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Rechtsnews 08.08.2016 Emil Kahlmann

Neue Regeln für das AGG?

Vor zehn Jahren, im August 2006, wurde das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erlassen. Es war zur Verhinderung von Diskriminierungen erdacht worden und sah unter anderem für bestimmte Fälle die Umkehr der Beweislast in gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen und vermeintlich benachteiligten Personen vor. Eine linke Juristen-Vereinigung aus Berlin fordert nun: Das AGG soll nochmals deutlich verschärft werden.

Überarbeitung des AGG gefordert

Das „Büro für Recht und Wissenschaft“ hat im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ein Gutachten erstellt. Obwohl noch nicht veröffentlicht, ist das Gutachten aktuell Gegenstand umfangreicher Berichterstattung. Die Autoren des Gutachtens sehen nach wie vor ein hohes Maß an Diskriminierungen in Deutschland und haben daher offensichtlich ein umfangreiches Maßnahmenpaket vorgeschlagen. Über die bisher im AGG schon bestehenden Verbote von bestimmten Diskriminierungen hinaus schlagen die Autoren des Gutachtens unter anderem vor, dass das Gesetz in Zukunft sogenannte „positive Maßnahmen“ vorschreiben soll. Denkbar ist auf diese Weise etwa die Selbstverpflichtung  von privaten Unternehmen, sogenannte Diversity-Ziele im Hinblick auf die Zusammensetzung ihrer Mitarbeiterschaft umzusetzen. Auch eine Quote für Führungsposten in der Wirtschaft ist als Maßnahme offensichtlich in dem Gutachten vorgesehen.

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Diskussion um das AGG

Sollten die in dem Gutachten vorgeschlagenen Maßnahmen tatsächlich Teil eines Umarbeitungsentwurfes für das AGG werden, dürfte, wie schon 2006 beim Erlass des AGG, eine öffentliche Diskussion entbrennen. Auch die Sorge vor zahlreichen neuen Gerichtsverfahren dürfte hierbei eine Rolle spielen.

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