Rechtsnews 26.08.2025 Alex Clodo

Welche Zuständigkeit haben Amts- und Landgerichte?

Im deutschen Rechtssystem ist die Zuständigkeit von Gerichten klar geregelt, damit Bürgerinnen und Bürger wissen, wo sie ihre Rechte durchsetzen können oder wo ein Verfahren gegen sie geführt wird. Zwei besonders wichtige Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind das Amtsgericht und das Landgericht. In diesem umfassenden Beitrag erhalten Sie alle relevanten Informationen – verständlich, praxisnah und vollständig.


Einleitung: Warum ist die Zuständigkeit so wichtig?

Die Zuständigkeit entscheidet darüber, welches Gericht über einen Rechtsstreit, eine Klage oder eine Straftat urteilt. Das ist keineswegs ein rein formaler Aspekt: Wer am falschen Gericht klagt, riskiert, dass das Verfahren abgewiesen wird, Zeit und Geld verloren gehen oder Rechtsmittel schwerer durchzusetzen sind. Zudem hängt von der Zuständigkeit ab, ob ein Rechtsanwalt zwingend benötigt wird, welche Instanz über den Fall entscheidet und wie hoch die Gerichtskosten ausfallen können. Gerade in einer Notlage kann es entscheidend sein, das richtige Gericht sofort zu kennen.


Wie ist der Aufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland?

Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist zuständig für die Bereiche Zivilrecht und Strafrecht. Sie gliedert sich in mehrere Ebenen:

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  • Amtsgerichte (erste Instanz für viele Streitigkeiten und kleinere Strafsachen)
  • Landgerichte (erste Instanz bei größeren Streitwerten oder schwereren Straftaten sowie Berufungsinstanz gegen Entscheidungen der Amtsgerichte)
  • Oberlandesgerichte (Berufungs- und Revisionsinstanz)
  • Bundesgerichtshof (höchste Instanz in Zivil- und Strafsachen)

Schon aus dieser Übersicht wird deutlich: Amts- und Landgerichte sind die Basis des Systems und haben eine Schlüsselfunktion für den Zugang zum Recht.


Welche Aufgaben hat das Amtsgericht?

Das Amtsgericht ist die unterste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es hat eine Vielzahl von Aufgaben:

  • Zivilrecht: Streitigkeiten mit einem Streitwert bis zu 5.000 Euro, unabhängig vom Thema (z. B. Nachbarschaftsstreit, Kaufvertrag, Mietrecht).
  • Besondere Zuständigkeiten: auch über 5.000 Euro, wenn es um Miet- und Wohnungssachen, Familiensachen oder Landwirtschaftssachen geht.
  • Strafrecht: Verhandlung von Strafsachen, wenn keine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren zu erwarten ist.
  • Sonstige Aufgaben: Registergericht (Handels-, Vereinsregister), Betreuungsgericht (Betreuungsrecht, Vorsorgevollmachten), Nachlassgericht (Erbsachen).

Das Amtsgericht ist damit ein Bürgergericht, da viele rechtliche Probleme hier beginnen.


Welche Aufgaben hat das Landgericht?

Das Landgericht steht über dem Amtsgericht und hat zwei zentrale Funktionen:

  • Erstinstanzliche Zuständigkeit: Zivilverfahren ab einem Streitwert von mehr als 5.000 Euro sowie besondere Fälle wie Staatshaftung.
  • Strafsachen: Verfahren wegen schwerer Straftaten, bei denen eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren droht oder bei Delikten wie Totschlag, Vergewaltigung, Korruption.
  • Berufungsinstanz: Es überprüft Urteile des Amtsgerichts in Zivil- und Strafsachen.

Anders als vor dem Amtsgericht besteht beim Landgericht in der Regel Anwaltspflicht (§ 78 ZPO). Das bedeutet: Sie dürfen sich nicht selbst vertreten, sondern benötigen zwingend einen Rechtsanwalt.


Welche Rolle spielt der Streitwert bei der Zuständigkeit?

Der Streitwert ist der Geldbetrag, um den im Verfahren gestritten wird. Er entscheidet im Zivilrecht maßgeblich über die Zuständigkeit:

  • bis 5.000 Euro: Zuständigkeit beim Amtsgericht
  • über 5.000 Euro: Zuständigkeit beim Landgericht

Beispiel: Klagen Sie auf Schadensersatz von 3.500 Euro wegen eines Autounfalls, geht die Klage zum Amtsgericht. Bei 12.000 Euro ist das Landgericht zuständig.


Welche Besonderheiten gibt es im Strafrecht?

Im Strafrecht wird die Zuständigkeit nicht nach Geldbeträgen, sondern nach der zu erwartenden Strafe bestimmt:

  • Amtsgericht (Strafrichter): bei geringeren Delikten, Strafen bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe.
  • Amtsgericht (Schöffengericht): bei Straftaten mit zu erwartender Strafe bis zu vier Jahren.
  • Landgericht (Große Strafkammer): bei besonders schweren Straftaten mit mehr als vier Jahren Freiheitsstrafe.

Beispiele aus der Praxis

  1. Beispiel 1 (Zivilrecht): Eine Mieterin verklagt ihren Vermieter auf 3.000 Euro Rückzahlung zu viel gezahlter Nebenkosten. Zuständig: Amtsgericht.
  2. Beispiel 2 (Zivilrecht): Ein Unternehmen verlangt 50.000 Euro Schadensersatz wegen Vertragsbruch. Zuständig: Landgericht.
  3. Beispiel 3 (Strafrecht): Ein Diebstahl mit geringem Schaden wird vom Amtsgericht (Strafrichter) verhandelt, ein Totschlag vom Landgericht (Große Strafkammer).

Welche Handlungsanweisungen gibt es für Betroffene?

  • Prüfen Sie den Streitwert oder die zu erwartende Strafe, um das zuständige Gericht zu ermitteln.
  • Im Zweifel: Kontaktieren Sie sofort einen Rechtsanwalt, der die Zuständigkeit prüft und das Verfahren vorbereitet.
  • Beachten Sie Fristen für Klagen, Berufungen oder Beschwerden, da eine falsche Zuständigkeit wertvolle Zeit kosten kann.
  • Reichen Sie Unterlagen immer vollständig ein, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.

Welche Risiken bestehen?

Es müssen auch die Nachteile betrachtet werden:

  • Fehlerhafte Klageeinreichung: Wird die Klage beim falschen Gericht eingereicht, verzögert sich das Verfahren.
  • Kostenrisiko: Vor dem Landgericht herrscht Anwaltspflicht. Wer unbedacht klagt, trägt erhebliche Kosten.
  • Unkenntnis des Streitwerts: Falsche Berechnungen können zu ungewollter Zuständigkeit führen.

Mögliche Hindernisse im Verfahren

Hindernis Folge Lösung
Falsches Gericht angerufen Verzögerung, Kostensteigerung Vorherige anwaltliche Beratung
Unklarer Streitwert Falsche Instanz Streitwertberechnung mit Anwalt prüfen
Keine Rechtsanwältin vor Landgericht Klage wird abgewiesen Anwaltspflicht beachten
Versäumte Fristen Rechtsverlust Fristenkalender führen

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