Rechtsnews 22.03.2016 Katharina Gärtner

Streit um Winnetou-Neuverfilmung

Das hatten sich die Macher von RTL sicher anders vorgestellt: Pünktlich zur Weihnachtszeit wollten sie in Anlehnung an den Karl-May-Klassiker Winnetou eine Filmreihe mit demselben Titel ausstrahlen und so wieder ganze Generationen vor den Bildschirm locken. Der Karl-May-Verlag machte dem Sender jedoch einen Strich durch die Rechnung.

Als bekannt wurde, dass das luxemburgische Medienunternehmen RTL ein Remake der dreiteiligen Winnetou-Reihe produzieren lässt, wandten sich die Rechteinhaber des Markennamens „Winnetou“ an das EU-Gericht. Sie beriefen sich auf ihr Titelschutzrecht und forderten, dass RTL seinen Apachen-Häuptling nicht Winnetou nennen dürfe. Als Begründung brachten sie an, dass die Handlungen der RTL-Filme zu stark von den Romanvorlagen Karl Mays abweichen würden.

Im Jahr 2003 hatte sich der in Bamberg ansässige Karl-May-Verlag die Rechte am Namen der Romanfigur beim Europäischen Markenamt gesichert. Damals ging es um die Verwendung für Fanartikel wie Kaffeetassen und Frühstücksbrettchen. Das Filmunternehmen Constantin Film, das die RTL-Neuverfilmung produziert, hatte in erster Instanz durchgesetzt, dass dieser Schutz größtenteils wieder aufgehoben wurde. Darüber, ob diese Löschung gültig ist oder nicht, musste nun das EU-Gericht entscheiden.

Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.

★★★★★ Seit 2004 Millionen beratene und zufriedene Kunden
Was passt zu Ihnen?
Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten.
Telefonisch
Für alle, die direkt mit einem Anwalt sprechen möchten
Anruf innerhalb ca. 4 Stunden
ab 34,99 *
  • 15 / 30 / 45 Min wählbar
  • Persönlich & lösungsorientiert
  • Wenn Reden wichtig ist
Anwalt telefonisch anfragen
Ideal, wenn Sie sofort persönlich sprechen möchten.
Wenn Sie schnell und günstig eine erste Orientierung brauchen.
✦ Empfohlen
LexBot
KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
⚡ Antwort in ca. 2 Minuten ⚡
ab 29,99 *
Ideal für erste, rechtliche Orientierung
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln
  • Rechtliche Einordnung & nächste Schritte
  • Optional: Doku-Check & Anwaltstelefon
KI-Ersteinschätzung starten →
Keine Wartezeit  ·  Keine versteckten Kosten  ·  Sofort online starten
★★★★★ 4,8 / 5 Sterne
LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act Geprüft gem.
EU AI-Act
Der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung.
Wenn Sie eine schriftliche Antwort wünschen.
Schriftlich
Für komplexere Fälle mit anwaltlicher Ausarbeitung
Antwort in ca. 1 Werktag
99,99 *
  • Schriftliche anwaltliche Ausarbeitung
  • Upload eines Dokuments möglich
  • Eine Rückfrage inklusive
Schriftliche Antwort erhalten
Für Fälle, bei denen Sie eine ausführliche Antwort benötigen.
*alle Preise inkl. MwSt.  ·  LexBot® ist als Marke geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert.

EU-Gericht gibt Fall an Markenamt zurück

Bereits im Dezember 2015 war das Landgericht Nürnberg-Fürth der Argumentation des Karl-May-Verlags gefolgt. In dem Urteil hieß es, dass nicht von der Verfilmung einer Romanvorlage gesprochen werden könne, da die Abweichungen in den geplanten Filmen zu stark seien.

Auch die Luxemburger Richter entschieden zugunsten des Karl-May-Verlags. Sie befanden, dass die Begründung des Europäischen Markenamtes nicht ausreichend und die Löschung damit ungültig sei. Das zuständige Amt muss jetzt erneut über den Fall befinden und dabei die Entscheidung des EU-Gerichts einbeziehen.

Die Dreharbeiten zu der geplanten Filmreihe laufen bereits seit August 2015. Sie wird, wie auch die Winnetou-Reihe aus den Sechziger-Jahren, in Kroatien gedreht. Der Apachen-Häuptling wird vom Schauspieler Nik Xhelilaj gespielt, die Rolle seiner Blutbruders soll Wotan Wilke Möhring übernehmen. Constantin Film hat noch die Möglichkeit, in nächster Instanz gegen die Entscheidung vorzugehen.

Diese Artikel könnten Sie ebenfalls interessieren:

Unzulässige Produktplatzierung im „Dschungelcamp“

Sieg für YouTube

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€