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Rechtsnews 11.03.2024 Alex

Das Wichtigste zum Streikrecht 24: Wie oft dürfen GDL & Co streiken?

Die Lokführergewerkschaft GDL hat erneut zum Streik aufgerufen – ab Dienstag, 12. März,  kommt es zu “massiven Beeinträchtigungen” im Bahnverkehr. Wieder einmal. Nicht nur die Bahn wird regelmäßig bestreikt, auch in verschiedenen Wirtschaftssektoren und Branchen sowie im öffentlichen Dienst kommt es zu Arbeitsniederlegungen.

Das Streikrecht ist ein Grundrecht, das in Deutschland durch Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes geschützt ist. Es erlaubt den Arbeitnehmern und ihren Gewerkschaften, die Arbeit niederzulegen, um ihre wirtschaftlichen und sozialen Interessen durchzusetzen. Doch wie oft dürfen die Gewerkschaften zum Streik aufrufen? Und welche Grenzen gibt es für das Streikrecht? Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema.

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Was ist ein Streik und welche Arten gibt es?

Ein Streik ist eine kollektive Arbeitsniederlegung von Arbeitnehmern, die von einer Gewerkschaft organisiert und geleitet wird. Ein Streik muss einen bestimmten Zweck verfolgen, der in der Regel in einem Tarifvertrag geregelt wird. Es gibt verschiedene Arten von Streiks, je nachdem, wie lange und wie intensiv sie sind. Zum Beispiel:

  • Warnstreik: Ein kurzer Streik von wenigen Stunden bis zu einem Tag, der als Druckmittel in laufenden Tarifverhandlungen dient.
  • Erzwingungsstreik: Ein längerer Streik, der darauf abzielt, einen Tarifvertrag zu erzwingen oder zu erneuern.
  • Solidaritätsstreik: Ein Streik, der die Interessen anderer Arbeitnehmer oder Gewerkschaften unterstützt, die nicht direkt an dem Konflikt beteiligt sind.
  • Sympathiestreik: Ein Streik, der aus moralischer oder politischer Solidarität mit einer anderen Gruppe erfolgt, die nicht tarifgebunden ist.
  • Generalstreik: Ein flächendeckender Streik, der alle Branchen und Sektoren umfasst und meist politische Forderungen stellt.

Wie oft dürfen die Gewerkschaften zum Streik aufrufen?

Es gibt kein Gesetz, das die Häufigkeit oder Dauer vom Streikrecht begrenzt. Die Gewerkschaften haben grundsätzlich das Recht, so oft zum Streik aufzurufen, wie sie es für notwendig halten, um ihre Ziele zu erreichen. Allerdings müssen sie dabei einige Voraussetzungen und Regeln beachten, die das Streikrecht einschränken. Zum Beispiel:

  • Friedenspflicht: Während der Laufzeit eines Tarifvertrags dürfen die Gewerkschaften nicht zum Streik aufrufen, um den bestehenden Vertrag zu ändern oder zu kündigen. Sie müssen die Friedenspflicht einhalten, die den sozialen Frieden zwischen den Tarifparteien sichern soll.
  • Verhältnismäßigkeit: Die Gewerkschaften müssen bei der Wahl ihrer Kampfmittel darauf achten, dass sie nicht unverhältnismäßig sind. Das heißt, sie müssen das mildeste Mittel wählen, das geeignet ist, um den angestrebten Zweck zu erreichen. Sie müssen auch die Interessen der Allgemeinheit und der Arbeitgeber berücksichtigen und vermeiden, dass sie unzumutbare Schäden verursachen.
  • Tarifeinheit: Die Gewerkschaften müssen sich an das Prinzip der Tarifeinheit halten, das besagt, dass in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag gelten soll. Das heißt, sie dürfen nicht für unterschiedliche Bedingungen für dieselbe Berufsgruppe streiken. Wenn es mehrere konkurrierende Gewerkschaften in einem Betrieb gibt, gilt der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft, die die meisten Mitglieder hat.

Welche Grenzen gibt es für das Streikrecht?

Das Streikrecht ist nicht absolut und kann durch andere Grundrechte oder gesetzliche Regelungen eingeschränkt werden. Zum Beispiel:

  • Beamte: Beamte haben kein Streikrecht, da sie einen besonderen Treue- und Dienstverhältnis zum Staat haben. Sie sind an das Beamtenstatusgesetz gebunden, das ihnen verbietet, sich an Arbeitskämpfen zu beteiligen. Sie können aber andere Formen des Protests nutzen, wie Demonstrationen oder Petitionen.
  • Notdienste: Die Gewerkschaften müssen bei einem Streik sicherstellen, dass die lebenswichtigen Funktionen des Staates und der Gesellschaft aufrechterhalten werden. Sie müssen einen Notdienst einrichten, der die Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen gewährleistet, die für die Gesundheit, die Sicherheit oder die Existenz unerlässlich sind. Dazu gehören zum Beispiel Krankenhäuser, Feuerwehr, Polizei, Energieversorgung oder öffentlicher Nahverkehr.
  • Wilder Streik: Ein wilder Streik ist ein Streik, der ohne Zustimmung oder Anweisung der Gewerkschaft stattfindet. Er ist in der Regel rechtswidrig, da er gegen die Friedenspflicht oder die Verhältnismäßigkeit verstößt. Die Arbeitnehmer, die sich an einem wilden Streik beteiligen, riskieren arbeitsrechtliche Konsequenzen, wie Abmahnung oder Kündigung.

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