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Rechtsnews 26.10.2020 Raphaela Nicola

So will die Bundesregierung Stalking-Opfer besser schützen

Stalker machen ihren Opfern das Leben zur Hölle. Es werden jedoch nur die wenigstens Täter verurteilt. Das liegt vor allem daran, dass eine schwerwiegende Beeinträchtigung vorliegen muss. Das Bundeskabinett hat sich deshalb auf eine Gesetzesänderung verständigt, welche die Bestrafung der Täter erleichtern soll.

Was ist Stalking und wie viele Menschen sind davon betroffen?

Stalking beschreibt das wiederholte Verfolgen und Belästigen einer Person. Dazu zählt alles von der Bombardierung des Opfers mit Anrufen bis hin zur physischen Verfolgung.
Stalking entwickelt sich in vielen Fällen sogar hin zu körperlicher Gewalt. Die Opfer leiden infolge des Stalking oftmals unter schwerwiegenden psychischen Folgen.
Unter Berufung auf eine Studie des Mannheimer Zentralinstituts für seelische Gesundheit, gab die Polizei auf Nachfrage an, dass in Deutschland etwa zwölf Prozent aller Menschen mindestens einmal im Leben gestalkt werden. Im Jahr 2019 wurden in der polizeilichen Kriminalstatistik mehr als 18.900 Fälle erfasst. Nach Überzeugung von Verbänden und Beratungsstellen liegt die Dunkelziffer aber noch weit höher. Denn viele Opfer bringen strafbares Verhalten aufgrund von persönlichen Beziehungen zum Täter nicht zur Anzeige. 80 Prozent der Betroffenen sind dem gemeinnützigen Verein Weisser Ring zufolge Frauen. Etwa 80 Prozent der Täter sind Männer. Dennoch sind auch Männer vor Stalking nicht gefeit und sind ebenfalls dazu aufgerufen sich im Falle von Stalking professionelle Unterstützung zu holen.
Opfer und Stalker hätten laut der Polizeistatistik in rund der Hälfte aller Fälle vorher eine intime Beziehung gehabt. Wenn jemand zum Beispiel einen Ex-Partner verfolgt oder ihn immer wieder mit Telefonanrufen terrorisiert oder ihm auflauert, zählt dies ebenso als Stalking wie Terror durch einen Fremden.

Wer macht sich künftig strafbar?

Seit 2007 ist Stalking bereits strafbar. An dem Strafrahmen von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe soll sich auch durch die Neuerung nichts ändern. Stalking-Opfer sollen in Zukunft jedoch besser geschützt und eine Verurteilung der Täter soll erleichtert werden. Hierzu brachte das Bundeskabinett eine Gesetzesänderung auf den Weg.
Jedes Jahr gibt es Tausende Tatverdächtige in Stalking-Fällen. Wer einem Menschen nachstellt, in einer Weise, die sein Leben schwerwiegend beeinträchtigt, macht sich strafbar. Eine Verurteilung der Täter fand bislang allerdings erst dann statt, wenn ihre Nachstellungen dazu geführt haben, dass das Opfer seine Lebensführung ändert, bzw. ändern muss. Hierzu zählt beispielsweise, dass die betroffene Person wegen des Stalkings umgezogen ist. Auch ein stalkingbedingter Jobwechsel fällt darunter. Künftig sollen des Weiteren auch Verstöße gegen außergerichtliche Vereinbarungen zum Gewaltschutz strafbar sein. Bislang gilt dies nur für gerichtliche Entscheidungen. Hierunter versteht man zum Beispiel, dass sich ein gewalttätiger Mann der Wohnung seiner ehemaligen Frau nicht mehr nähern darf.
„Stalking kann Leben zerstören“, sagte Ex-Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Nicht die Opfer müssten deshalb ihr Leben ändern, sondern die Täter.
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Wenn Sie oder eine Ihnen nahestehende Person durch Stalking bedroht wird, können Sie sich darüber hinaus auch bei der Beratungsstelle polizeiliche und psychologische Hilfe einholen.

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