Allgemeines Zivilrecht
Das Allgemeine Zivilrecht beinhaltet eine Vielzahl von rechtlichen Problemen. Es ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezialgesetzen und Nebengesetzen ergänzt. Vertragliche Fragen gehören ebenso zu diesem Bereich wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz oder das Recht der unerlaubten Handlungen (Deliktsrecht). Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht, Reiserecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Ira Runkel hilft Ihnen in diesen Bereichen ebenso beratend wie gestalterisch. Selbstverständlich ist sie Ihnen aber auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen behilflich.
Kaufrecht
Das Kaufrecht als solches stellt kein selbständiges Rechtsgebiet dar, verdient es aber auf Grund seiner Bedeutung im Alltag – für Privatpersonen wie für Gewerbetreibende – gesondert erwähnt zu werden. Rechtsanwältin Ira Runkel berät Verbraucher rund um die Abwicklung eines Kaufvertrages etwa bezüglich
- des Vorgehens bei Vorliegen eines Defektes an einem Gerät oder der Mangelhaftigkeit einer Sache (Sachmangel)
- der Widerrufsrecht beim Kauf im Versandhandel
- des Rücktritt von einem Kaufvertrag und der Rückgabe des Kaufgegenstandes
- der Rückerstattung eines gezahlten Kaufpreises
- der Rechte bei Leasingkauf und Finanzierungskauf oder
- der Rechte und Pflichten beim Internetkauf und Ersteigerung auf Online-Plattformen.
Arzthaftungsrecht
Eng mit dem Versicherungsrecht verknüpft ist das Arzthaftungsrecht. Unter dem Begriff „ärztlicher Kunstfehler” sind insbesondere Diagnosefehler, Therapiefehler und Operationsfehler sowie Überwachungsverschulden und mangelnde Aufklärung zu verstehen. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Standard guter ärztlicher Behandlung unterschritten wird. Standard in der Medizin repräsentiert den jeweiligen Stand naturwissenschaftlicher Erkenntnisse und ärztlicher Erfahrung, der zum Erreichen des ärztlichen Behandlungszieles erforderlich ist und sich in Erprobungen bewährt hat. Das Arzthaftungsrecht ist nicht speziell kodifiziert. Es besteht aus einer Vielzahl von Einzelgesetzen und Normen, die einerseits den Arzt und seine Berufstätigkeit und andererseits den Patienten betreffen. Spezialnormen für das Arzthaftungsrecht gibt es ebenfalls nicht. Es gelten die allgemeinen Haftungsgrundsätze des Zivilrechts. Für den Patienten kommen Ansprüche aus Behandlungsvertrag wie auch aus Deliktsrecht in Betracht. Beide Ansprüche können nebeneinander und unabhängig voneinander geltend gemacht werden. Rechtsanwältin Ira Runkel ist Ihre Expertin im Arzthaftungsrecht.Fachanwalt Versicherungsrecht
Ein bedeutender Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin Ira Runkel, zugleich Fachanwältin für Versicherungsrecht, liegt in der Lösung versicherungsrechtlicher Probleme. Der Mensch ist heute gegen viele Lebensrisiken versichert. Zu den häufigsten Versicherungen zählen neben vielen anderen die Reiseversicherung, Diebstahlversicherung, Rechtsschutzversicherung, Kaskoversicherung sowie Haftpflichtversicherung und die private Krankenversicherung. Tritt der Versicherungsfall ein, gibt es nicht selten Konflikte zwischen Versicherungsnehmer und den Versicherungsgesellschaften. Ist ein Schaden eingetreten, muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer hiervon unverzüglich Anzeige machen und ihm jede erforderliche Auskunft erteilen (§§ 33, 34 VVG). Am besten erfolgt die Anzeige schriftlich. Vielfach reicht aber auch ein Telefonanruf.
Möglichst vor Abschluss einer wichtigen Versicherung, spätestens aber bei Eintritt eines Versicherungsfalles oder Schadensfalles sollte ein Versicherter deshalb bereits einen spezialisierten Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Dies gilt insbesondere für das Ausfüllen von Fragebögen der Versicherung. Für den Fall, dass der Versicherer seine Haftung aus dem Versicherungsvertrag aus Ihnen nicht nachvollziehbaren Gründen ablehnt, sollten Sie die anwaltliche Hilfe durch Frau Runkel in Anspruch nehmen. Die Juristin vertritt Mandanten bei der Verfolgung von Ansprüchen gegenüber der fremden Versicherung. Darunter fällt maßgeblich die Abwicklung bei einem Verkehrsunfall, aber auch Ansprüchen aufgrund weiterer Haftpflichttatbestände, zu Beispiel im Bereich der privaten Haftpflichtversicherung.