Am heutigen Mittwoch, den 12.04.2023, haben die Minister Lauterbach und Özdemir neue Reformpläne zur Legalisierung von Cannabis vorgestellt. Unter bestimmten Bedingungen soll der Eigenkonsum künftig legal sein, auch der Anbau der Droge mit bis zu drei Pflanzen soll erlaubt werden.
Wie sieht der vorläufige Plan zur Cannabis-Legalisierung aus?
Auf der Pressekonferenz verkündeten Karl Lauterbach (SPD) und Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Die Grüne), dass sie den Besitz von Cannabis schrittweise legalisieren wollen – und zwar in einem Zwei-Säulen-Modell.
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Zunächst soll der Anbau und die Abgabe der Droge in speziellen Vereinen, sogenannten Cannabis-Clubs, erlaubt werden.
In diesen Clubs soll auch der Erwerb von maximal 25 Gramm Cannabis erlaubt sein. Innerhalb eines Monats soll der Erwerb von bis zu 50 Gramm Cannabis legalisiert werden.
Außerdem soll der private Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen erlaubt werden.
In einem zweiten Schritt soll in Modellregionen der Verkauf über lizenzierte Fachgeschäfte getestet werden.
Mit diesen Plänen ist eine vollständige Legalisierung des Rauschmittels und der generelle Verkauf in Geschäften zunächst vom Tisch.
Ziel sei es, den Cannabis-Konsum sicherer zu machen. Lauterbach sagte, es gehe um die „kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene in klaren Grenzen“. Damit solle der Schwarzmarkt bekämpft und die Drogenkriminalität zurückgedrängt werden.
Die bisherige Cannabis-Kontrollpolitik bezeichnete Lauterbach als „gescheitert“. Jedes Jahr steige die Zahl der bundesweit registrierten Rauschgiftdelikte. Mit einer Verschärfung des Strafrechts komme man nicht weiter.
Wer wird nicht von der Cannabis-Legalisierung profitieren?
Özdemir betonte auf der Pressekonferenz, dass sich die illegalen und kriminellen Dealer nicht freuen werden. Der Schwarzmarkt wird blühen. Die Freigabe von Cannabis soll nur für Erwachsene gelten.
Wann soll der Gesetzentwurf zur Cannabis-Legalisierung kommen?
Das überarbeitete Eckpunktepapier war nach Konsultationen mit der EU-Kommission notwendig geworden. Dabei sei man zu dem Schluss gekommen, dass das bisherige, im Oktober vorgelegte Eckpunktepapier überarbeitet werden müsse, so Lauterbach.
Die erste, teilweise Legalisierung soll nach Angaben der Minister noch in diesem Jahr erfolgen. Der entsprechende Gesetzentwurf soll laut Özdemir im April vorgelegt werden. Ein Gesetzentwurf zur »zweiten Säule«, in der »Modellprojekte mit gewerblichen Lieferketten« ermöglicht werden sollen, soll laut Laudterbach »nach der Sommerpause« kommen.
Die Bundesregierung hatte ursprünglich eine noch weitergehende Legalisierung angestrebt und im vergangenen Oktober ein entsprechendes Eckpunktepapier vorgelegt. Einer umfassenden deutschen Reform steht jedoch das EU-Recht entgegen, das die Mitgliedsstaaten verpflichtet, den illegalen Handel mit Drogen wie Cannabis unter Strafe zu stellen.
Niederlande Vorbild für deutsche Pläne?
Die Frage, ob der teilweise legale Cannabiskonsum in den benachbarten Niederlanden als Vorbild für die Reform gedient habe, verneinte Lauterbach. Vielmehr habe man sich am niederländischen Modell orientiert, wie man es nicht machen solle. In den Niederlanden gebe es Konsumräume, außerdem werde die Droge nach wie vor über den Schwarzmarkt bezogen. Beides dürfe es in Deutschland nicht geben.
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