Künftig soll rechtsextremen Gruppierungen an historisch sensiblen Tagen die Versammlung und Demonstration in Thüringen erschwert werden. Die Thüringer Landesregierung will nun ein eigenes Versammlungsgesetz dafür in die Wege leiten, um so die Aufmärsche zu verhindern.
Demonstration in Jena
Besonders der 9. November gilt als ein geschichtlich bedeutsames Datum: Zum einen war dies der Tag des Mauerfalls im Jahr 1989. Zum anderen ereigneten sich 1938 in der Nacht vom 9. auf den 10. November mehrere Gewaltverbrechen von Nationalsozialisten gegen Menschen jüdischer Herkunft. Diese Verbrechen werden auch als Novemberprogrome bezeichnet. In diesem Jahr versuchte die Stadt Jena einen geplanten Aufmarsch des Bündnisses „Thügida“ zum Novemberprogrom verhindern. Thügida ist ein Ableger des ursprünglichen Zusammenschlusses von rechten und konservativen Bürgern, der auch unter dem Namen „Pegida“ bekannt ist. Der Versuch, per Auflage die Demonstration um einen Tag vorzuverlegen, scheiterte, als sich die Veranstalter gerichtlich zur Wehr setzten. Das Verwaltungsgericht Gera gab ihnen Recht und der Aufmarsch durfte stattfinden.
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Neues Gesetz
Um dies in Zukunft zu verhindern, soll ein neues Landesversammlungsgesetz nun weitere Demonstrationen dieser Art verhindern. Das Thüringer Innenministerium prüft derzeit die landesrechtlichen Regeln zu Demonstrationen an Tagen, die historisch sensibel sind. Dabei handelt es sich um Gedenktage der Opfer des Nationalsozialismus. Seit 2006 ist es den Bundesländern möglich, das Versammlungsrecht selbstständig auszugestalten. In Thüringen gilt jedoch noch das Bundesgesetz. Bei den neuen Regelungen soll es nicht nur darum gehen, eine gewisse Rechtssicherheit für die Versammlungsbehörden zu schaffen. Entscheidend ist auch, dass damit eine politische Botschaft vermittelt werden soll, betonte Innenminister Holger Poppenhäger.
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