Rechtsnews 14.12.2015 Theresa Smit

BILD geht gegen Facebook-Hetze vor

Die BILD-Zeitung ist für ihre provokante und aufsehenerregende
Art der Berichterstattung bekannt. Erst jüngst machte sie durch ihr Vorgehen
gegen die auf Facebook geposteten Hasskommentare gegen Flüchtlinge auf sich
aufmerksam.

Wie geht die
BILD-Zeitung gegen Hasskommentare bei Facebook vor?

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Anlässlich des einjährigen Jubiläums der Organisation Pegida
und der Häufung von fremdenfeindlichen Kommentaren in dem
sozialen Netzwerk Facebook hatte die BILD-Zeitung einen kritischen Artikel
veröffentlicht. Dort waren unter anderem Screenshots von mehreren auf Facebook
geposteten Hasskommentaren gegen Flüchtlinge und Ausländer gezeigt worden.
Diese wurden unter dem Titel „BILD stellt die Hetzer an den Pranger!“ zusammen
mit den jeweiligen Namen und Profilbildern abgedruckt. Eine betroffene
Facebook-Nutzerin reagierte mit einer Klage gegen den Axel-Springer-Verlag vor
dem Landgericht München.

Dürfen
Facebook-Kommentare veröffentlicht werden?

Die Richter des Landgerichts legten fest, dass die
Veröffentlichung des Kommentars weder das Persönlichkeitsrecht noch das
Urheberrecht der Klägerin verletzt hätte. Das öffentliche Informationsinteresse
würde in diesem Fall das Interesse sowie das Persönlichkeitsrecht der Nutzerin
überwiegen. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass die Debatte über die
Flüchtlingsströme und die in Zusammenhang damit entstandenen Hasskommentare dem
aktuellen Zeitgeschehen zugeordnet werden könnten. Auch das Urheberrecht sei von
der BILD-Zeitung nicht verletzt worden, da sowohl Profil als auch Kommentar
öffentlich bei Facebook zugänglich waren. Außerdem sei der Kommentar gemäß §§
48 Urheberrechtsgesetz (UrhG) als Vervielfältigung einer öffentlichen Rede sowie
als Zitat markiert gewesen. Hinzu komme, dass sei die Verbreitung der
Hasskommentare nicht unrechtmäßig gewesen sei, da es sich um strafrechtlich
bedeutsame Äußerungen im Sinne der Volksverhetzung nach § 130 des
Strafgesetzbuches (StGB)
gehandelt habe. Das Urteil könnte dazu führen, dass
weniger fremdenfeindliche Kommentare auf Facebook gepostet werden, da die Angst
vor einer Veröffentlichung abschreckend wirken könnte.

Quelle:

Landgericht I München, Urteil vom 10.12.2015, Az.: 7 O
20028/15

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