Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsschutzversicherung
Ratgeber 10.05.2024 Christian Schebitz

Verkehrsstrafrecht – was ist strafbar im Verkehr?

Das Verkehrsstrafrecht regelt strafbare Handlungen im Straßenverkehr. Doch wann macht man sich strafbar und welche Konsequenzen drohen? In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zum Thema.

Wie kann man sich im Straßenverkehr strafbar machen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich im Straßenverkehr strafbar zu machen. Dazu zählen unter anderem:

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Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

  1. Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB): Wer sich unter Alkohol– oder Drogeneinfluss ans Steuer setzt und fahruntüchtig ist, macht sich strafbar. Ab 1,1 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) oder wenn die Fahrtüchtigkeit bereits ab 0,3 Promille beeinträchtigt ist (relative Fahruntüchtigkeit), drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr.
  2. Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB): Wer grob verkehrswidrig und rücksichtslos fährt und dadurch Leib oder Leben anderer oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, begeht eine Straftat. Beispiele sind Autorennen, Nötigung oder gefährliche Überholmanöver. Es drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren.
  3. Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG): Wer ohne gültige Fahrerlaubnis fährt, dem drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr. Bei Wiederholungstätern erhöht sich das Strafmaß.

Was kann ich tun um meine rechtlicher Position zu stärken?

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Wann spricht man von Trunkenheit im Straßenverkehr?

Trunkenheit im Verkehr liegt vor, wenn jemand infolge Alkohol- oder Drogenkonsums nicht mehr in der Lage ist, sein Fahrzeug sicher zu führen. Dabei gibt es zwei Arten der Fahruntüchtigkeit:

  • Absolute Fahruntüchtigkeit: Ab 1,1 Promille geht der Gesetzgeber davon aus, dass jeder Mensch fahruntüchtig ist. Es kommt nicht auf eine tatsächliche Beeinträchtigung an.
  • Relative Fahruntüchtigkeit: Zwischen 0,3 und 1,1 Promille kommt es auf die individuelle alkoholbedingte Leistungsminderung an. Anzeichen dafür können Schlangenlinienfahren, verzögerte Reaktionen oder Ausfallerscheinungen sein.

Beispiel: Herr M. trinkt auf einer Party reichlich Alkohol. Obwohl er merkt, dass er betrunken ist, fährt er mit dem Auto nach Hause. Dabei überfährt er fast eine rote Ampel. Die Polizei hält ihn an und stellt 1,3 Promille fest. Herr M. hat sich wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar gemacht.

Kann man den Straßenverkehr wegen körperlicher Mängel gefährden?

Ja, auch körperliche oder geistige Mängel können die Fahrtüchtigkeit so sehr beeinträchtigen, dass eine Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr möglich ist. Beispiele sind starke Sehschwächen, Epilepsie, Demenz oder Übermüdung. Wer sich in einem solchen Zustand ans Steuer setzt, gefährdet sich und andere und macht sich unter Umständen strafbar.

Beispiel: Frau S. leidet an Epilepsie. Entgegen ärztlichem Rat setzt sie ihre Medikamente ab und fährt Auto. Während der Fahrt erleidet sie einen Anfall, kommt von der Fahrbahn ab und kollidiert mit einem Baum. Sie hat den Straßenverkehr gefährdet und muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Wann liegt eine strafbare Straßenverkehrsgefährdung vor?

Eine Straßenverkehrsgefährdung nach § 315c StGB setzt voraus, dass jemand im Straßenverkehr:

  1. grob verkehrswidrig und
  2. rücksichtslos handelt und dadurch
  3. Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.

“Grob verkehrswidrig” bedeutet, dass in schwerwiegender Weise gegen Verkehrsvorschriften verstoßen wird. “Rücksichtslos” handelt, wer die Sicherheitsinteressen anderer aus Gleichgültigkeit oder Eigensucht hintanstellt.

Beispiele für Straßenverkehrsgefährdungen sind:

  • Beteiligung an illegalen Autorennen
  • Nötigung anderer Verkehrsteilnehmer durch dichtes Auffahren
  • Überholen trotz unklarer Verkehrslage
  • Erhebliches Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

Beispiel: A. und B. liefern sich ein spontanes Autorennen auf einer zweispurigen Landstraße. Mit stark überhöhter Geschwindigkeit überholen sie mehrere Fahrzeuge und schneiden diese dann knapp. Andere Verkehrsteilnehmer müssen stark abbremsen, um Unfälle zu vermeiden. A. und B. machen sich wegen Straßenverkehrsgefährdung strafbar.

Welche Konsequenzen kann eine Verurteilung im Verkehrsstrafrecht haben?

Bei einer Verurteilung zu einer Verkehrsstraftat muss man je nach Schwere und Art des Vergehens mit verschiedenen Konsequenzen rechnen. Hier eine Auflistung der möglichen Folgen:

1. Geldstrafe: Je nach Delikt und Einkommen kann eine Geldstrafe verhängt werden.

2. Freiheitsstrafe: Bei schweren Verkehrsdelikten, wie Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahrerflucht oder fahrlässiger Tötung, kann auch eine Freiheitsstrafe drohen.

3. Fahrverbot: Ein zeitlich begrenztes Fahrverbot von meist ein bis drei Monaten kann verhängt werden.

4. Entziehung der Fahrerlaubnis: Bei schweren oder wiederholten Verkehrsdelikten kann ein Führerscheinentzug drohen.

5. Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU): Vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann eine MPU angeordnet werden, um die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu überprüfen.

6. Punkte im Fahreignungsregister (FAER): Je nach Delikt werden Punkte im FAER (früher Verkehrszentralregister) eingetragen.

7. Erhöhte Versicherungsprämien: Die Kfz-Versicherung kann die Prämien nach einer Verkehrsstraftat erhöhen oder den Vertrag kündigen.

8. Bußgeld: Bei Ordnungswidrigkeiten (OWi) wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken werden Bußgelder verhängt.

9. Fahreignungsseminar: Bei bestimmten Delikten kann die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar angeordnet werden.

10. Eintrag ins Führungszeugnis: Verkehrsdelikte können auch einen Eintrag ins Führungszeugnis nach sich ziehen, was Auswirkungen auf die berufliche Zukunft haben kann.

11. Zivilrechtliche Folgen: Bei Unfällen können zusätzlich zivilrechtliche Ansprüche der Geschädigten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld entstehen.

12. Sozialstunden: In bestimmten Fällen können auch Sozialstunden als Strafe verhängt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die konkreten Folgen immer vom Einzelfall abhängen und von verschiedenen Faktoren wie der Schwere des Delikts, der Begehungsweise und den persönlichen Verhältnissen beeinflusst werden.

Fazit zum Verkehrsstrafrecht

Das Verkehrsstrafrecht sanktioniert Verhaltensweisen, die andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Insbesondere Trunkenheitsfahrten, rücksichtsloses Rasen und das Fahren ohne Führerschein werden mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet. Verkehrssünder müssen zudem mit Fahrverboten, Punkten und erhöhten Versicherungsprämien rechnen.

Um Straftaten und deren Folgen zu vermeiden, sollte man sich immer an die Verkehrsregeln halten, vorausschauend und rücksichtsvoll fahren und bei Krankheit, Übermüdung oder Alkohol-/Drogenkonsum auf das Fahren verzichten. Wer sich unsicher ist, ob er fahruntüchtig ist, sollte im Zweifel auf eine Fahrt verzichten oder alternative Transportmöglichkeiten nutzen.

Wenn man doch in eine Verkehrsstraftat verwickelt wird, ist anwaltliche Hilfe ratsam. Ein auf Verkehrsstrafrecht spezialisierter Anwalt kann die Erfolgsaussichten einschätzen, die Verteidigung übernehmen und so helfen, Strafen zu vermeiden oder zu mildern.

Einschlägige Gesetze:

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