Was bedeutet die Insolvenz von FTI für Urlauber?
Die Insolvenz des Reiseveranstalters FTI kann für Urlauber erhebliche Auswirkungen haben. Es bedeutet, dass das Unternehmen zahlungsunfähig ist und seine finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Dies kann dazu führen, dass gebuchte Reisen nicht durchgeführt werden oder bereits gezahlte Gelder verloren gehen.
Welche Rechte haben Urlauber bei einer Insolvenz des Reiseveranstalters?
Urlauber haben verschiedene Rechte, wenn ihr Reiseveranstalter insolvent wird. Diese Rechte sind im deutschen Reiserecht verankert und umfassen unter anderem:
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Insolvenz des Reiseveranstalters FTI – was Urlauber tun müssen! erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
- Rückerstattung: Urlauber haben Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Reisekosten.
- Ersatzreise: In einigen Fällen kann eine Ersatzreise angeboten werden.
- Reisesicherungsschein: Dieser Schein garantiert, dass Urlauber im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert sind.
Wie können Urlauber ihre Ansprüche geltend machen?
Um ihre Ansprüche geltend zu machen, sollten Urlauber folgende Schritte unternehmen:
- Kontaktaufnahme: Setzen Sie sich umgehend mit dem Reiseveranstalter oder dem Insolvenzverwalter in Verbindung.
- Dokumentation: Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen wie Buchungsbestätigungen, Zahlungsbelege und den Reisesicherungsschein.
- Rechtsberatung: Ziehen Sie einen Anwalt hinzu, um Ihre Rechte durchzusetzen. Auf rechtsanwalt.com können Sie einen passenden Anwalt finden.
Beispiele für die Anwendung von Gesetzen
Hier sind drei Beispiele, wie Gesetze im Falle einer Insolvenz eines Reiseveranstalters angewandt werden können:
- Beispiel 1: Ein Urlauber hat eine Pauschalreise gebucht und bezahlt. Nach der Insolvenz des Reiseveranstalters erhält er eine Rückerstattung durch den Reisesicherungsschein.
- Beispiel 2: Ein Urlauber befindet sich bereits im Urlaub, als der Reiseveranstalter insolvent wird. Dank des Reisesicherungsscheins wird seine Rückreise organisiert und bezahlt.
- Beispiel 3: Ein Urlauber hat eine Reise gebucht, die aufgrund der Insolvenz nicht mehr durchgeführt wird.
Was tun, wenn Sie sich noch im Urlaub befinden?
Wenn Sie sich gerade noch im Urlaub befinden, sollten Sie sich an diese folgende Reihenfolge halten:
- Nehmen Sie Kontakt mit der Reiseleitung vor Ort auf, um weitere Informationen zu erhalten.
- Versuchen Sie den Reiseveranstalter zu erreichen.
- Wenden Sie sich an den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF), da dieser Ihnen die Fortsetzung der Pauschalreise anbieten kann. Zur Fortsetzung sind Sie aber nicht verpflichtet, Sie können auf eine Erstattung bestehen. Es ist gesetzlich geregelt, dass Sie das Geld für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen verlangen können (§ 651r Abs. 1, 1. Alt. BGB).
Was tun, wenn das Hotel Geld von Ihnen fordert?
Einigen Urlaubern ist es schon passiert, dass ein Hotel von den Gästen mehrere Tausend Euro an Nachzahlungen forderte und sie sogar nicht vom Hotelgelände lassen wollte. Sollte Sie sich in solch einer Notsituation befinden, hier unsere Handlungsempfehlung:
- Kontaktieren Sie die deutsche Botschaft.
- Bleiben Sie ruhig und versuchen Sie zu deeskalieren.
- Bitten Sie das Hotel stattdessen um eine Rechnung.
- Verlangen Sie eine Bestätigung, dass FTI das Hotel (oder eine andere Leistung) noch nicht gezahlt hat.
- Zahlen Sie einen angemessenen Betrag und lassen Sie sich die Zahlung quittieren.
Auch hier schreibt das Gesetz im § 651r Abs. 1, 2. Alt. BGB vor, dass Ihnen in solchen Fällen alle gezahlten Beträge erstattet werden.
Wie komme ich nach Hause?
Für Ihre Rückreise hat FTI laut Gesetz „die vereinbarte Rückbeförderung und die Beherbergung bis zum Zeitpunkt der Rückbeförderung sicherzustellen.“ Wenn Sie direkt vom Reiseveranstalter nachweisbar keine Hilfe erhalten, fordern Sie den Deutschen Reisesicherungsfonds auf, eine Notunterkunft und Rückbeförderung zu leisten. Tut er dies nicht, sind Sie berechtigt, eigenständig für Ersatz zu sorgen. Angemessen ist allerdings nur der Ersatz, der den Aspekt der Kostenminimierung streng beachtet.
Kann ich noch länger im Hotel bleiben – was muss ich bezahlen?
Wenn Sie Ihren Urlaub erst angetreten haben, kann es passieren, dass Ihnen direkt zu Beginn eine Rechnung präsentiert wird. Sie haben jetzt zwei Handlungsoptionen:
- Wenn Sie diese Rechnung bezahlen, können Sie die weiteren Leistungen in Anspruch nehmen. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass die Leistung noch nicht gezahlt ist und verlangen Sie eine Quittung für jede Zahlung.
- Sie haben immer die Option, die Koffer zu packen und das Hotel zu verlassen oder den Flug nicht anzutreten.
Zum Preis: Logischer Rechnungsbetrag kann nur der ursprünglich gebuchte Betrag sein. Es wird aber Leistungsträger geben, die einen vermeintlich tagesaktuellen und damit viel teureren Preis berechnen. Rechtlich ist das leider (bis zur Grenze zum Wucher nach jeweiligem nationalen Recht) nicht zu beanstanden.
Wie erhalte ich mein Geld zurück?
Wer nicht auf den Insolvenzverwalter warten will, hat die Möglichkeit, sein Geld selbst zurückzuholen. Wichtig ist aber, dass das Geld dabei der Insolvenzmasse widerrechtlich entzogen und durch den Insolvenzverwalter zurückgefordert werden kann. Bislang ist das in vergleichbaren Fällen noch nicht passiert – das Risiko ist aber vorhanden.
- Lastschrift: Wer per Lastschrift bezahlt hat, kann die Abbuchungen ca. 6–8 Wochen rückwirkend wieder zurückziehen. Das funktioniert meist direkt online per Lastschrift-Widerruf.
- Kreditkarte: Das sogenannte Chargeback-Verfahren ermöglicht es, Kreditkartenzahlungen zurückzufordern. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
- Zahlungsdienstleister: Haben Sie über Anbieter wie PayPal bezahlt, können Sie sich an diese wenden, um das Geld zurückzuholen. In der Vergangenheit hat das gut funktioniert.
- Reisebüro oder Online-Portal: Schreiben Sie Ihr Buchungsportal an, damit Ihr Geld nicht mehr weitergeleitet wird. Hat der Vermittler Sie nicht ordnungsgemäß aufgeklärt, kann er nach §§ 311 Abs. 2 in Verbindung mit 280 Abs. 1 BGB schadensersatzpflichtig sein.
Welche Hindernisse können auftreten?
Es gibt verschiedene Hindernisse, die bei der Durchsetzung von Ansprüchen auftreten können:
Hindernis | Beschreibung |
---|---|
Unvollständige Dokumentation | Fehlende oder unvollständige Unterlagen können die Bearbeitung Ihrer Ansprüche verzögern. |
Kommunikationsprobleme | Schwierigkeiten bei der Kontaktaufnahme mit dem Insolvenzverwalter oder dem Reiseveranstalter können auftreten. |
Rechtliche Komplexität | Die rechtlichen Aspekte einer Insolvenz können komplex sein und erfordern oft professionelle Rechtsberatung. |
Beispiele für die Anwendung von Gesetzen
Hier sind drei Beispiele, wie Gesetze im Falle einer Insolvenz eines Reiseveranstalters angewandt werden können:
- Beispiel 1: Ein Urlauber hat eine Pauschalreise gebucht und bezahlt. Nach der Insolvenz des Reiseveranstalters erhält er eine Rückerstattung durch den Reisesicherungsschein.
- Beispiel 2: Ein Urlauber befindet sich bereits im Urlaub, als der Reiseveranstalter insolvent wird. Dank des Reisesicherungsscheins wird seine Rückreise organisiert und bezahlt.
- Beispiel 3: Ein Urlauber hat eine Reise gebucht, die aufgrund der Insolvenz nicht mehr durchgeführt wird. Er erhält eine Ersatzreise von einem anderen Anbieter.
Tipps zum weiteren Vorgehen
Um Ihre Rechte bestmöglich zu wahren, sollten Sie folgende Tipps beachten:
- Bewahren Sie alle Reiseunterlagen sorgfältig auf.
- Informieren Sie sich regelmäßig über den Stand des Insolvenzverfahrens.
- Nutzen Sie die Möglichkeit der kostenlosen Ersteinschätzung durch einen Anwalt auf rechtsanwalt.com.
Zuversicht durch professionelle Unterstützung
Auch wenn die Insolvenz des Reiseveranstalters FTI eine schwierige Situation darstellt, können Sie mit der richtigen Unterstützung Ihre Rechte durchsetzen. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche geltend zu machen und Sie durch den gesamten Prozess begleiten. Auf rechtsanalt.com finden Sie den passenden Anwalt für Reiserecht Ihre Bedürfnisse.
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