Rechtsnews 12.03.2008 kduda

Lockerung des bayerischen Rauchverbots

Wenige Wochen nach Inkrafttreten des bundesweit strengsten Rauchverbots hat die bayerische Landtags-CSU das Verbot wieder gelockert. Nach kontroverser Debatte stimmt die Fraktion mit Ausnahme von nur zehn Abgeordneten dafür, Bier- und Festzelte für des Jahr 2008 vom Verbot auszunehmen. Dafür muss nun ein Ergänzungsgesetz, welches frühestens zum 1. Juni in Kraft treten kann, verabschiedet werden. In der SPD wird der Anlass für diese Lockerung in dem seit 1996 schlechtesten Kommunalwahlergebnis der CSU gesehen. Fraktionschef Georg Schmid betonte, dass dies gerade nicht der Fall sei. Als Grund nannte er Sicherheitsbedenken der Stadt München. Diese fürchte Gewalt auf dem Oktoberfest, falls das strenge Rauchverbot auch für die Wiesn gelten sollte, denn Festzelte in solchen Größenordnungen seien nur schlecht zu kontrollieren. Quelle

  • sueddeutsche.de “Feuer frei am Biertisch”
  • siehe auch blog rechtsanwalt.com “Rauchverbot 2008 – acht neue Bundesländer”

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