In Chemnitz wies das Landgericht eine Sammelklage gegen Preiserhöhungen von mehr als 400 Kunden eines regionalen Gasversorgers zurück.
Die Kunden bezogen sich bei ihrer Klage auf das Urteil des BGH vom 29.April 2008. (wir berichteten) Das Gericht betonte jedoch, dass eben dieses Urteil nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar sei, da es sich damals ausschließlich um Kunden mit langfristigen Sonderverträgen gehandelt habe.
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Für seine Entscheidung legte die Chemnitzer Zivilkammer das Urteil des BGH vom 13. Juni 2007 zugrunde. Die Richter bestätigten darin, dass bei Tarifkunden im Sinn der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung (AVBGasV) die Preise angepasst werden können, wenn diese auf höheren Bezugskosten beruhen.
Für die Kunden der Erdgas Südsachsen GmbH bedeutet diese Entscheidung, dass sie mit erheblichen Nachzahlungen zu rechnen haben. Sie wehrten sich mit ihrer Klage gegen 3 Preiserhöhungen in den Jahren 2005 und 2006. Derzeit ist die Entscheidung allerdings noch nicht rechtskräftig, da es den Verbrauchern offen steht, vor dem Dresdner Oberlandesgericht Berufung einzulegen.
Quelle:
- Focus.de – „Verheerendes Urteil für Gaskunden„
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