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Rechtsnews 28.03.2016 Lisa Santos

Videoüberwachung im FC Bayern Fanshop

Die Überwachung durch Videokameras ist durchaus umstritten und war schon Gegenstand zahlreicher Gerichtsverhandlungen. Das Arbeitsgericht Oberhausen hat nun entschieden, dass das Lager eines Fanshops mit Kameras gesichert werden darf, auch wenn der Raum teilweise als Personalraum genutzt wird.

Mitarbeiterin klagt gegen Videoüberwachung im Personalraum

Ein Fanshop des FC Bayern Münchens im Centro Oberhausen wird per Videoüberwachung vor Diebstählen geschützt. Dabei wird jedoch nicht nur der Verkaufsraum von den Kameras erfasst, sondern auch der Lagerraum, der zusätzlich noch als Personalraum genutzt wird. Eine Mitarbeiterin des Fanshops sah dadurch ihre Persönlichkeitsrechte verletzt und verklagte ihren Vorgesetzten auf Unterlassung der Videoüberwachung sowie Schadensersatz. Das Arbeitsgericht Oberhausen wies die Klage der Angestellten jedoch ab (Urteil: 2 Ca 2024/15). Das Interesse des Arbeitgebers, der die Überwachung als Schutz vor Diebstählen benötige, sei größer als das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter, so das Gericht. Darüber hinaus werde der Personalraum hauptsächlich als Lagerraum benutzt und nur teilweise als Sozialbereich.

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Wann ist eine Videoüberwachung am Arbeitsplatz erlaubt?

Allgemein lässt sich zwischen offener und verdeckter Videoüberwachung unterscheiden. Während die verdeckte Videoüberwachung in der Regel verboten ist, ist die offene Überwachung in Läden, beispielsweise Fanshops, in Bankfilialen und an öffentlichen Plätzen erlaubt, solange sie deutlich als solche erkennbar ist (Vgl. Bundesdatenschutzgesetz). Eine weitere Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse an der Videoüberwachung, wie beispielsweise der Schutz vor Diebstählen oder die Sicherheit von Mitarbeitern. Die Aufzeichnungen dürfen allerdings immer nur für den ursprünglichen Zweck verwendet werden, nicht um die Arbeitsmoral der Mitarbeiter zu überprüfen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Ausnahmesituationen, wie beispielsweise die Verfolgung von Straftaten. In Mitarbeiterumkleiden darf grundsätzlich nicht gefilmt werden.

Quelle: http://www.n-tv.de/ratgeber/Wenn-der-Arbeitgeber-spioniert-article17166981.html

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