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Günter Stremmel

Günter Stremmel ist Fachanwalt für VergaberechtFachanwalt für Baurecht und Architektenrecht sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht und berät seine Mandanten zudem in den Bereichen Vetragsrecht, Vergaberecht, Wirtschaftsstrafrecht, Gesellschaftsrecht, Bankrecht, Verwaltungsrecht, Handelsrecht sowie im Internationalen Privatrecht.

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Günter Stremmel - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Architektenrecht
  • Bankrecht
  • Baurecht öffentlich
  • Baurecht privat
  • Gesellschaftsrecht
  • Handelsrecht
  • Kapitalmarktrecht
  • Privatrecht (international)
  • Vergaberecht
  • Verwaltungsrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht

Vertragsrecht

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Stremmel ist das Vertragsrecht. Die Vetragsgestaltung und Vertragsprüfung spielt insbesondere in den Bereichen Handelsrecht und Wirtschaftsrecht eine bedeutende Rolle. Der Anwalt übernimmt für seine Mandanten auch die Vertretung bei grenzüberschreitenden Kauf- und Werkverträgen. Herr Stremmel berät Sie zu Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag, Bauvertrag, Architektenvertrag, Kreditvertrag sowie zu allen anderen gängigen Vertragsformen. Außerdem ist er Ihr Ansprechpartner bei einer Anfechtung, einem Haustürgeschäft oder bei der Durchsetzung eines Gewährleistungsrechts (Rücktritt vom Vertrag, Minderung, Schadensersatz, Nachbesserung).

Vergaberecht

Herr Stremmel ist auch Fachanwalt für Vergaberecht betreut Fälle aus dem Vergaberecht. Im Bereich Vergaberecht geht es hauptsächlich um Nachprüfungsverfahren bei den Länder-Vergabekammern sowie beim Bundeskartellamt. Weiterhin relevant sind die Beschwerdeverfahren bei den Kartellsenaten der Oberlandesgerichte.

Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht

Rechtsanwalt Stremmel ist mit mandaten aus dem Steuerstrafrecht und dem Wirtschaftsstrafrecht befasst. Im Wirtschaftsstrafrecht geht es um Korruptionsstraftaten und Straftaten gegen den Wettbewerb (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen, Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung), Insolvenzverschleppung, Vorenthalten von Arbeitnehmerentgelten und Subventionsbetrug, außerdem allgemein um die Delikte Betrug, Untreue, Unterschlagung, Computerbetrug und Urkundenfälschung. Im Steuerstrafrecht ist Herr Stremmel vor allem für Mandanten tätig, die wegen einer fehlerhaften Steuererklärung oder einer Steuerhinterziehung angeklagt sind.

Gesellschaftsrecht

Rechtsanwalt Stremmel kümmert sich um Ihr Gesellschaftsrechtsanliegen. Er gestaltet für Sie Gesellschaftsführerverträge und berät alle Arten von Personengesellschaften (GbR, OHG und KG, GmbH & Co.KG) sowie Kapitalgesellschaften (GmbH und AG). Er untersützt Gesellschaften bei allen rechtlichen Auseinandersetzungen, nimmt an Gesellschafterversammlungen teil, gestaltet Notarverträge, berät den GmbH-Geschäftsführer und übernimmt die Insolvenzberatung.

Bankrecht

Ein weiteres Tätigkeitsfeld von Rechtsanwalt Stremmel ist das Bankrecht. Hier berät und vertritt er seine Klienten in allen Facetten rund um das Kapitalmarktrecht. Das Wechsel- und Scheckrecht sowie das Verbraucherkreditrecht spielen zudem eine bedeutende Rolle in diesem Rechtsbereich. Anwalt Stremmel gestaltet für Sie auch die Sicherungsvereinbarungen.

Verwaltungsrecht

Günter Stremmel bietet Ihnen Unterstützung im Verwaltungsrecht. Das Verwaltungsrecht gehört zum öffentlichen Recht und ist ein Oberbegriff, unter dem viele verschiedene Rechtsgebiete zusammengefasst werden, die die Beziehung zwischen dem Staat und den Bürgern regeln. Im Verwaltungsrecht vertritt Rechtsanwalt Stremmel seine Mandanten insbesondere im öffentlichen Baurecht, Gewerberecht, Umweltrecht, Gaststättenrecht und Wehrrecht. Die Vertretung erfolgt gegenüber Behörden und Verwaltungsgerichten.

Handelsrecht

Rechtsanwalt Stremmel berät und vertritt Sie im Handelsrecht und beantwortet seinen Mandanten alle Fragen rund um die Themen Verträge, Gewährleistung und Produkthaftung. Ein weiterer Bereich im Handelsrecht ist das Handelsvertreterrecht. Der Anwalt gestaltet Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen und überprüft, ob diese der aktuellen Rechtsprechung angepasst sind.

Immobilienrecht

Beim Erwerb und Verkauf von Häusern und Wohnungen ist es ratsam, dass ein Experte über die rechtlichen Regelungen aufklärt. Anwalt Stremmel berät und vertritt seine Klienten beispielsweise im Maklerrecht und gestaltet für diese Grundstücks– und Wohnungseigentumskaufverträge. Damit der Grundstückserwerb auch rechtlich einwandfrei durchgeführt wird, sorgt Herr Stremmel dafür, dass der neue Eigentümer der Immobilie ins Grundbuch eingetragen und der Grundstückskaufvertrag notariell beglaubigt wird.

Internationales Privatrecht

Im Internationalen Privatrecht kommt es häufig zu Streitigkeiten, die grenzüberschreitende Kauf- und Werkverträge betreffen. Besonders im spanischen Recht kennt sich Rechtsanwalt Stremmel bestens aus. Er berät und vertritt seine Mandanten im spanischen Grundstücks– und Gesellschaftsrecht sowie im Erbschaftssteuerrecht. Er gibt seinen Mandanten auch Hilfestellung bei der Erteilung spanischer Vollmachten.Fachanwaltschaft für Architektenrecht und Baurecht 

Günter Stremmel ist Fachanwalt für Architektenrecht und Baurecht und vertritt in diesem Bereich Architekten und Ingenieuren sowie Bauunternehmen, Handwerker und Bauherren. Eine seiner Aufgaben besteht dabei in der Gestaltung von Bau-, Architekten- und Ingenieurverträgen, in der Geltendmachung beziehungsweise Abwehr von Gewährleistungsrechten, der Mängelhaftung, der Geltendmachung von Werklohnforderungen sowie von Nachträgen wegen verlängerter Bauzeit.

Zudem geht es in diesem Rechtsbereich häufig um Honorarstreitigkeiten, konkret um Ansprüche auf zusätzliches Honorar bei verlängerter Bauzeit, die Vergütung bei Mehrfachplanung oder bei geänderter Planung und die Gültigkeit der Pauschalpreisvereinbarung. In Bezug auf die Vertragsgestaltung und den Vertragsabschluss geht es um die Beschreibung des Leistungsumfanges unter Bezugnahme auf die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Weiterhin spielen in diesem Zusammenhang auch das Gewährleistungsrecht und die Haftungsklagen (Mängelanspruch und Schadensersatzanspruch) eine bedeutende Rolle.

Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht

Darüber hinaus ist Herr Stremmel dazu berechtigt, den Titel “Fachanwalt für Arbeitsrecht” zu führen. Im Arbeitsrecht übernimmt Anwalt Stremmel die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern beispielsweise bei Kündigungsschutzverfahren jeder Art (fristlose und fristgerechte Kündigung, betriebsbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung sowie personenbedingte Kündigung) oder bei betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten. Zudem beantwortet er alle Fragen zu den Themen Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag. Weitere Arbeitsschwerpunkte herrn Stremmels sind die Bereiche Arbeitszeit, Lohn, Abfindung, Urlaub, Zeugnis, Mobbing am Arbeitsplatz, Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht.

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Vita

Günter Stremmel wurde 1955 in Hilchenbach / Kreis Siegen geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Marburg und Bonn mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht. Auch das anschließende Referendariat absolvierte er in Bonn. Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt 1984 ist Herr Stremmel in dieser Kanzlei tätig. Seit 1995 ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie seit 2006 Fachanwalt für Bau - und Architektenrecht. Neben seinem Beruf als Rechtsanwalt ist Herr Stremmel seit 1999 auch als  Leiter von Arbeitsgemeinschaften (Zivilrecht) im Rahmen der Referendarausbildung am Landgericht Bonn tätig. Er spricht Englisch und Französisch. Herr Stremmel ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV), im Bonner Anwaltverein, in den Arbeitsgemeinschaften Bau- und Architektenrecht sowie Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Er ist außerdem Mitglied im Verein für Fachanwälte des Bau- und Architektenrechtes in Bonn/Rheinsieg e.V. An seinem Beruf als Rechtsanwalt reizen Herrn Stremmel insbesondere die sich immer wieder neu stellenden Herausforderungen und Probleme, die keine Routine zulassen.

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