Rechtsnews
25.11.2016
Emil Kahlmann
Der Fall des 51-jährigen Leiters einer Notunterkunft im nordrhein-westfälischen Finnentrop-Heggen begonnen, der eine unter seiner Obhut stehende 23-jährige Frau aus Syrien vergewaltigt haben soll, hat vor einiger Zeit für großer Aufsehen gesorgt. Vor dem Landgericht Arnsberg hat nun der Prozess gegen den Mann begonnen.
Junge Frau vergewaltigt
Der beklagte Mann aus den Niederlanden war als Leiter der Unterkunft bei einem Privatunternehmen angestellt, welches sich auf den Betrieb von Wohnungen und Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber spezialisiert hat. In der Zeit zwischen Januar und April 2016 soll der Mann der Anklage zufolge die 23 Jahre alte Frau vier Mal vergewaltigt haben und sie darüber hinaus körperlich misshandelt und so gesundheitlich geschädigt haben. Infolge des sexuellen Kontakts zu der jungen Frau wurde diese schwanger, was sich bei einer DANN-Untersuchung bei dem Abbruch der Schwangerschaft herausstellte. Der 51-jährige Tatverdächtige befindet sich aufgrund der gegen ihn erhobenen Vorwürfe seit dem 10.6.2016 in Untersuchungshaft.
Angeklagter war bereits vorbestraft
Im Zuge der weiteren Ermittlungen gegen den Angeklagten stellte sich unter anderem heraus, dass er bereits vorbestraft war. Unter den 19 rechtskräftig gegen den Mann ergangenen Urteilen befinden sich Verurteilungen wegen der Herstellung von Drogen, wegen Hehlerei, wegen Urkundenfälschung – und wegen eines Sexualdelikts. Vor dem Hintergrund dieser problematischen Vergangenheit wurde in der öffentlichen Diskussion vor allem die Frage laut, wie es passieren konnte, dass der Mann ohne tiefergehende Prüfung eine Anstellung als Leiter eine Unterkunft mit rund 200 Personen werden konnte. Auch die Tatsache, dass es 2013 bereits mit Mitarbeitern desselben Unternehmens gewalttätige Zwischenfälle gegenüber Asylbewerbern gegeben hatte, hatte vor Prozessbeginn für Diskussionen gesorgt.
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