Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Durch die steuerrechtliche Orientierung von Rechtsanwalt Zauske hat er sich auch umfangreiche Kenntnisse im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht verschafft. Hierbei berät und vertritt er umfassend bei der Vertragsverhandlung, Vertragsgestaltung, Projektplanung und Konzeption. Er berät ferner bei der Unternehmensgründung über die jeweils günstigste Gestaltung derRechtsformwahl (beispielsweise GmbH, KG oder GmbH & Co. KG) unter Einbeziehung aller für diese Entscheidung zu berücksichtigender steuerrechtlichen Aspekte. Ausgehend von der Erkenntnis, dass es sich bei der Unternehmensgestaltung in aller Regel um die Gestaltung der Zusammenarbeit von Menschen handelt, finden jedoch nicht nur steuerliche Aspekte Beachtung, sondern insbesondere auch das Tätigkeitsfeld des Unternehmens, dessen personelle Struktur und dessen Perspektive. Die Wechselwirkungen mit anderen Rechtsgebieten werden in die Lösungen einbezogen. Bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern werden gemeinsam mit den Mandanten Strategien entwickelt. Die Vertretung der Interessen durch Herrn Zauske erfolgt sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.Fachanwalt Steuerrecht
Seit dem 22.02.2005 ist Herr Zauske berechtigt, den Titel „Fachanwalt für Steuerrecht” zu führen. Am 17.04.2007 erfolgte die Bestellung zum Steuerberater bei der Steuerberaterkammer Niedersachsen.
Das so genannte „Allgemeine Steuerrecht” ist in der Abgabenordnung (AO) enthalten. Das bedeutet, dass die Abgabenordung die grundsätzlichen Regelungen darüber enthält, wie die Steuer festzusetzen und wann sie zu entrichten ist. Die einzelnen Steuergesetze regeln, in welchen Fällen die Steuer entsteht. Das Allgemeine Steuerrecht regelt die Besteuerungsverfahren von der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen über die Festsetzung und Erhebung der Steuern bis hin zur Vollstreckung, zu den außergerichtlichen Rechtsbehelfen und zum steuerlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Aufgabe von Rechtsanwalt und Steuerberater Heiko Zauske ist insbesondere die Bearbeitung von Rechtsmittelverfahren vor den Finanzgerichten bis hin zum Bundesfinanzhof oder auch das Entwickeln steueroptimierter Lösungen.
Ferner betreut er seine Mandanten im Bereich Lohnsteuerjahresausgleich. Entgegen anders lautender Meinung gibt es den klassischen Lohnsteuerausgleich in der Bundesrepublik Deutschland seit einigen Jahren nicht mehr. Nichts desto trotz ist eine Großzahl der Arbeitnehmer als auch nicht Arbeitnehmer mit sonstigen Einkünften verpflichtet jährlich eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. In diesem Zusammenhang sieht Herr Zauske seinen Auftrag darin, seinen Mandanten bei der Erstellung der jeweiligen Jahressteuererklärung mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Rechtsanwalt Heiko Zauske ist auch als Verteidiger im Steuerstrafrecht tätig. Die verfahrensrechtlichen Regelungen des Steuerrechts legen auch dem Steuerpflichtigen, der zugleich Beschuldigter in einem gegen ihn geführten Strafverfahren ist, weitreichende Mitwirkungspflichten, Vorlagepflichten und Dokumentationspflichten gegenüber den Finanzbehörden auf. Andererseits darf er auch im Steuerstrafverfahren nicht gezwungen werden, sich selbst strafrechtlich zu belasten und darf zu den erhobenen Tatvorwürfen schweigen. Aus dem Blickwinkel des Strafrechts und des Steuerrechts erscheint daher das Steuerstrafrecht jeweils als eine besonders schwierige und unübersichtliche Materie. Notwendig ist daher eine ganzheitliche Vorgehensweise durch einen spezialisierten rechtlichen Vertreter, der beide Verfahren beherrscht und über besondere Erfahrung im Umgang mit Finanz- und Strafverfolgungsbehörden verfügt. Wenden Sie sich daher vertrauensvoll an Rechtsanwalt und Steuerberater Zauske.