Rechtsnews 25.06.2025 Alex Clodo

Wie wird ein Unternehmen insolvent?

Wenn die finanziellen Mittel versiegen und Gläubiger klopfen, beginnt ein oft dramatischer Weg in Richtung Firmenzusammenbruch. Doch wie genau verläuft dieser Prozess? Welche Pflichten haben Geschäftsführer? Welche Rechte haben Gläubiger? Und welche Fehler führen in die persönliche Haftung?

Einführung: Was bedeutet es, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig ist?

Die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens ist ein rechtlich klar definierter Zustand: Das Unternehmen kann seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Es geht hierbei nicht um vorübergehende Liquiditätsengpässe, sondern um eine anhaltende, gravierende wirtschaftliche Schieflage. Im rechtlichen Sinne unterscheidet man drei sogenannte Insolvenzgründe:

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Wie wird ein Unternehmen insolvent? erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

  • Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO)
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO)
  • Überschuldung (§ 19 InsO) – speziell bei juristischen Personen

Die Insolvenzordnung (InsO) regelt, wann ein Unternehmen einen Insolvenzantrag stellen muss – und was passiert, wenn es das unterlässt. Besonders gefährlich ist die Insolvenzverschleppung, denn sie kann zur persönlichen Haftung und sogar zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Welche Anzeichen deuten auf eine Unternehmenspleite hin?

Viele Geschäftsführer merken zu spät, dass sich ihr Unternehmen in einer wirtschaftlichen Krise befindet. Dabei gibt es zahlreiche Warnsignale:

  • Regelmäßige Mahnungen von Lieferanten oder Finanzämtern
  • Unbezahlte Löhne oder Sozialversicherungsbeiträge
  • Stundungen oder Ratenzahlungen werden ausgeschöpft
  • Das Unternehmen kann keine neuen Kredite mehr aufnehmen
  • Der Geschäftsführer überweist bewusst keine fälligen Forderungen mehr

Tipp: Wer frühzeitig reagiert, kann oft eine vollständige Insolvenz verhindern – z. B. durch Sanierungsmaßnahmen, Verhandlungen mit Gläubigern oder den Verkauf von Unternehmensteilen.

Welche Pflichten hat der Geschäftsführer in der Krise?

Spätestens bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes hat der Geschäftsführer einer GmbH oder UG die unverzügliche Pflicht zur Insolvenzantragstellung (§ 15a InsO). Das bedeutet konkret:

  • Bei Zahlungsunfähigkeit: Antrag innerhalb von drei Wochen
  • Bei Überschuldung: Antrag innerhalb von sechs Wochen

Versäumt der Geschäftsführer diese Frist, macht er sich wegen Insolvenzverschleppung strafbar (§ 15a Abs. 4 InsO) – ein Vergehen, das mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet wird. Außerdem kann er zivilrechtlich haftbar gemacht werden, z. B. für alle Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife.

Was passiert nach der Antragstellung beim Insolvenzgericht?

Der Weg zum Insolvenzverfahren beginnt mit einem schriftlichen Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht (Amtsgericht). Danach folgt:

  1. Prüfung durch das Gericht
  2. Vorläufiger Insolvenzverwalter wird ggf. bestellt
  3. Sicherung der Insolvenzmasse
  4. Eröffnung oder Ablehnung des Verfahrens

Die Insolvenzmasse ist das gesamte verwertbare Vermögen des Unternehmens. Der Insolvenzverwalter verwertet es, um damit die Forderungen der Gläubiger zu befriedigen. Gläubiger müssen ihre Forderungen anmelden, andernfalls droht ein vollständiger Forderungsausfall.

Beispiel 1: Der Handwerksbetrieb

Ein kleiner Sanitärbetrieb gerät in Schwierigkeiten, weil ein Großauftrag storniert wird. Die Einnahmen brechen ein, Löhne werden nicht mehr bezahlt. Der Geschäftsführer hofft auf Besserung – doch es wird schlimmer. Drei Monate später beantragt ein Gläubiger die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Das Gericht eröffnet das Verfahren. Der Geschäftsführer wird persönlich haftbar, weil er den Antrag nicht selbst gestellt hatte.

Beispiel 2: Die IT-Agentur

Eine IT-Agentur expandiert schnell, investiert viel und verschuldet sich. Als ein Großkunde abspringt, entsteht eine Finanzierungslücke. Die Liquiditätsplanung war lückenhaft. Die Agentur meldet Insolvenz an. Der Insolvenzverwalter führt die Agentur als übertragendes Sanierungsunternehmen weiter – nach drei Jahren ist sie wieder am Markt.

Beispiel 3: Die UG aus dem Onlinehandel

Ein Gründer betreibt einen kleinen Online-Shop. Er kauft massenhaft Lagerware auf Pump. Die Verkäufe brechen ein – die Ware bleibt liegen. Nach wenigen Monaten ist keine Liquidität mehr da. Die UG meldet Insolvenz an. Die Gläubiger erhalten nur 5 % ihrer Forderungen zurück. Der Gründer gründet später mit einer neuen Gesellschaft.

Was muss ich als Geschäftsführer sofort tun?

  • Liquiditätsstatus aufstellen (täglich!)
  • Insolvenzreife prüfen lassen – durch Steuerberater oder Anwalt
  • Keine Zahlungen mehr tätigen, die nicht zwingend nötig sind
  • Insolvenzantrag fristgerecht stellen!
  • Alle Unterlagen vollständig vorbereiten (Bilanz, Forderungen, Verträge)

Handlungsanweisung: Bei ersten Anzeichen einer wirtschaftlichen Schieflage: sofort rechtliche Beratung einholen! Die Zeit läuft gegen Sie.

Zur Anwaltssuche im Bereich Insolvenzrecht

Advocatus Diaboli: Was passiert, wenn ich nichts unternehme?

Wer trotz Zahlungsunfähigkeit keinen Antrag stellt, riskiert alles:

  • Persönliche Haftung gegenüber Gläubigern
  • Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung
  • Gewerbeuntersagung durch die Aufsichtsbehörden
  • Rufschädigung – auch bei zukünftigen Unternehmen

Manche Geschäftsführer glauben, sie könnten durch Abwarten oder stille Liquidation unbemerkt „durchrutschen“. Das Gegenteil ist der Fall: Banken, Finanzämter und Sozialversicherungsträger sind verpflichtet, Missstände zu melden. Die Insolvenz wird dann oft durch Dritte eingeleitet – mit viel härteren Konsequenzen.

Mögliche rechtliche Hindernisse

Hindernis Mögliche Folge Klärungsbedarf
Keine aktuelle Buchhaltung Haftung wegen Nichtprüfbarkeit der Zahlungsunfähigkeit Unverzüglich aktualisieren
Fehlende Liquiditätsübersicht Fehlende Grundlage für Antragspflicht Liquiditätsplan erstellen (Tag-genau)
Privatvermögen mit Betriebsvermögen vermischt Durchgriffshaftung möglich Saubere Trennung dokumentieren
Verschobene Zahlungseingänge Vorwurf der Gläubigerbenachteiligung Belege sichern, neutral dokumentieren
Verträge mit Selbstschuldnerbürgschaft Haftung auch nach Geschäftsende Frühzeitig rechtlich prüfen lassen

Geprüfte Gesetzeslinks

Relevante Gesetzesgrundlagen (mit geprüften Links)

Zusammenfassung: Was Sie bei drohender Insolvenz beachten sollten

Ein Unternehmen wird nicht über Nacht insolvent – aber häufig über Monate hinweg ignoriert. Sobald Sie erste Anzeichen für eine Schieflage bemerken, ist rechtzeitiges Handeln entscheidend. Die wichtigsten Punkte:

  • Stellen Sie regelmäßig einen Liquiditätsstatus auf.
  • Dokumentieren Sie die wirtschaftliche Lage objektiv.
  • Holen Sie rechtlichen und steuerlichen Rat ein.
  • Beachten Sie die Fristen zur Insolvenzantragstellung.
  • Führen Sie keine selektiven Zahlungen mehr aus.

Denken Sie daran: Insolvenz ist nicht zwangsläufig das Ende – mit einem guten Sanierungskonzept kann sie sogar der Neuanfang sein.

Hinweis: Diese Ausführungen stellen keine Rechtsberatung dar. Konsultieren Sie bei konkreten Fällen unbedingt einen Fachanwalt für Insolvenzrecht.

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