Diese Woche prüft der BGH ab Mittwoch inwiefern Gerichte generell die Gaspreiserhöhungen überprüfen können. Dem Gericht liegen mehrere Klagen vor, in denen Kunden ihrem Gasversorger, der Regionalgas Euskirchen GmbH & Co KG, vorwerfen, die Gaspreise unangemessen erhöht zu haben. Im vorliegenden Fall hatten die Kunden mit der Regionalgas Euskirchen Sonderverträge abgeschlossen, die vorsahen, dass sich die Gaspreis mit den allgemeinen Tarife ändere. Der Preis sank zunächst zu Beginn 2004, stieg aber zwischen 2005 und 2006 drei Mal, zuletzt um 0,46 Cent pro Kilowattstunde. In den Vorinstanzen scheiterten die Kunden mit ihrer Klage. Sie wollen nun vom BGH feststellen lassen, dass die Preiserhöhungen unwirksam sind. Der Zeitpunkt der Urteilsverkündung ist noch nicht bekannt. Quelle: Handelsblatt.com – „BGH prüft Kontrolle von Gaspreisen“
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