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Barbara Szubodaj

Rechtsanwältin Barbara Szudobaj unterstützt Sie im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG).

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Rechtsgebiete

  • Familienrecht 50
  • Mietrecht
  • Strafrecht
  • Versicherungsrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Wohnungseigentumsrecht

Strafrecht

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Aber auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Als Strafverteidigerin vertritt Rechtsanwältin Szudobaj die Interessen ihrer Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft oder die Übernahme einer Pflichtverteidigung. Ferner übernimmt die Juristin Mandate aus dem Jugendstrafrecht.

Verkehrsrecht

Die meisten Probleme im Ordnungswidrigkeitenrecht stammen aus dem Straßenverkehr. Hier dreht sich alles um den Bußgeldkatalog: die Ahndung von im Straßenverkehr begangenen Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld, Punkten und Fahrverbot. Die Aufgabe von Rechtsanwältin Barbara Szudobaj ist es in diesem Bereich, die Festsetzung eines Bußgeldes zu verhindern oder aufzuheben. In den Fällen, in denen ein Bußgeld unvermeidlich ist, gilt es, wenigstens die Anordnung eines Fahrverbots zu verhindern. Dieses spielt insbesondere eine Rolle bei einer Geschwindigkeitsübertretung, bei einem sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoß (Rotphase länger als eine Sekunde), bei Abstandsverletzung und beim Fahren unter Alkoholeinfluss oder Drogeneinfluss. Ab dem Tag der Zustellung des Bußgeldbescheides kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Einer Begründung bedarf es nicht. Diese muss aber spätestens in einem Hauptverhandlungstermin beim zuständigen Amtsgericht erfolgen. Dort können auch entsprechende Beweisanträge gestellt werden. Wenden Sie sich hier an Rechtsanwältin Szudobaj.

Bei Verkehrsunfällen kommt zumeist die gegnerische Haftpflichtversicherung für den Schaden auf. Doch Vorsicht! Geben Sie sich keinesfalls mit der Auskunft der Versicherung zufrieden, wenn ihnen die Abrechnung merkwürdig erscheint. Viele Versicherer rechnen falsch ab, wenn sich der Unfallgegner keinen Rechtsanwalt nimmt. Es werden unzulässige Abzüge vorgenommen oder Belege und Beweise eingefordert, die für die Schadensabwicklung nicht notwendig sind. Die Versicherung geht davon aus, dass der Anspruchsteller die unzutreffende Abrechnung nicht bemerkt oder sich hiergegen nicht zur Wehr setzt.

Im Übrigen machen Versicherungen Sie natürlich nicht freiwillig auf weitere Schadenspositionen aufmerksam, die Sie ersetzt verlangen könnten. Nach einem Verkehrsunfall kann Barbara Szudobaj zum Beispiel folgende Positionen bei der gegnerischen Versicherung geltend machen: Fahrtkosten zur Werkstatt, zum Gutachter oder ins Krankenhaus, Gutachterhonorare, entgangene Freizeit, versäumten Urlaub oder verdorbene Urlaubsfreunden, langfristige Verletzungen und Schmerzen, Heilbehandlungen und Medikamente, Porto und Telefonkosten, Rechtsanwaltskosten, erhöhte Versicherungsprämien (meist über Jahre), entgangener Gewinn, Werteinbußen des geschädigten Gegenstandes, Mietkosten für eine Ersatzsache (meist Mietwagen), entgangene Gebrauchsvorteile/Genussmöglichkeiten, Ersatz bei Verletzung eines haushaltsführenden Familienmitgliedes oder Ersatz für den Verlust der Arbeitskraft oder der Erwerbsfähigkeit.

Versicherungsrecht

Des Weiteren berät und vertritt Rechtsanwältin Barbara Szudobaj versicherungsrechtlich und haftungsrechtlich. Inhaltlich befasst sie sich mit allen Fragen zum Versicherungsvertragsrecht unter Einschluss der Prüfung von allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) in allen Versicherungssparten und -arten wie Berufshaftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, Diebstahlversicherung, Feuerversicherung, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausratsversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung, Lebensversicherung, Produkthaftpflichtversicherung, Reisekrankenversicherung, Reiserücktrittskostenversicherung oder Reiseunfallversicherung. Nicht selten gibt es einen erhöhten Beratungsbedarf, wenn der Versicherer meint, feststellen zu können, dass der Versicherungsnehmer bei Abschluss der Versicherung falsche Angaben gemacht hat und deswegen die Versicherung vom Krankenversicherer angefochten wurde oder er von dieser zurücktrat. Barbara Szudobaj hilft Ihnen, sich gegen derartige Argumentationen zur Wehr zu setzen.

Mietrecht

Die große Mehrheit der Bevölkerung ist entweder in der Position des Mieters oder des Vermieters. Kaum ein anderes Rechtsgebiet wirft für so viele Menschen konkrete oder allgemeine Fragen auf: zum Beispiel zu Themen wie Mietvertrag, Kündigung, Zeitmietvertrag oder Staffelmietvertrag, Nachvermietungsprobleme, Mieterhöhung, Betriebskosten, Untervermietung, Schönheitsreparaturen, Tierhaltung, Mängelbeseitigung, Mietminderung, Kaution. Das Wohnraummietrecht wird durch eine enorme Fülle einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen reguliert, die im Sinne eines sozialen Mietrechts den Schutz des Mieters vor dem Verlust der Wohnung und damit der vertrauten Umgebung und engeren Heimat bewirken sollen. Für den vermietenden Eigentümer ergeben sich hieraus vielfach einschneidende Einschränkungen der freien Verfügbarkeit seines Immobilieneigentums. Diese juristische Ausgangslage birgt einen erheblichen Beratungsbedarf für Vermieter und Mieter.

Im Gewerberaummietrecht sind hingegen der Vertragsfreiheit kaum Grenzen gesetzt. Der Gewerberaummieter genießt nicht den weitreichenden Schutz der Wohnraummietvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Auch aus den sich hieraus ergebenden Gestaltungsmöglichkeiten erwächst umfassender Beratungsbedarf für Vermieter und Mieter, damit die jeweiligen Interessen angemessene Berücksichtigung finden.

Wohnungseigentumsrecht

Das Tätigkeitsspektrum Frau Szudobajs im Wohnungseigentumsrecht (WEG) reicht von der Beratung und Prüfung von Kaufverträgen über die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bis zur Beratung von Verwaltung und Eigentümergemeinschaft. Rechtsanwältin Barbara Szudobaj berät Sie beispielsweise über die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, die Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum, zu Teilungserklärung und Teilungsvertrag, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, Wohngeld, Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage.

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Vita

Barbara Szudobaj, geboren 1953, absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn. Frau Szudobaj wurde 1983 zur Anwaltschaft zugelassen. Sie ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie für Strafrecht im Deutschen Anwaltverein.

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