Wer ein Gratis-Angebot nutzt, muss nichts bezahlen- selbst wenn im Kleingedruckten ein Preis angegeben ist. Ein SMS Anbieter hatte auf seiner Internetseite mit den Worten „free” und „gratis” sowie „umsonst” die Möglichkeit geboten, SMS zu versenden. Das scheinbar kostenlose Angebot entpuppte sich jedoch als Farce. Der Anbieter versteckte im Kleingedruckten den eigentlichen Preis. Das Amtsgericht Hamm entschied, dass Verbraucher nichts befürchten müssen, wenn im Kleingedruckten ein Preis versteckt ist, der auf den ersten Blick nicht zu sehen ist. Die Kunden könnten mit einer solchen überraschenden und versteckten Klausel nicht rechnen. Quelle und Link:
- Pcwelt.de -„Gratis ist gratis- Preis im Kleingedruckten zählt nicht”
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Preis unerheblich- wenn es ein Gratis-Angebot ist erhalten
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