Patentrecht
Die große Stärke der Rechtsanwälte- und der Patentanwälte der Kanzlei Hirsch & Associés ist das Patentrecht. In diesem Bereich betreibt die Kanzlei Hirsch & Associés sowohl Strafverfolgung als auch Verteidigung. Die Kanzlei unterstützt ihre Mandanten sowohl für Patente wie auch für Marken und zwar nicht nur vor den Patent- und Markenämtern, sondern auch vor Gericht. Sie kann bei einem Verstoß gegen das Patent- oder das Markenrecht ihre Rechts- oder Patentanwälte hinzuziehen. Kommt es in Patentsachen zu einem Gerichtsverfahren, können Sie sich voll und ganz das umfangreiche Wissen und die jahrelange Erfahrung von Rechtsanwalt und Europäischer Patentanwalt Hirsch verlassen. In der Kanzlei sind insgesamt 14 Diplom-Ingenieure tätig, wobei alle technischen Gebiete bedeckt sind. Ein Großteil von ihnen ist auch Europäischer Patentanwalt.
Markenrecht
In Bezug auf Markenanmeldungen und -eintragungen vertreten die Juristen unserer Kanzlei unsere Mandanten vor den verschiedenen Ämtern (Frankreich, Deutschland, Benelux, Irland und Großbritannien). Sie prüfen ebenfalls vor der Anmeldung, ob eine Marke eingetragen und benutzt werden kann. Bei Markenkonflikten werden unsere Markenanwälte hinzugezogen, welche dann eine Abmahnung gegen die Konkurrenten unserer Mandanten verfassen und gegebenenfalls gerichtliche Schritte einleiten.
Wettbewerbsrecht
Eng mit dem Patentrecht verbunden ist das Wettbewerbsrecht. In diesem Bereich wird die Kanzlei Hirsch tätig, wenn unlauterer Wettbewerb vorliegt. Dies ist der Fall, wenn ein Produkt oder eine Marke nachgemacht, ein Logo oder Firmenname unrechtmäßig verwendet oder der Ruf durch einen Mitbewerber geschädigt wurde. Gegen die unrechtmäßige Nutzung Ihres geistigen Eigentums oder Ihre unlauteren Wettbewerb kann zunächst die Kanzlei Hirsch & Associés Sie vor Gericht, technisch und juristisch verteidigen.
Urheberrecht
Im Rahmen des Urheberrechts, unterstützen Sie die Rechtsanwälte der Kanzlei Hirsch & Associés dabei, Ihre geistige oder künstlerische Leistung zu schützen. Sie wird für Sie tätig, wenn eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, indem jemand beispielsweise unlauteren Wettbewerb mit Ihrem geistigen Eigentum betreibt beziehungsweise es ohne Ihre Zustimmung verbreitet oder verwertet. Die Kanzlei Hirsch & Associés berät ihre Mandanten außerdem darin, welche Vorkehrungsmaßnahmen Sie treffen können, damit im Fall eines Verstoßes nachgewiesen werden kann, wer der rechtmäßige Urheber eines Werkes ist.
Sie können die anwaltliche Unterstützung von der Rechtsanwaltskanzlei Hirsch & Associés aber auch dann einholen, wenn Ihnen vorgeworfen wird, dass Sie gegen das Urheberrecht verstoßen haben. Er prüft dann unter anderem für Sie, ob das Urheberrecht überhaupt Gültigkeit besitzt.