Schadensersatz ist ein zentraler Begriff des deutschen Rechts. Er bedeutet, dass jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, diesen ersetzen muss. Doch wie entsteht ein Anspruch auf Schadensersatz? Wer kann von wem Schadensersatz verlangen? Wie wird der Schaden berechnet? Und wie kann man sich gegen unberechtigte Forderungen wehren? Diese und weitere Fragen zum Thema Schadenersatz beantworten wir in diesem Blogbeitrag.
Was ist ein Schaden?
Ein Schaden ist eine unfreiwillige Vermögenseinbuße, die jemand durch das Verhalten eines anderen erleidet. Dabei kann es sich um die Beschädigung oder Zerstörung einer Sache, die Verletzung oder Tötung einer Person oder einen entgangenen Gewinn handeln. Ein Schaden kann materieller oder immaterieller Natur sein. Materielle Schäden sind solche, die in Geld beziffert werden können, wie zum Beispiel Reparaturkosten oder Arztrechnungen. Immaterielle Schäden sind solche, die nicht direkt in Geld messbar sind, wie zum Beispiel Schmerzen oder seelisches Leid.
Kostenlose Ersteinschätzung zu
2023 Schadensersatz, ihre Ansprüche erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
Wie entsteht ein Anspruch auf Schadenersatz?
Ein Schadenersatzanspruch entsteht, wenn jemand einem anderen rechtswidrig und schuldhaft einen Schaden zufügt. Das bedeutet, dass der Schädiger gegen eine Rechtsnorm verstoßen hat, die dem Schutz des Geschädigten dient, und dass er dabei vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Vorsätzlich handelt, wer den Schaden absichtlich oder wissentlich herbeiführt. Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.
Beispiel 1: Paul parkt sein Auto auf dem Gehweg vor einem Geschäft. Er übersieht dabei ein Schild, das darauf hinweist, dass der Gehweg für Fußgänger freizuhalten ist. Als Lisa mit ihrem Kinderwagen vorbeikommt, muss sie auf die Straße ausweichen und wird dabei von einem anderen Auto angefahren. Paul hat Lisa rechtswidrig und fahrlässig geschädigt.
Beispiel 2: Anna fährt mit ihrem Fahrrad auf dem Radweg, als plötzlich ein Auto aus einer Seitenstraße kommt und sie anfährt. Anna stürzt und bricht sich den Arm. Ihr Fahrrad ist stark beschädigt. Anna hat sowohl einen materiellen Schaden (Fahrrad, Arzt) als auch einen immateriellen Schaden (Schmerzen, Angst) erlitten.
Für immaterielle Schäden kann der Geschädigte zusätzlich ein angemessenes Schmerzensgeld verlangen. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von der Art und Schwere der Verletzung, dem Grad des Verschuldens des Schädigers und den persönlichen Umständen des Geschädigten ab.
Beispiel: Lisa hat durch den Unfall ein Schleudertrauma und eine Platzwunde am Kopf erlitten. Sie leidet unter Kopfschmerzen, Schlafstörungen und Angstzuständen. Sie muss mehrere Arzttermine wahrnehmen und Medikamente einnehmen. Paul hat den Unfall grob fahrlässig verursacht, indem er sein Auto auf dem Gehweg geparkt hat. Lisa kann ein Schmerzensgeld in Höhe von etwa 3000 Euro verlangen.
Wer kann Schadenersatz verlangen und von wem?
Schadensersatz kann grundsätzlich jeder verlangen, der einen Schaden erlitten hat. Das kann der unmittelbar Geschädigte sein, also zum Beispiel der Eigentümer einer beschädigten Sache oder der Verletzte einer Körperverletzung. Es kann sich aber auch um mittelbar Geschädigte handeln, wie z.B. die Angehörigen eines Getöteten oder der Arbeitgeber eines Arbeitsunfähigen.
Schadensersatz hat grundsätzlich derjenige zu leisten, der den Schaden verursacht hat. Dies kann eine natürliche Person sein, z.B. der Fahrer eines Unfallwagens oder der Halter eines beißenden Hundes. Es kann sich aber auch um eine juristische Person handeln, z.B. ein Unternehmen oder eine Behörde.
Beispiel: Max ist bei einer Baufirma angestellt und arbeitet auf einer Baustelle. Er wird von einem herabfallenden Gerüstteil getroffen und schwer verletzt. Er kann für mehrere Monate nicht arbeiten. Max kann sowohl von der Baufirma als auch von dem Hersteller des Gerüsts Schadensersatz verlangen. Sein Arbeitgeber kann ebenfalls Schadensersatz verlangen, weil er Max’ Lohn weiterzahlen muss.
Bei Personenschäden wird in der Regel der Verdienstausfall oder das Haushaltsführungsschaden des Geschädigten angesetzt. Dabei muss der Geschädigte aber auch seine ersparten Aufwendungen abziehen.
Beispiel: Max verdient als Bauarbeiter 2000 Euro netto im Monat. Wegen seiner Verletzung kann er drei Monate nicht arbeiten. Er erhält jedoch Krankengeld in Höhe von 70 Prozent seines Lohns, also 1400 Euro. Max kann daher nur 600 Euro pro Monat Schadensersatz verlangen, da er sonst besser gestellt wäre als vor dem Unfall.
Wie wird die Höhe des Schadensersatz berechnet?
Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach dem Grundsatz der Naturalrestitution. Das bedeutet, dass der Geschädigte so zu stellen ist, wie er ohne das schädigende Ereignis gestanden hätte. Dabei wird zwischen Sach- und Personenschäden unterschieden.
Bei Sachschäden wird in der Regel der Wiederbeschaffungs- oder Reparaturwert der beschädigten Sache angesetzt. Dabei muss sich der Geschädigte jedoch einen Abzug für Abnutzung oder Wertminderung gefallen lassen.
Bei Personenschäden wird in der Regel der Verdienstausfall oder der Haushaltsführungsschaden des Geschädigten angesetzt. Allerdings muss sich der Geschädigte auch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
Für immaterielle Schäden kann der Geschädigte zusätzlich ein angemessenes Schmerzensgeld verlangen. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach Art und Schwere der Verletzung, dem Grad des Verschuldens des Schädigers und den persönlichen Verhältnissen des Geschädigten.
Beispiel: Annas Fahrrad hat vor dem Unfall 500 Euro gekostet. Die Reparatur würde 300 Euro kosten. Der Zeitwert des Fahrrads beträgt jedoch nur noch 400 Euro. Anna kann daher nur 300 Euro Schadensersatz verlangen, da sie sonst besser gestellt wäre als vor dem Unfall.
Wie kann ich mich gegen unberechtigte Forderungen wehren?
Wenn Sie mit einer unberechtigten oder überhöhten Schadenersatzforderung konfrontiert werden, sollten Sie zunächst versuchen, sich mit dem Anspruchsteller gütlich zu einigen. Dabei sollten keine voreiligen Zugeständnisse gemacht oder Zahlungen geleistet werden.
Ist eine Einigung nicht möglich, sollte man sich an einen Rechtsanwalt wenden, der die Rechtmäßigkeit der Forderung überprüfen und gegebenenfalls eine Klage abwehren oder eine Gegenklage erheben kann. Dazu sollten alle relevanten Unterlagen wie Unfallberichte, Zeugenaussagen oder Gutachten bereitgehalten werden.
Unter www.rechtsanwalt.com finden Sie eine Auswahl qualifizierter Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Sie in allen Fragen des Schadenersatzes beraten und vertreten können. Nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung, um einen geeigneten Anwalt für Ihren Fall zu finden.
Gesetze hierzu:
Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.