Rechtsnews 04.08.2008 akerth

Der neue Schutz vor Telefonwerbung

Das Bundeskabinett beschloss einen neuen Gesetzentwurf zum Schutz der Verbraucher vor unerwünschten Werbeanrufen sowie Vertragsabschlüssen am Telefon und so genannten Kostenfallen im Internet. Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung ist schon nach geltendem Recht ausdrücklich verboten. Der Gesetzentwurf sieht nun eine Verschärfung der Strafen für unerlaubte Telefonwerbung vor. So müssten Call-Center, die ihre Rufnummer unterdrücken mit bis zu 10.000 Euro Strafe rechnen, wenn der Entwurf tatsächlich so durchgehen sollte. Auch für Vertragsabschlüsse am Telefon soll es Änderungen geben: Telefonisch abgeschlossene Abonnements, Lottospielen oder Handyverträge per Telefon sollen nun mit einem Widerrufsrecht von 14 Tagen belegt werden. Auf diese Weise sollen die Verbraucher vor Überrumplungsversuchen geschützt werden; sie könnten innerhalb von 14 Tagen von dem Vertrag zurücktreten. Wie die Bußgeldregelung für ausländische Call Center aussehen wird, ist bisher unklar. Ging es bei dem Telefonat um langfristige Verträge wie zum Beispiel einen Telefon- oder Stromanbieterwechsel müssten die Firmen in Zukunft eine schriftliche Bestätigung des Kunden einholen. Für 0180 – Nummern sollen Preisobergrenzen eingeführt werden. Ob all diese Vorschläge in dieser Form schlussendlich auch umgesetzt werden, wird sich noch zeigen. Einige Länder sind für wesentlich schärfere Regelungen, als bisher vorgesehen. Der Entwurf muss nun noch vom Bundestag angenommen werden. In Kraft treten soll das Gesetz Anfang 2009. Quellen und Links:

  • bmj.bund.de – „Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf gegen unerlaubte Telefonwerbung“

 

  • pcwelt.de – „Regierung beschließt Gesetz zum Schutz vor Telefonwerbung“

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