Der Angeklagte wurde vom Landgericht Waldshut-Tiengen zu einer Geldstrafe von insgesamt 180 Tagessätzen zu je 100 € verurteilt. Beim Angeklagten handelte es sich um den Bürgermeister einer Gemeinde in BW, der sich des Vortäuschens einer Straftat schuldig gemacht hat. Von dem Vorwurf, er hätte sich des Betruges in sechs Fällen schuldig gemacht, indem er “Rechnungen für medizinisch nicht indizierten Behandlungen” eingereicht hat, wurde er freigesprochen. Der Lebenspartner des Angeklagten war mitangeklagt und wurde wegen Beihilfe zur Vortäuschung ener Straftat zu 90 Tagessätzen je 50 € verurteilt.
Vortäuschen eines Anschlags
Konkret stellte das Landgericht fest, dass der Angeklagte durch die Beihilfe seinens Lebensgefährten einen Anschlag auf seine Person durch einen Unbekannten vortäuschte. Am 3. Juli 2011 hielt sich der Angeklagte im Rathaus der Gemeinde auf, wo er gegen 20.00 Uhr eine Falsche, in der sich ein in brennbare Flüssigkeit getränktes Textilstück befand, gegen seinen Schreibtisch warf. Davor hatte der Lebensgefährte die Eingangstür des Rathauses durch ein Holzteil verriegelt. Weiterhin wurde von den Angeklagten ein Stück Papier mit einer Drohung hinter die Tür gelegt. Auf dem Zettel stand, “dass er zur Aufgabe seines Amts genötigt werden sollte”. Daraufhin alarmierte der Angeklagte die Polizei und klärte sie über den Anschlag auf ihn auf. Bei diesem hat er sich tatsächlich Verletzungen zugezogen, die auch ärtzlich behandelt werden mussten. Weshalb der Angeklagte diesen Anschlag vortäuschte, konnte nicht ermittelt werden.
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Die Revisionen der Angeklagen gegen das Urteil verwarf der Bundesgerichtshof als unbegründet, weshalb das Urteil rechtskräftig ist.
Quelle:
- Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 2. September 2013; AZ: 1 StR 156/13
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