Baurecht
Im Baurecht sind überwiegend die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherr und Bauunternehmer geregelt. Grundlage ist der zwischen ihnen geschlossene Bauvertrag. Bauleistungen sind dabei alle Leistungen, mit denen Bauwerke unmittelbar geschaffen, erhalten oder geändert werden (zum Beispiel die Herstellung eines Rohbaus oder eines schlüsselfertigen Hauses, Erbringung sämtlicher Werkleistungen). Somit ist im Baurecht auch der klassische Werkvertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt (Bauvertrag zur Erstellung eines Hauses, Erstellung einer Heizungsanlage, Malerarbeiten). Breiten Raum der anwaltlichen Tätigkeit von Herrn Balázs nimmt auch die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen für Mängel am Bauwerk und sonstigen Werkleistungen in Anspruch.
Insbesondere gehört zu seinen Hauptaufgaben, Ihren Bauvertrag auf Grundlage der internationalen FIDIC-Vertragsmuster und der in internationalen Organisationen auf der Grundlage der FIDIC-Verträge weiterentwickelten Verträge zu erstellen, dem ungarischen Baurecht anzupassen oder zu überprüfen.
Architektenrecht
Des Weiteren betrifft das Baurecht die Beziehungen zwischen Bauherr und Architekt, wenn der Bauherr einen Architekten mit der Erbringung von Architektenleistungen wie beispielsweise Planung oder der Bauaufsicht beauftragt. Der Architekt begleitet den Bauherrn und sein Bauwerk von der Projektidee bis zur Fertigstellung des Gebäudes.
Im Architektenrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Dr.Balázs Sie bei Problemen mit dem Architekten oder Ingenieur, beispielsweise bei:
- Honorarstreitigkeiten: Ansprüche auf zusätzliches Honorar bei verlängerter Bauzeit, Vergütung bei Mehrfachplanung oder bei geänderter Planung, Gültigkeit der Pauschalpreisvereinbarung, wenn der Pauschalpreis unter den Mindestsätzen liegt, Bindung des Architekten an die Schlussrechnung, Prüffähigkeit der Schlussrechnung
- Vertragsgestaltung und Vertragsabschluss: Beschreibung des Leistungsumfangs unter Bezugnahme auf die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Preisvereinbarung bei Auftragserteilung, Erbringung von Architektenleistungen und Ingenieurleistungen im Rahmen von Generalübernehmervertrag und Generalunternehmervertrag, Ausgestaltung der Architektenvollmacht
- Mängelanspruch und Schadensersatzanspruch: Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz) und Honorarminderung, Bausummenüberschreitung, Planungsmängel, Überwachungsmängel, Zurückbehaltungsrecht an und Herausgabe von Planungsunterlagen und Bauakten.
Arbeitsrecht
Ein weiterer Schwerpunkt von Dr. Tamás Balázs liegt im Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht betrifft in erster Linie das Verhältnis zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und seinem Vertragspartner, dem Arbeitgeber. Am häufigsten treten Probleme mit der Kündigung und der Entlohnung auf. Aber Sie finden bei ihm auch Antworten zu Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, Gehalt, Vergütung, zu Fällen von Mobbing, Bossing und Diskriminierung, zu Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht, zu Kündigungsschutzklage, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Sperrzeiten, Zeugnisformulierungen oder zum Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz.
Sollte eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie als Arbeitgeber oder Ihre Personalabteilung bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen durch den Juristen unterstützt. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung – zum Beispiel in Fällen, die dem Schwerbehindertenschutz unterliegen -, Prozessführung sowie Aushandeln und Abwickeln von einem Aufhebungsvertrag gehören ebenfalls zu den Leistungen von Herrn Dr. Balázs.
Zwangsvollstreckungsrecht und Inkasso
Der Jurist steht Ihnen beim Forderungseinzug (Inkasso) mit Rat und Tat zur Seite. Falls Ihr Kunde nicht zahlt, wird immer auch Ihre eigene Liquidität beansprucht. Rechtsanwalt Dr. Tamás Balázs setzt Ihre Forderung durch und macht sie gegebenenfalls gerichtlich geltend. Von hier aus wird das Mahnverfahren weitergeführt und bei Bedarf ein gerichtlicher Mahnbescheid zur Durchsetzung Ihrer Interessen beantragt. Sobald ein Titel vorliegt, kann auch die Zwangsvollstreckung erfolgen. Das alles bedarf vorab eingehender Prüfung, sonst droht neben dem Ausfall der Forderung der Anfall weiterer Kosten.
Immobilienrecht und Maklerrecht
Das Immobilienrecht und Maklerrecht ist ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Rechtsanwalts. Hier unterstützt er seine Mandanten beim Immobilienerwerb oder dem Wohnungsverkauf. Er arbeitet für Sie Baurechtsverträge oder Wohnungseigentumsverträge aus und setzt für Sie Haftungs- und Gewährelistungsansprüche durch. Zudem prüft er einen bestehenden Immobilienvertrag auf nachteilige Klauseln hin.Fachanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Im Schwerpunkt Gesellschaftsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Dr. Tamás Balázs Sie umfassend bei Ihrer Gesellschaftsgründung, bei den Vertragsverhandlungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB, Kooperationsvertrag, Multi-Level-Vertrag, Vertriebsvertrag, Treuhandvertrag, Syndikatsvertrag) und der Vertragsgestaltung sowie bei der Umgestaltung von Einzelunternehmen, Personengesellschaften (OG, KG) und Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), bei Spaltungen oder einer Verschmelzung (Fusion).
Existenzgründungsberatungen bietet Herr Balázs ebenso an wie Hilfe bei der Suche nach der geeigneten und interessensangemessenen sowie steueroptimierten Gesellschaftsform. Von ihm bekommen Sie kompetente und umfassende Lösungen aus einer Hand.
Des Weiteren profitieren seine Klienten von seiner Erfahrung in der Vorbereitung und Durchführung bei einem Unternehmenskauf (sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite). M&A-Transaktionen (Merger & Acquisition) müssen strategisch vorausgeplant werden, eine Due-Diligence-Prüfung ist in den meisten Fällen unverzichtbar, um das Haftungspotenzial und den Unternehmenswert abschätzen zu können. Selbstverständlich befasst sich der Jurist auch mit streitigen Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern, innerhalb der Geschäftsführung oder zwischen Geschäftspartnern. Er versteht sich darauf, gemeinsam mit den Mandanten eine Strategie zu entwickeln, die den Konflikt eingrenzt und eine Lösung möglich macht. Die Vertretung der Interessen durch Rechtsanwalt Dr.Balázs erfolgt sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Eine Prozessführung sollte jedoch vorab genau überlegt und Risiken abgewogen werden.