Rechtsnews 21.03.2024 Christian R.

Senioren-WG und Generationenhäuser: Rechtliche Tipps für ein harmonisches Zusammenleben

Immer mehr ältere Menschen entscheiden sich für ein Leben in einer Senioren-WG oder einem Mehrgenerationenhaus. Diese Wohnformen bieten Gemeinschaft, Unterstützung und soziale Kontakte. Vor dem Umzug sollten jedoch einige rechtliche Punkte beachtet werden. Denn sonst kann es teuer werden.

Welche Rechtsformen für Senioren-WG gibt es?

Senioren-WGs und Mehrgenerationenhäuser können rechtlich unterschiedlich organisiert sein:

Mietergemeinschaft

Die Bewohner mieten gemeinsam eine Wohnung oder ein Haus und schließen mit dem Vermieter einen Mietvertrag ab.

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Wohngemeinschaft

Die Bewohner bilden eine Wohngemeinschaft im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)

Die Bewohner gründen eine GbR, um die gemeinsame Nutzung der Wohnung oder des Hauses zu regeln.
Achtung, diese Form des Zusammenlebens birgt die größten rechtlichen Gefahren. Sie entsteht nämlich automatisch, wenn man keinerlei Regelungen trifft. In der Folge haftet jeder mit seinem gesamten Privatvermögen für alles was in dieser gbR stattfindet!

Deshalb sollte man diese Form auf jeden Fall meiden. Nehmen Sie unbedingt anwaltliche Hilfe vorab in Anspruch Um Problemen entgegenzuwirken!

Was sollte in einem Senioren-WG-Vertrag geregelt werden?

Unabhängig von der gewählten Rechtsform sollten folgende Punkte in einem Vertrag schriftlich festgehalten werden:

  • Wer kümmert sich um Reinigung, Einkäufe, Gartenarbeit etc.
  • Wie werden Miete, Nebenkosten, Lebensmittel etc. aufgeteilt?
  • Nutzungsrechte: Wer darf welche Räume nutzen?
  • Haftung: Wer haftet für Schäden in der Wohnung oder am Haus?
  • Wie werden Streitigkeiten zwischen den Bewohnern geregelt?

Welche Probleme können durch einen Vertrag vermieden werden?

Nur ein schriftlicher Vertrag wird späteren Streitigkeiten vorbeugen und Klarheit über die Rechte und Pflichten der Bewohner schaffen. Folgende Probleme können vermieden werden

  • Uneinigkeit über die Aufgabenverteilung
  • Streit über die Kostenverteilung
  • Missverständnisse über Nutzungsrechte
  • Haftungsprobleme
  • Schwierigkeiten bei der Beendigung

Hinweise zur Vertragsgestaltung

  • Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht beraten.
  • Verwenden Sie nicht nur einen Mustervertrag – der deckt kaum alles ab!
  • Achten Sie auf eine klare und eindeutige Formulierung.
  • Besprechen Sie den Vertrag vor der Unterzeichnung ausführlich mit allen Bewohnern.

Was gilt rechtlich für solche Wohnformen, wenn nichts geregelt wird?

Wenn nichts oder nur wenig geregelt ist, werden solche Wohnformen höchstwahrscheinlich als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR nach § 705 BGB) angesehen. Damit wird jeder, der in der Wohngemeinschaft lebt, Gesellschafter dieser GbR und haftet im Außenverhältnis mit seinem gesamten Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten dieser Gesellschaft. Zum Beispiel für die Wohnungsmiete oder auch den Kaufpreis für ein Haus.

Besser ist es, sich in einem eingetragenen Verein oder einer eingetragenen Genossenschaft zu organisieren. Deshalb ist es wichtig, sich anwaltlich beraten zu lassen und auch alle Verträge von einem Anwalt aufsetzen zu lassen. Das kostet zwar zunächst Geld, bringt aber Klarheit und damit Frieden in die Gemeinschaft. Denn alles kann nachgelesen werden und es gibt keinen Diskussionsbedarf. Das ist viel wert. Und kann am Ende auch viel Geld sparen.

Was hat das WBVG damit zu tun?

Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Trägern von Wohn- und Betreuungsangeboten und Bewohnern. Das WBVG gilt nicht für Senioren-WGs und Mehrgenerationenhäuser, in denen die Bewohner keine Pflegeleistungen in Anspruch nehmen. Also immer dann, wenn Miete und Pflegedienstleistungen gekoppelt werden. Lediglich Verträge, welche nur die Vermittlung von geringfügigen Leistungen beinhalten (wie zum Beispiel hauswirtschaftliche Versorgungsdienste oder Notrufdienste), werden von den strengen regeln dieses Gesetzes ausgenommen.

Anwendungsbereich des WBVG

  • Betreutes Wohnen
    Wohnformen, in denen den Bewohnern neben dem Wohnen auch Betreuungsleistungen angeboten werden.
  • Pflegeheime
    Einrichtungen, in denen pflegebedürftige Menschen vollstationär betreut und gepflegt werden.

Rechte und Pflichten nach dem WBVG

  • Umfang der Betreuungsleistungen
    Der Träger des Wohn- und Betreuungsangebotes ist verpflichtet, die vereinbarten Betreuungsleistungen zu erbringen.
  • Qualität der Betreuungsleistungen
    Die Betreuungsleistungen müssen den Anforderungen des WBVG entsprechen.
  • Entgelt
    Die Bewohnerinnen und Bewohner müssen für die Betreuungsleistungen ein Entgelt zahlen.
  • Kündigung
    Die Bewohnerinnen und Bewohner können den Wohn- und Betreuungsvertrag jederzeit kündigen.

Stellen Sie also sicher dass das gesamte Angebot detailliert und schriftlich festgelegt wird. Denn diese Verträge gelten in der Regel auf unbestimmte Zeit. Nur Ihnen als Kunden steht ein ordentliches Kündigungsrecht zu. Die Dienstleister können dagegen nur als wichtigen Gründen kündigen. Lassen Sie prüfen, ob das zu leistende Entgelt angemessen ist, gegebenenfalls auch gerichtlich. Bei erhöhtem Pflegebedarf müssen die Leistungen angepasst werden, das ist weitgehend gesetzlich geregelt.

Sollten die Leistungen nicht entsprechend erbracht werden, so haben Sie das Recht das Entgelt zu mindern. Außerdem hat jeder Nutzer ein Sonderkündigungsrecht wenn er aufgrund besonderer Umstände die Pflegeeinrichtung verlassen muss.

Zusammenfassend kann gesagt werden:

Das WBVG gilt nicht für Senioren-Wohngemeinschaften und Mehrgenerationenhäuser, in denen die Bewohnerinnen und Bewohner keine Pflegeleistungen in Anspruch nehmen.
Senioren-WGs und Mehrgenerationenhäuser können sich jedoch freiwillig den Regelungen des WBVG unterwerfen.
Dies kann sowohl für die Bewohnerinnen und Bewohner als auch für den Träger des Wohn- und Betreuungsangebotes Vorteile bringen.

Vorteile einer Unterwerfung unter das WBVG

  • Mehr Rechtssicherheit für die Bewohnerinnen und Bewohner und den Träger des Wohn- und Betreuungsangebotes.
  • Klarheit über die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
  • Besserer Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner vor ungerechtfertigten Kündigungen.

Empfehlung:

Wenn Sie eine Senioren-WG oder ein Mehrgenerationenhaus gründen wollen, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, ob eine Unterstellung unter das WBVG sinnvoll ist.

Wie kann man sich vor starken Preis anstiegen schützen?

Im betreuten Wohnen haben Sie die Option bereits bei Vertragsschluss für mehrere Jahre im Voraus eine Staffelvereinbarung zu treffen Oder eine Preisindexklausel einzubauen. Diese orientiert sich an einem gesetzlich zulässigen Lebens handelt auskosten Index (§3 BGB Preisklausel) sollte der Vertrag auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen worden sein, kann der Dienstleister den Preis nicht anheben wenn er sich dieses Recht Nicht im Vertrag hat explizit vorbehalten lassen. Einen unbefristeten Vertrag können Sie als Kunde jederzeit kündigen und sich einen billigeren Anbieter zuwenden.

Fazit zu Wohnformen für Senioren

Senioren-WGs und Mehrgenerationenhäuser können eine gute Möglichkeit sein, selbstbestimmt und sozial im Alter zu leben. Durch eine sorgfältige Vertragsgestaltung können spätere Probleme vermieden werden.

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