Wer haftet bei einem Überspannungsschaden? Die Betreiberin eines kommunalen Stromnetzes oder muss der Anwohner selbst für den entstandenen Schaden aufkommen? Der Bundesgerichtshof urteilte dazu.
Was sind Überspannungsschäden?
Überspannungsschäden sind Schäden, die an elektrischen Geräten oder Anlagen entstehen, wenn die Spannung im Stromnetz über den zulässigen Wert steigt. Überspannungen können verschiedene Ursachen haben, wie zum Beispiel Blitzschlag, Schalthandlungen im Netz oder Fehler in der Hausinstallation. Die Frage, wer für die entstandenen Schäden haftet, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
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Wer haftet bei Überspannungsschäden? erhalten
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Wann liegt ein Verschulden des Netzbetreibers vor?
Der Netzbetreiber ist grundsätzlich verpflichtet, eine sichere und störungsfreie Stromversorgung zu gewährleisten. Er haftet daher für Überspannungsschäden, wenn er diese schuldhaft verursacht hat. Das heißt, er muss eine Pflichtverletzung begangen haben, die ursächlich für den Schaden war. Eine Pflichtverletzung liegt zum Beispiel vor, wenn der Netzbetreiber seine Anlagen nicht ordnungsgemäß wartet oder überwacht, oder wenn er bei einem bekannten Fehler nicht rechtzeitig reagiert. Der Netzbetreiber muss jedoch nicht für jede Überspannung haften, sondern nur für solche, die er vorhersehen und vermeiden konnte. Das ist zum Beispiel nicht der Fall, wenn die Überspannung durch einen Blitzschlag verursacht wurde, der nicht abgeleitet werden konnte.
Wann liegt ein Verschulden des Verbrauchers vor?
Der Verbraucher ist seinerseits verpflichtet, seine elektrischen Geräte und Anlagen entsprechend den geltenden Vorschriften und Sicherheitsstandards zu installieren und zu betreiben. Er haftet daher für Überspannungsschäden, wenn er diese schuldhaft verursacht hat. Das heißt, er muss eine Pflichtverletzung begangen haben, die ursächlich für den Schaden war. Eine Pflichtverletzung liegt zum Beispiel vor, wenn der Verbraucher seine Geräte oder Anlagen unsachgemäß anschließt oder überlastet, oder wenn er keine geeigneten Schutzmaßnahmen gegen Überspannungen trifft. Der Verbraucher muss jedoch nicht für jede Überspannung haften, sondern nur für solche, die er vorhersehen und vermeiden konnte. Das ist zum Beispiel nicht der Fall, wenn die Überspannung durch einen Blitzschlag verursacht wurde, der trotz vorhandener Schutzvorrichtungen eingedrungen ist.
Wie kann man sich gegen Überspannungsschäden absichern?
Um sich gegen Überspannungsschäden abzusichern, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen kann man sich an den Netzbetreiber wenden und ihn um eine Überprüfung der Stromversorgung bitten. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, dem Verbraucher Auskunft über die Qualität und Sicherheit der Stromversorgung zu geben. Zum anderen kann man sich selbst um den Schutz seiner Geräte und Anlagen kümmern. Dazu gehören zum Beispiel die Installation von Überspannungsschutzgeräten oder -steckdosen, die Verwendung von Sicherungen oder Leitungsschutzschaltern oder die Abschaltung von empfindlichen Geräten bei Gewitter. Schließlich kann man sich auch durch eine Versicherung gegen Überspannungsschäden absichern. Dabei sollte man jedoch darauf achten, welche Schadensfälle abgedeckt sind und welche Ausschlussklauseln gelten.
Wie kann man Schadenersatz vom Netzbetreiber verlangen?
Wenn man einen Überspannungsschaden erlitten hat, der auf einen Fehler im öffentlichen Stromnetz zurückzuführen ist, kann man vom Netzbetreiber Schadenersatz verlangen. Dafür muss man aber nachweisen können, dass
– die Überspannung tatsächlich durch einen Fehler im öffentlichen Stromnetz verursacht wurde,
– die Überspannung zu einem Schaden an den eigenen Geräten geführt hat,
– die Höhe des Schadens angemessen ist.
Der Nachweis kann zum Beispiel durch ein Gutachten eines Sachverständigen oder durch Zeugenaussagen erbracht werden. Der Netzbetreiber kann sich jedoch von seiner Haftung befreien, wenn er beweisen kann, dass er den Fehler im Netz nicht zu vertreten hat. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn die Überspannung durch höhere Gewalt, wie einen Blitzschlag oder einen Sturm, ausgelöst wurde.
Gibt es ein Urteil zu diesem Thema?
Ja, es gibt ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2014 zu diesem Thema. In diesem Fall hatte ein Stromkunde Schäden an seiner Heizungsanlage, seinem elektrischen Garagentor, seinem Computer und anderen Elektrogeräten geltend gemacht. Eine Überspannung in seinem Haus hatte die Geräte beschädigt. Hierfür begehrte er Schadenersatz von der Betreiberin des Wuppertaler Stromnetzes.
Der BGH hat dem Kunden Recht gegeben und den Anspruch auf Schadenersatz mit dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) begründet. Dieses Gesetz regelt eine verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers für fehlerhafte Produkte. Der BGH hat entschieden, dass
– Elektrizität ein Produkt im Sinne des Gesetzes ist,
– Elektrizität bei Überspannung fehlerhaft ist,
– die Netzbetreiberin als Herstellerin von Elektrizität anzusehen ist,
– die Netzbetreiberin das fehlerhafte Produkt in den Verkehr gebracht hat.
Der BGH hat damit eine weitreichende Haftung der Netzbetreiber für Überspannungsschäden anerkannt. Allerdings muss der Kunde eine Selbstbeteiligung am Schaden von 500 Euro tragen, die das Gesetz vorsieht.
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