Eine Privatinsolvenz ist ein Verfahren, das es natürlichen Personen ermöglicht, sich von ihren Schulden zu befreien. Dabei werden die Vermögenswerte des Schuldners verwertet und die Gläubiger anteilig befriedigt. Der Schuldner muss sich an bestimmte Auflagen halten, wie z.B. eine Erwerbstätigkeit ausüben, eine Wohlverhaltensphase einhalten und eine Restschuldbefreiung beantragen. Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase, die je nach Fall zwischen drei und sechs Jahren dauert, wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung erteilt und er ist von seinen restlichen Schulden befreit.
Wie läuft eine Privatinsolvenz ab?
Eine Privatinsolvenz läuft in mehreren Schritten ab:
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Privatinsolvenz 2024: Was Sie zur Insolvenz wissen müssen erhalten
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- Außergerichtlicher Einigungsversuch: Der Schuldner muss zunächst versuchen, sich mit seinen Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Dazu kann er sich an eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle wenden, die ihm bei der Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans hilft. Der Plan muss alle Gläubiger und Forderungen enthalten und einen Vorschlag zur Tilgung der Schulden machen. Wenn alle Gläubiger dem Plan zustimmen, ist das Verfahren beendet. Wenn nicht, kann der Schuldner den gerichtlichen Weg einschlagen.
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Der Schuldner muss beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Dabei muss er seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen und einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen. Das Gericht prüft, ob die Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz vorliegen und ob der Schuldner zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Wenn ja, eröffnet das Gericht das Insolvenzverfahren und bestellt einen Insolvenzverwalter, der die Vermögenswerte des Schuldners verwaltet und die Gläubiger informiert.
- Abtretung der pfändbaren Einkünfte: Der Schuldner muss während des Insolvenzverfahrens seine pfändbaren Einkünfte an den Insolvenzverwalter abtreten. Das sind in der Regel 70% seines Nettoeinkommens abzüglich eines Freibetrags für den Lebensunterhalt und eventuelle Unterhaltsverpflichtungen. Der Insolvenzverwalter verteilt die abgetretenen Einkünfte nach einem festgelegten Schlüssel an die Gläubiger.
- Wohlverhaltensphase: Nachdem das Insolvenzverfahren beendet ist, beginnt die Wohlverhaltensphase, die je nach Fall zwischen drei und sechs Jahren dauert. In dieser Zeit muss der Schuldner weiterhin seine pfändbaren Einkünfte abtreten und sich an bestimmte Auflagen halten, wie z.B. keine neuen Schulden machen, eine Erwerbstätigkeit ausüben oder suchen, dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter Auskunft über seine finanzielle Situation geben und eventuelle Erbschaften oder sonstige Vermögenszuwächse zur Hälfte an den Insolvenzverwalter abführen.
- Restschuldbefreiung: Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung erteilt, wenn er alle Auflagen erfüllt hat und keine Versagungsgründe vorliegen. Die Restschuldbefreiung bedeutet, dass der Schuldner von seinen restlichen Schulden befreit ist und einen Neuanfang machen kann.
Welche Vorteile hat eine Privatinsolvenz?
Eine Privatinsolvenz hat für den Schuldner folgende Vorteile:
- Er kann sich von seinen Schulden befreien und einen finanziellen Neuanfang machen.
- Er wird von den Gläubigern nicht mehr belästigt oder gepfändet.
- Er kann seine Existenz sichern und seinen Lebensunterhalt bestreiten.
- Er kann seine persönliche und berufliche Situation verbessern.
Welche Nachteile hat eine Privatinsolvenz?
Eine Privatinsolvenz hat für den Schuldner auch folgende Nachteile:
- Er muss seine Vermögenswerte verlieren und seine Einkünfte abtreten.
- Er muss sich an strenge Auflagen halten und seine finanzielle Situation offenlegen.
- Er muss mit einem negativen Schufa-Eintrag rechnen, der seine Kreditwürdigkeit beeinträchtigt.
- Er muss mit einem sozialen Stigma leben, das seine Selbstachtung und sein Ansehen mindert.
Welche Alternativen gibt es zu einer Privatinsolvenz?
Eine Privatinsolvenz ist nicht die einzige Möglichkeit, um sich von Schulden zu befreien. Es gibt auch andere Alternativen, wie z.B.:
- Eine außergerichtliche Schuldenbereinigung, bei der der Schuldner sich mit seinen Gläubigern auf eine Ratenzahlung oder einen Teilerlass der Schulden einigt.
- Eine Verbraucherinsolvenz, die für Schuldner geeignet ist, die nur wenige Gläubiger oder geringe Schulden haben und keine Vermögenswerte besitzen.
- Eine Regelinsolvenz, die für Schuldner geeignet ist, die selbstständig sind oder waren oder hohe Schulden haben und Vermögenswerte besitzen.
Wo kann man sich beraten lassen?
Wer sich über eine Privatinsolvenz informieren oder beraten lassen möchte, kann sich an verschiedene Stellen wenden, wie z.B.:
- Eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle, die kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr eine individuelle Beratung und Unterstützung anbietet.
- Einen Rechtsanwalt, der gegen eine Gebühr eine rechtliche Beratung und Vertretung anbietet.
- Eine Verbraucherzentrale, die gegen eine Gebühr eine allgemeine Beratung und Information anbietet.
Welche Gesetze regeln die Privatinsolvenz?
Die Privatinsolvenz wird durch verschiedene Gesetze geregelt, wie z.B.:
- Die Insolvenzordnung (InsO), die das Verfahren und die Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz festlegt.
- Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das die Rechte und Pflichten der Schuldner und Gläubiger regelt.
- Das Einkommensteuergesetz (EStG), das die steuerlichen Folgen einer Privatinsolvenz regelt.
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