Zivilprozessrecht
Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz hat seinen Schwerpunkt insbesondere auf die Prozessführung gelegt. In Zivilverfahren betreut er Sie umfassend, vom ersten Vorgespräch mit dem Mandanten über die Klageerhebung bis hin zur richterlichen Entscheidung und durch ein allfälliges Rechtsmittelverfahren.
Rechtsanwalt Kainz ist darum bemüht, Ihnen die Angst vor einem Gerichtsverfahren zu nehmen. Weder für Privatleute noch für Unternehmen ist dieser Weg ein leichter und Herr Kainz klärt Sie umfassend darüber auf, mit welchen Risiken, Kosten, aber auch Chancen Sie bei einem Prozess zu rechnen haben. Mit Ihnen gemeinsam bereitet der Rechtsanwalt das Verfahren akribisch vor und erarbeitet eine funktionierende Prozessstrategie, um den Prozess aktiv in die richtige Richtung zu lenken.
Basierend auf der Philosophie „Kainz“ (stehend für Konflikt – Analyse – Individueller Lösungsvorschlag – Nachhaltige Betreuung – Zufriedener Mandant) ist es Rechtsanwalt Kainz ein Anliegen, den Prozess vom Konflikt bis zum zufriedenen Mandanten bestmöglich abzuhandeln.
In der Vergangenheit konnte Dr. Kainz insbesondere in Anlegerprozessen und Schadenersatzprozessen bereits maßgebliche Erfolge verbuchen, teilweise unter medialer Beachtung. In einer größeren Wiener Wirtschaftskanzlei war er mehrere Jahre Leiter des Zivil- und Zivilprozessrechtteams. Seine Leistungen umfassen die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen vor Gericht, in Schiedsverfahren oder im Rahmen einer außergerichtlichen Streitbeilegung. Von komplexen Wirtschaftsverfahren über Anlegerprozesse bis hin zu gewährleistungsrechtlichen Klagen sind Sie bei Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M. (London) an der richtigen Adresse.
Bankrecht und Kapitalmarktrecht (Kapitalanlagenrecht)
Zudem ist der Rechtsanwalt im Bankrecht, Kapitalmarktrecht und im Anlegerrecht tätig. Im Bankrecht betreut Herr Kainz Klienten, die Rechtsberatung bezüglich eines Bankgeschäfts, der Allgemeinen Bankbedingungen (ABB) oder eines Vertrages benötigen. Gern prüft der Rechtsanwalt Ihren Darlehensvertrag, Kreditvertrag, Clearingvertrag, Depotvertrag oder Beratungsvertrag und deckt Fehler auf. Selbstverständlich zählen auch Entwurf und Verhandlung solcher Verträge zu dem Leistungsspektrum, das Ihnen der Rechtsanwalt bietet. Er betreut Sie bei allen Angelegenheiten rund um Schifffonds und Immobilienfonds, Lebensversicherungen, Fremdwährungskredite sowie Aktien- und sonstige Wertpapierkäufe und steht Ihnen bei einer Fehlberatung nach dem österreichischen Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) oder dem deutschen Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) mit Rat und Tat zur Seite.
Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz ficht für Sie bei einer Falschberatung durch den Anlageberater den Anlagevertrag an und setzt auch Ihre Schadenersatzforderungen gerichtlich oder außergerichtlich durch. In Anlegerverfahren weist Herr Kainz langjährige Prozesserfahrung auf. In Thomas Kainz haben Sie einen innovativen und kompetenten Rechtsanwalt gefunden, der Sie in Verfahren wegen Fehlberatung oder Irreführung, Verletzung der Prospektpflicht nach dem Kapitalmarktgesetz (KMG) oder Marktmanipulation und Verletzung der Ad-hoc-Pflichten nach dem Börsegesetz optimal vertritt.
Unternehmensrecht und Wirtschaftsrecht
Dr. Kainz übernimmt Mandate aus dem österreichischen, deutschen und internationalen Unternehmensrecht und Wirtschaftsrecht, sowohl für Privatleute als auch für Unternehmen. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Beratung bei der Gründung einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft. Hier ist es wichtig, bereits vor der Gründung gemeinsam mit dem Mandanten in Erfahrung zu bringen, welche Unternehmensstruktur am besten zu seinen wirtschaftlichen Interessen passt. Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M. (London) erstellt für Sie das gesamte Vertragswerk bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft nach österreichischem oder deutschem Recht. Auch bei internationalen Rechtsformen ist er Ihnen zusammen mit seinem Netzwerk von international tätigen Rechtsanwälten gern behilflich. Die Eintragung ins deutsche Handelsregister oder österreichische Firmenbuch nimmt der Jurist selbstverständlich ebenfalls für Sie vor.
Vertragsrecht und Schadenersatzrecht
Im Privatrecht ist Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M. (London) vordergründig im Vertragsrecht sowie im Schadenersatzrecht mit Mandaten befasst.
Im Vertragsrecht bietet Ihnen Herr Kainz eine Rundumbetreuung an: Der Rechtsanwalt sorgt bereits vor Vertragsabschluss dafür, dass der Vertrag rechtlich einwandfrei ist und Sie abgesichert sind, wenn es zu einem späteren Zeitpunkt zu Problemen mit Ihrem Vertragspartner kommen sollte. Er erstellt für Sie selbst komplexe Vertragswerke oder prüft bereits existente Verträge. Gegebenenfalls setzt er notwendige Änderungen in Verhandlungen mit dem Vertragspartner durch und sorgt so dafür, dass der Geschäftsabschluss auch langfristig ein erfolgreicher ist.
Ist der Vertrag bereits unterschrieben und es ist zu Vertragsstreitigkeiten gekommen, ist eine kompetente und effektive Rechtsberatung unverzichtbar: Rechtsanwalt Kainz prüft, ob Sie nachträglich vom Vertrag zurücktreten oder den Vertragsschluss widerrufen können. Er vertritt Ihre Interessen auch vor Gericht und ist hier besonders bei vertraglichen Auseinandersetzungen im Bestandsrecht (Mietrecht, Pacht) sowie im Anlegerrecht tätig. Seit vielen Jahren führt er vor den österreichischen Gerichten sehr erfolgreich Prozesse über Wertpapierkaufverträge, Kreditverträge, Darlehensverträge, sowie Mietverträge und Pachtverträge.
Darüber hinaus ist auch Ihr Schadenersatzprozess bei Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M. (London) in fähigen Händen. Er setzt aktiv Ansprüche wegen erlittener Schäden durch oder wehrt ungerechtfertigte Forderungen ab. Auch diesbezüglich ist Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M. (London) insbesondere auf das Anlegerrecht spezialisiert, wo er sehr erfolgreich Schadenersatzprozesse wegen unzureichender Aufklärung und erfolgter Fehlberatung führt, die auch medial Beachtung fanden.
Als weiteren Teil des Privatrechts berät Sie Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M. (London) auch in allen Belangen betreffend das Erbrecht und führt für Sie Prozesse aus erbrechtlichen Streitigkeiten.
Arzthaftungsrecht
Schließlich ist er Ihnen auch im Arzthaftungsrecht ein verlässlicher Partner. Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M. (London) nimmt vordergründig die Rechte von geschädigten Patienten wahr, die sich wegen einer Falschbehandlung oder fehlerhaften Aufklärung gegen den behandelnden Arzt oder das Krankenhaus zur Wehr setzen wollen.
Leider verläuft nicht jeder Arztbesuch zur vollen Zufriedenheit des Patienten. Auch Ärzte können irren und schnell ist es passiert, dass die falsche Diagnose gestellt, eine wirkungslose Therapie angeordnet oder bei einer Operation ein Fehler gemacht wird. Hier sollte eine außergerichtliche Einigung zwischen Patient und Arzt angestrebt werden. Ist das nicht möglich, muss vor Gericht verhandelt werden. Rechtsanwalt Kainz nimmt Ihre Vertretung vor Gericht wahr. Im Prozess gegen das Krankenhaus, den Arzt oder direkt gegen den Haftpflichtversicherer macht er Ihren Schaden geltend und fordert Schadenersatz ein. Hat der behandelnde Arzt seine Aufklärungspflicht verletzt oder fehlerhaft behandelt, sorgt Dr. Thomas Kainz dafür, dass er entsprechend zur Verantwortung gezogen wird. Sowohl bei einer fehlerhaften Diagnose oder Therapie als auch nach einem misslungenen chirurgischen Eingriff oder einer fehlerhaften Schönheitsoperation können Sie sich auf die Unterstützung durch den Fachmann verlassen.