Streift ein Autofahrer die Leitplanke, muss er am Unfallort bleiben. Andernfalls macht er sich der Unfallflucht schuldig und die Versicherung muss nicht zahlen. Im vorliegenden Fall ging es um einen Autofahrer, der gegen seine Versicherung klagte. Ein Beschäftigter des Mannes hatte mehrfach eine Leitplanke gestreift und war weitergefahren, da er einen geringen Schaden vermutete. Die Richter entschieden in ihrem Urteil, dass die Kfz-Versicherung von ihrer Haftung befreit sei, da der Fahrer Unfallflucht begangen habe. Die Richter argumentierten, dass in der Regel die Beschädigung einer Leitplanke kein „unerheblicher Schaden“ sei und die Bagatellgrenze von rund 50 Euro regelmäßig überschritten werde (Az.: 12 U 205/06). Quelle: Auto-motor-und-sport.de – „Urteil: Auch Leitplankenkontakt ist Unfall“ Pressestelle Brandenburg OLG – „Az.: 12 U 205/06„
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OLG: Urteil- Kontakt mit Leitplanke zählt als Unfall erhalten
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