Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Ratgeber 12.07.2023 Christian Schebitz

Die Scheinselbstständigkeit

Was ist Scheinselbständigkeit und warum ist sie rechtlich relevant?

Die Scheinselbständigkeit ist eine Konstellation, in der eine Person formal selbstständig ist, tatsächlich aber wie ein abhängig Beschäftigter arbeitet. Die Unterscheidung zwischen selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit hat erhebliche rechtliche Auswirkungen, insbesondere im Arbeitsrecht, Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht.

Welche rechtlichen Kriterien sind für die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung relevant?

Bei der Beurteilung, ob eine Tätigkeit als selbständig oder unselbständig anzusehen ist, werden verschiedene Kriterien herangezogen. Entscheidend sind die persönliche Abhängigkeit, die Eingliederung in den Betrieb, das Unternehmerrisiko und die Möglichkeit, am eigenen Gewinn und Verlust teilzuhaben. Diese Kriterien sind von der Rechtsprechung entwickelt worden und können im Einzelfall unterschiedlich gewichtet werden.

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Welche Konsequenzen hat die Einstufung als Scheinselbständiger?

Wird eine Tätigkeit als scheinselbständig eingestuft, hat dies verschiedene rechtliche Konsequenzen. Zum einen können arbeitsrechtliche Ansprüche wie der gesetzliche Mindestlohn, tarifvertragliche Regelungen oder der Kündigungsschutz geltend gemacht werden. Zum anderen können sich steuerliche Konsequenzen und Nachzahlungen ergeben, da Sozialversicherungsbeiträge und Steuern nicht ordnungsgemäß abgeführt wurden. Darüber hinaus kann es zu Rückforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen kommen.

Wie geht die Rechtsprechung mit dem Thema Scheinselbstständigkeit um?

Die Rechtsprechung zur Scheinselbständigkeit ist umfangreich und entwickelt sich ständig weiter. Die Gerichte entscheiden anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der oben genannten Kriterien. Eine eindeutige Abgrenzung kann jedoch schwierig sein, da unterschiedliche Interessen und Auslegungen eine Rolle spielen. Es empfiehlt sich daher, die aktuelle Rechtsprechung und deren Auswirkungen zu beobachten.

Wie können sich Arbeitnehmer gegen die Einstufung als Scheinselbständiger wehren?

Arbeitnehmer, die sich als scheinselbständig eingestuft sehen, können rechtliche Schritte einleiten, um ihre Rechte durchzusetzen. Dabei ist es wichtig, sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden, der mit der Materie vertraut ist und über fundierte Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung verfügt. Ein solcher Anwalt kann die individuelle Situation prüfen und entsprechende Maßnahmen einleiten.

Allgemeines zum Thema Scheinselbstständigkeit

Die Scheinselbstständigkeit kann sehr unangenehme Folgen haben. Der Status der Selbstständigkeit genießt allseits große Beliebtheit,  genießt man doch auch große Freiheiten dabei. Man kann sich seine Arbeitszeit und den Urlaub beispielsweise selbst einteilen. Aber auch Auftraggeber von Selbstständigen, bzw. freien Mitarbeitern, schätzen deren flexible Einsetzbarkeit. Denn Freelancer genießen keine Arbeitnehmerschutzrechte, wie beispielsweise den Kündigungsschutz oder die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Eben aufgrund dieser Vorteile existiert die Scheinselbstständigkeit. Wenn ein vermeintlich Selbstständiger wissentlich oder unwissentlich in Wirklichkeit einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht, gilt er als scheinselbstständig.

Eingruppierung

Die Scheinselbstständigen stellen keine besondere Gruppe der Beschäftigung oder der Selbstständigkeit dar. Es handelt sich vielmehr um „normale“ Arbeitnehmer, welche sich gesetzeswidrig verhalten. Denn sie leisten keinerlei Sozialabgaben oder zahlen Lohnsteuer. Sie genießen also jegliche Arbeitnehmerrechte, wie den Kündigungsschutz, einen Anspruch auf Urlaub und die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Wenn das Vorliegen von Scheinselbstständigkeit im Nachhinein festgestellt wird, können hohe Nachzahlungen drohen. Im Falle einer bewussten Vortäuschung der Selbstständigkeit kann dies gar den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen.

Merkmale der Scheinselbstständigkeit

Im juristischen Sinne muss die Frage gestellt werden, ob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt. Dies ist der Fall, wenn der Beschäftige in den Betrieb eingegliedert ist und den Weisungen des Arbeitgebers folgt. Es liegt also meist eine persönliche Abhängigkeit vom Arbeitgeber vor. Typische Anhaltspunkte sind, wenn der vermeintlich Selbstständige keine eigene Kundenakquise betreibt und nicht über ein eigenes Logo verfügt.

Weitere hilfreiche Ratgeber zum Thema:

Auf rechtsanwalt.com finden Sie außerdem zahlreiche Ratgeber und News zum Thema Scheinselbständigkeit:

Ratgeber: Scheinselbstständigkeit – Definition & Kriterien
Ratgeber: Scheinselbstständigkeit – Folgen & Vermeidung
News: Scheinselbstständigkeit – Was ändert sich 2022?
News: Scheinselbstständigkeit – Wie kann man sie erkennen?
News: Scheinselbstständigkeit – Wie kann man sie vermeiden?

Hinweis

Dieser Blogbeitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Um eine fundierte Rechtsberatung zu erhalten, empfehle ich, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Auf rechtsanwalt.com können Sie einen passenden Anwalt für Arbeitsrecht finden.

Einschlägige Paragrafen zum Thema Scheinselbständigkeit:

§ 7 Abs. 1 SGB IV:
§ 611a BGB:
§ 8 Abs. 1 SGB IV
§ 28p SGB IV
§ 266a StGB

Aktuelle Webseiten zum Thema:

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