Rechtsnews 16.02.2016 Lisa Santos

Sieg für YouTube

Seit Jahren streiten die GEMA und das Videoportal YouTube vor Gericht um mögliche Schadensersatzansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen. Das Oberlandesgericht München hat nun entschieden, dass die Online-Plattform für die dort veröffentlichten Inhalte keine Verantwortung trägt und bescherte deren Betreibern damit einen vorläufigen Sieg.

Worüber streiten GEMA und YouTube?

YouTube ist ein Online-Portal, auf dem zahlreiche Videos veröffentlicht werden. Weltweit können Nutzer dort ihre Filme hochladen. Auf der Seite finden sich jedoch nicht nur eigene Filme der Community, sondern oftmals auch urheberrechtlich geschütztes Material wie beispielsweise Musikvideos. Die Betreiber der Seite laden zwar selbst keine Videos hoch, erzielen jedoch durch die Bereitstellung der Inhalte erhebliche Gewinne durch Werbeeinnahmen. Da sie für die Musik keine Lizenzen zahlen, wirft die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) den YouTube-Betreibern vor, Musiktitel im großen Ausmaß unrechtmäßig zu verbreiten. Dies sah die Plattform allerdings anders. Nachdem sich die beiden Parteien außergerichtlich nicht einigen konnten, streiten sie seit Jahren vor Gericht, um den Status des Videoportals zu klären. Als Musikdienst wäre YouTube nämlich für die dort veröffentlichten Inhalte verantwortlich und müsste dementsprechend auch Lizenzgebühren zahlen. Als Plattform hingegen würde die Seite ihren Nutzern lediglich die Verbreitung von Videos ermöglichen und könnte für die Inhalte selbst nicht verantwortlich gemacht werden.

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YouTube hat als Internetplattform keinen Einfluss auf die dort veröffentlichten Inhalte

Bereits im letzten Jahr hatte das Münchner Landesgericht gegen die GEMA entschieden und einen Schadensersatzanspruch des Musikrecht-Vertreters verneint. Nun ist das Oberlandesgericht München diesem Urteil gefolgt. Im Rahmen der Urteilsbegründung bezogen sich die Richter auf den unkontrollierbaren Charakter der Online-Plattform. Jedes Video der Nutzer werde automatisch hochgeladen, dabei handele es sich um einen Selbstläufer. YouTube stelle lediglich eine Plattform zur Verfügung und habe keinen Einfluss auf die veröffentlichten Inhalte.

Trotzdem bleibt der Sieg der Online-Plattform erstmal nur vorläufig, denn die GEMA hat bereits angekündigt, gegen das Urteil Revision einzulegen. Der Streitwert des Verfahrens liegt mittlerweile bei 1,6 Millionen Euro.

Quelle: http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-muenchen-29u279815-gema-youtube-verguetung-musikvideos/

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