Rechtsnews 10.08.2015 Christian Schebitz

Ansprüche durchsetzen- den rechtsmittelfähigen Bescheid nutzen

So gut wie jeder hat mindestens einmal in seinem Leben mit Verwaltungsbehörden und Sozialleistungsträgern zu tun. In den meisten Fällen geht es dabei um die Erkundigung nach Ansprüchen oder den Erhalt von Genehmigungen. Zu diesem Zweck müssen Anträge ausgefüllt und eingereicht werden, die entweder positive oder negative Entscheidungen nach sich ziehen.

Was ist ein rechtsmittelfähiger Bescheid?

Besteht dabei eine gewisse Unsicherheit, sollte in jedem Fall ein rechtsmittelfähiger Bescheid für den jeweiligen Antrag verlangt werden. Die Forderung sollte dabei in schriftlicher Form unter der Festlegung einer Frist ausgesprochen werden. Weist die Behörde den Antrag ab und gibt an, dass kein Anspruch bestehen würde, kann der Bescheid innerhalb der Frist von einem Monat angefochten werden. Dabei sollte im Besonderen gegen die in der Ablehnung genannten Gründe Widerspruch eingelegt werden.

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Welche Fristen muss man bei einem rechtsmittelfähigen Bescheid beachten?

Der rechtsmittelfähige Bescheid wird zusammen mit dem Widerspruch versendet. Maßgeblich ist dabei die Rechtsmittelbelehrung, die genau Angaben über mögliche Rechtsmittel und Fristen enthält. Zusätzlich ist dort festgelegt, ob eine Klage vor einem Verwaltungs- oder Sozialgericht eingereicht werden kann. Die Frist beträgt dabei einen Monat nach Erhalt des Widerspruchsbescheides. In einem solchen Fall ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts nicht unbedingt notwendig, bietet dem Klagenden jedoch mitunter entscheidende Vorteile. Zusätzlich sollte beachtet werden, dass für eine Klage vor dem Sozialgericht keine Gerichtskosten erhoben werden.

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