Rechtsnews 26.04.2024 Alex Clodo

Legalisierung von Cannabis: Was gilt für Konsumenten und Händler?

Mit dem Stichtag 1. April 2024 trat in Deutschland ein neues, viel diskutiertes Cannabis-Gesetz in Kraft. Dieses Gesetz legalisiert den Besitz sowie den Anbau von Cannabis für Erwachsene, allerdings unter strengen Auflagen. Es ermöglicht den Erwerb von Cannabis durch erwachsene Konsumenten über genossenschaftliche, nicht-kommerzielle Vereinigungen. Gleichzeitig intensiviert das Gesetz die Strafmaßnahmen gegen den Vertrieb an Minderjährige. Ein Überblick über häufig gestellte Fragen und Antworten beleuchtet die Einzelheiten dieses Gesetzes.

Wieso wurde Cannabis zum Teil legalisiert?

Die partielle Legalisierung von Cannabis wurde von der Ampel-Koalition als strategische Maßnahme eingeführt, um den Schwarzmarkt und die damit verbundene organisierte Kriminalität zu bekämpfen. Das neue Gesetz zielt auch darauf ab, den Schutz junger Menschen zu stärken. Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach von der SPD hat erklärt, dass die bisherige Drogenpolitik nicht erfolgreich war. Er hat darauf hingewiesen, dass sich der Drogenkonsum unter Kindern und Jugendlichen sowie die Anzahl der Drogentodesfälle in den letzten zehn Jahren verdoppelt haben.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Legalisierung von Cannabis: Was gilt für Konsumenten und Händler? erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Bleibt Dealen weiterhin strafbar?

Der Handel mit Gras stellt weiterhin eine strafbare Handlung dar, dies gilt auch für Jugendliche. Im Rahmen des Jugendschutzes sieht das Gesetz nun strengere Strafmaßnahmen vor. Beispielsweise wird die Weitergabe von Gras an Jugendliche nun mit einer Mindeststrafe von zwei Jahren Gefängnis belegt, eine Erhöhung gegenüber der bisherigen Mindestdauer von einem Jahr.

Welche Regeln gelten bei Eigenbedarf und Eigenanbau?

  • Die partielle Legalisierung von Cannabis resultiert aus der Entfernung dieser Substanz aus der Liste illegaler Drogen gemäß dem Betäubungsmittelgesetz.
  • Volljährige Personen haben nun die Erlaubnis, bis zu 25 Gramm Gras in der Öffentlichkeit mitzuführen.
  • Im privaten Bereich ist der Besitz von bis zu 50 Gramm getrocknetem Weed erlaubt, ebenso wie das Halten von bis zu drei Cannabisstauden je erwachsene Person.
  • Geringfügige Überschreitungen dieser Grenzen, konkret bis zu 5 Gramm unterwegs oder bis zu 10 Gramm zu Hause, werden als geringfügige Vergehen behandelt.
  • Der Besitz umfangreicherer Mengen kann jedoch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldbuße geahndet werden.
  • Zudem ist es Erwachsenen gestattet, Cannabissamen aus Ländern der Europäischen Union für den Eigenanbau zu importieren oder online zu erwerben.

Wo können Sie als Konsument legal Cannabis erwerben?

  • Derzeit ist die Weitergabe von Cannabis auf nicht kommerzielle Anbauverbände oder Cannabis-Clubs beschränkt.
  • Diese Organisationen können ihren Mitgliedern bis zu 50 Gramm Weed monatlich für den persönlichen Gebrauch zur Verfügung stellen.
  • Personen müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um Mitglied werden zu können, und jeder Club darf nicht mehr als 500 Mitglieder haben, die alle in Deutschland ansässig sein müssen.
  • Mitglieder, die jünger als 21 Jahre sind, dürfen monatlich nicht mehr als 30 Gramm erhalten, und der THC-Gehalt des Cannabis darf 10 Prozent nicht übersteigen.
  • Die Clubs sind verpflichtet, Beauftragte für Jugendschutz, Suchtprävention und Prävention zu ernennen und dürfen keine Werbung betreiben.
  • Sie müssen auch einen Abstand von mindestens 200 Metern zu Schulen, anderen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sowie Spielplätzen einhalten.
  • Es ist nicht gestattet, gleichzeitig Mitglied in mehreren Clubs zu sein.
  • Zudem ist der Konsum von Cannabis innerhalb der Anbauvereinigungen und in deren unmittelbarer Umgebung untersagt.

Wie werden Minderjährige geschützt?

Der Schutz von Minderjährigen im Kontext des Cannabiskonsums ist durch ein Bündel an Maßnahmen gewährleistet. Der Zugang zu Cannabis ist für Minderjährige zwar untersagt, jedoch zieht der Besitz oder Anbau keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich.

Die Abgabe von Cannabis an unter 18-Jährige ist hingegen ein strafbares Delikt. Im Falle, dass Jugendliche mit Gras aufgegriffen werden, sind die Erziehungsberechtigten umgehend zu benachrichtigen. Bei komplexeren Sachverhalten wird zusätzlich das Jugendamt involviert. Um präventiv gegen den Konsum von Weed unter Jugendlichen vorzugehen, werden spezielle Interventionsprogramme angeboten.

Zudem hat das Bundesgesundheitsministerium eine Informationskampagne ins Leben gerufen, die sich gezielt an diese Altersgruppe richtet, um Aufklärung und Bewusstsein zu schaffen. Diese Strategie soll nicht nur vor den Risiken des Konsums schützen, sondern auch Unterstützung und Bildung für junge Menschen fördern, um sie zu befähigen, informierte Entscheidungen zu treffen.

Darf man trotz Cannabis Konsum noch am Straßenverkehr teilnehmen?

Die Frage der Sanktionierung von Cannabis im Straßenverkehr ist aktuell Gegenstand politischer Diskussionen. Das Bundesverkehrsministerium steht vor der Aufgabe, baldmöglichst einen Grenzwert für den Wirkstoff THC zu definieren, ähnlich der existierenden Regelung für Alkohol mit der bekannten 0,5-Promille-Grenze. Derzeit besteht ein absolutes Fahrverbot für Personen, die unter dem Einfluss von Cannabis stehen.

Zuwiderhandlungen können zu empfindlichen Strafen führen, darunter ein Bußgeld von mindestens 500 Euro, ein Fahrverbot von mehreren Monaten, zwei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und im Extremfall sogar den Verlust der Fahrerlaubnis. Diese Maßnahmen sollen die Verkehrssicherheit gewährleisten und die Folgen des Konsums für die Fahrtüchtigkeit abschrecken. Die Festlegung eines Grenzwertes würde eine differenziertere Betrachtung des Einflusses von Cannabis auf die Fahrfähigkeit ermöglichen und könnte zu einer Anpassung der bisherigen strikten Regelungen führen.

Werden laufende Verfahren oder Verurteilungen eingestellt?

Im Hinblick auf frühere Verurteilungen und aktuelle Verfahren gibt es neue Regelungen: Personen, die in der Vergangenheit wegen des Besitzes oder des Anbaus von bis zu 25 Gramm Gras oder höchstens drei Cannabispflanzen verurteilt wurden, haben nun die Möglichkeit, eine Löschung dieser Einträge aus dem Bundeszentralregister zu beantragen. Zudem werden alle laufenden Strafverfahren sowie Ermittlungen, die sich auf ähnliche Fälle beziehen, eingestellt. Diese Maßnahmen sind Teil einer Reform, die darauf abzielt, die Justiz von älteren, geringfügigen Delikten zu entlasten und den Weg für eine neue Rechtsauffassung zu ebnen.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:

Darf man am Arbeitsplatz Alkohol trinken?

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€
Bernhard Müller - rechtsanwalt.com
Bernhard Müller ist Rechtsanwalt für Sozialrecht
und kann Sie persönlich beraten!
In Partnerschaft mit:
Bernhard Müller - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer
29 €* 15 Min. Telefonat buchen
  • Antwort auf eine konkrete, kurze Fragestellung
  • Geld-Zurück Garantie
Meistgekauft 49 €* 30 Min. Telefonat buchen
  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung
  • Geld-Zurück Garantie
99 €* Schriftliche Rechtsberatung buchen
  • Rechtsverbindliche, schrifltiche Antwort eines Rechtsanwalts
  • Dokumentenupload
  • Eine Rückfrage inklusive