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Karin Heinrich

Rechtsanwältin Heinrich konzentriert sich vorrangig auf Gebiete, die mit der Mieterhöhung, dem Unterhalt und der Geschwindigkeitsüberschreitung zusammenhängen.

 

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Karin Heinrich - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Familienrecht 50
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht

Familienrecht

Speziell in Familienangelegenheiten sieht Frau Heinrich die Möglichkeit, eine Schlichterrolle zu übernehmen und ihre Fähigkeit auf Menschen zu zugehen und Vertrauen zu schaffen, einbringen zu können.

Das Familienrecht umfasst beispielsweise Ehescheidungen und Folgesachen, wie z.B. Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich, Zugewinn, etc., Vermögensauseinandersetzungen und Güterrecht bei Trennung und Ehescheidung.

Mietrecht

Im Mietrecht reicht die Tätigkeitsspanne von Kündigungsdurchsetzung des Vermieters und dem Kündigungsschutz des Mieters, Streitigkeiten um die Miethöhe, Betriebs- und Heizkostenabrechnungen bis zur Streitschlichtung zwischen den Mietparteien.

Verkehrsrecht

Über die genannten Rechtsgebiete hinaus verfügt die Juristin über fundierte Kenntnisse im Verkehrsrecht. Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht erstreckt sich über alle Bereiche des Zivil-, Ordnungswidrigkeiten- und des Verkehrsstrafrechts sowie des Verwaltungsrechts. Im Bereich des Zivilrechts geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein, wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, bei einem Verkehrsunfall erlittene Personenschäden in Form von Schmerzensgeld, Heilkosten und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen. Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung u.a. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, Bußgeldbescheide überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen.
Des weiteren befasst sich die Kanzlei mit der Verteidigung in Verkehrsstrafsachen, beispielsweise Vorwürfen von Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort u.s.w. Auch ein Mandant, der ein Problem im Bereich der Kombination von Straf- und Verkehrsrecht hat, wird kompetent beraten und betreut.

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Vita

Karin Heinrich wurde 1955 in Freiburg geboren. Nach Abitur und Jurastudium in Berlin, ist sie seit 1982 in Berlin zur Anwaltschaft zugelassen.

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