Erbrecht
Im Erbrecht ist Rechtsanwalt Sickel Ihr Ansprechpartner, wenn es beispielsweise um die Gestaltung von Testament, Erbvertrag oder Schenkungsvertrag, die Grundstücksbewertung nach dem Bewertungsgesetz, das Ehegattenerbrecht, die Testamentsvollstreckung, die Beratung bei Vorerbschaft, Nacherbschaft oder Erbausschlagung sowie die Beratung und Vertretung bei Erbauseinandersetzung und bei Nachlassüberschuldung/Nachlasshaftung geht.
Privates Baurecht
Im privaten Baurecht gestaltet Herr Sickel Allgemeine Geschäftsbedingungen für Projektentwickler, verhandelt und formuliert Ihren Generalunternehmervertrag, Subunternehmervertrag und/oder Architektenvertrag. Rechtsanwalt Sickel greift für seine Mandanten ein, sobald der Bauablauf gestört wird, sei es durch einen erkennbaren Baumangel und/oder durch Bauverzögerung oder bei Meinungsverschiedenheiten bei Fragen der Vergütung. Dabei wirkt er an den Verhandlungen mit in dem Bestreben, durch frühzeitige Vergleichsversuche, Schiedsgutachtenverfahren oder andere Maßnahmen der Beweissicherung schnelle und kostengünstige Lösungen zu erzielen. Herr Sickel ist auch forensisch tätig und führt Selbständige Beweisverfahren und Vergütungsprozesse sowie Gewährleistungsprozesse.
Architektenrecht
Im oft mit dem Baurecht verbundenen Architektenrecht und Ingenieurrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Elred Sickel Architekten, Ingenieure und Bauherren beispielsweise bei:
- Honorarstreitigkeiten: Ansprüche auf zusätzliches Honorar bei verlängerter Bauzeit, Vergütung bei Mehrfachplanung oder bei geänderter Planung, Gültigkeit der Pauschalpreisvereinbarung, wenn der Pauschalpreis unter den Mindestsätzen liegt, Bindung des Architekten an die Schlussrechnung, Prüffähigkeit der Schlussrechnung
- Vertragsgestaltung und Vertragsabschluss: Beschreibung des Leistungsumfangs unter Bezugnahme auf die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Preisvereinbarung bei Auftragserteilung, Erbringung von Architektenleistungen und Ingenieurleistungen im Rahmen von Generalübernehmerverträgen und Generalunternehmerverträgen, Ausgestaltung der Architektenvollmacht
- Mängelanspruch und Schadensersatzanspruch: Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen auf Schadensersatz und Honorarminderung, Bausummenüberschreitung, Planungsmängel, Überwachungsmängel, Zurückbehaltungsrecht an und Herausgabe von Planungsunterlagen und Bauakten
Immobilienrecht
Rechtsanwalt Elred Sickel berät seine Mandanten umfassend beim Grundstückskauf, Hauskauf oder Wohnungskauf und unterstützt sie bei einer interessengerechten Vertragsgestaltung und Vertragsabwicklung. Das Spektrum der Beratung umfasst insbesondere die Gestaltung und Strukturierung von Immobilienerwerb und Immobilienveräußerung. Hinzu kommt die Beratung beim Abschluss von Nutzungsvertrag und Betriebsvertrag, insbesondere im Zusammenhang mit Verwaltungsimmobilien und Gewerbeimmobilien. Mit weitreichenden Spezialkenntnissen berät Rechtsanwalt Sickel darüber hinaus bei der Durchsetzung vermögensrechtlicher Ansprüche aufgrund der Regelungen des Vermögensgesetzes und Sachenrechtsbereinigungsgesetzes. Selbstverständlich unterstützt Herr Sickel seine Mandanten auch weitergehend bei der Vermittlung von Gutachtern und übernimmt die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung in Baugenehmigungsverfahren.Fachanwalt Familienrecht
Die meisten Menschen kommen mit den weitverzweigten Regelungen des Familienrechts bei einer Ehescheidung in Berührung und bedienen sich hier der Hilfe eines Rechtsanwalts. Bei der Scheidung einer Ehe bestimmt das Familiengericht über die Ausübung der elterlichen Sorge und führt den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich durch. Diese Verfahren werden von Amts wegen eingeleitet, es sei denn, minderjährige Kinder sind nicht vorhanden und der Versorgungsausgleich wurde wirksam ausgeschlossen.
Die Regelungen und Regelungsvoraussetzungen im Familienrecht sind äußerst komplex und in ihren Folgen für den Laien nur schwer abzuschätzen. Die Möglichkeit der einvernehmlichen Scheidung ist bei interessengerechter Beratung die Chance, eine Ehe mit Würde und Anstand zu beenden. Rechtsanwalt Sickel versucht daher stets, zunächst auf eine einvernehmliche Scheidung hinzuwirken. Sollte kein Einvernehmen erzielt werden, setzt er das Verfahren natürlich auch streitig, aber mit der gebotenen Ruhe vor Gericht fort. Eine andere Möglichkeit, im Falle des Falles ohne Streit auseinander zu gehen, ist ein Ehevertrag. Hier wird schon vor oder zu Beginn der Ehe geregelt, wie bei einer Trennung mit dem eingebrachten Vermögen und dem Zugewinn während der Ehe verfahren werden soll. Welche Gestaltungsmöglichkeiten es hierfür gibt, zeigt Ihnen Herr Sickel gern in einem persönlichen Beratungsgespräch auf.