Rechtsnews 16.09.2022 Raphaela Nicola

Dürfen Zweitwohnungen als Ferienwohnungen vermietet werden?

Durch die Reiselust der Deutschen werden auch deutschlandweit wieder mehr Ferienwohnungen angeboten. Egal, ob es Sie ans Meer oder in die Berge zieht. Eine Unterkunft brauchen Sie immer. Im vorliegenden Fall haben mehrere Kläger, die in Berlin Zweitwohnungen besitzen. Dürfen diese künftig als Ferienwohnung vermietet werden? Gilt ein sogenanntes Zweckentfremdungsverbot? Diese Frage hatte das Verwaltungsbericht Berlin zu entscheiden.

Zweckentfremdungsverbot für Zweitwohnungen laut Behörden

In Berlin dürfen Zweitwohnungen zeitweise an Touristen vermietet werden. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied, dass die zuständigen Bezirksämter dafür eine Ausnahmeregelung erteilen müssen. Damit gab es drei Eigentümern recht. Der Grund für ihre Klage war, dass ihnen die Bezirksämter die Genehmigung verweigert hatten.
Zweitwohnungen werden damit völlig anders bewertet, als normale Wohnungen. Seit Mai 2021 dürfen Ferienwohnungen angesichts des knappen Wohnraums in der Hauptstadt endgültig nicht mehr gewerblich angeboten werden. Man riskiert bis zu 100.000 Bußgeld, wenn man dennoch ohne besondere Genehmigung vermietet.
Doch auch Zweitwohnungen unterlägen dem Zweckentfremdungsverbot, so die Bezirksämter von Friedrichshain-Kreuzberg und Pankow. Nun, sie scheiterten mit dieser Auffassung vor Gericht. Die aus Rostock, Italien und Dänemark stammenden Eigentümer nutzen ihre Wohnungen zum Teil selbst. Sie wollten in der Zeit, in der sie nicht da sind, Feriengäste und Touristen beherbergen. Das Gericht entschied nun, dass sie dies auch dürfen.

Weshalb dürfen normale Wohnungen nicht als Ferienwohnungen vermietet werden?

Das sah bei normalen Wohnungen, die als reguläre Ferienwohnungen angeboten wurden, anders aus. Der Grund dafür war, dass die Praxis die Missstände auf dem Wohnungsmarkt verschärft. Immer mehr Menschen können sich das Leben in Innenstadtlagen nicht mehr leisten, weil die Mieten in den Großstädten steil ansteigen. Auch die Tatsache, dass immer mehr Wohnungen über Plattformen wie Airbnb als Gastunterkünfte angeboten werden, mindert die Probleme nicht.
Es verspricht den Vermietern Profite, die weit über normale Mieten hinausgehen. Allerdings entzieht es dem Markt zusätzlich Wohnraum. Die Debatte über diesen Trend wird in Deutschland immer öfter mit juristischen Mitteln geführt. Bisher ergingen über hundert Gerichtsurteile und weitere 120 sind anhängig. Bisher war die Rechtsauffassung eindeutig diese, dass eine derartige Form der Untervermietung nicht gewollt ist.

Quelle:

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