecht.