Rechtsnews 12.04.2017 Christian Schebitz

Illegaler Waffenbesitz und gefälschte Papiere!

Der Waffenbesitz von Privatpersonen ist in Deutschland zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung streng reglementiert. Die wichtigste Grundlage für den Waffenbesitz bildet das Waffengesetz, das die Materie in 60 Paragrafen regelt. Einer der wichtigsten Grundsätze im Waffenrecht lautet, dass der Besitz von Waffen nur dann erlaubt ist, wenn der Besitzer über eine entsprechende Erlaubnis verfügt. Vor dem Amtsgericht München wurde vor Kurzem ein Fall verhandelt, bei dem es um die Frage ging, ob das Verbot eines Waffenbesitzes auch bei sehr alten Waffen Gültigkeit hat.

Privater Waffenbesitz

Ein Rentner, der im legalen Besitz einer erlaubnispflichtigen Waffe war, übergab diese einem Bekannten auf einem Parkplatz gegen Zahlung von 230 Euro in bar. Der Bekannte verfügte über keine Erlaubnis zum Besitz von Waffen und gab später vor Gericht an, dass er den Waffenverkäufer auf einem Flohmarkt kennengelernt habe. Als die Polizei auf dieses Waffengeschäft aufmerksam wurde, durchsuchte sie die Wohnung des Rentners. Hierbei wurden nicht nur zwei illegal von dem Mann besessene halbautomatische Waffen, ein Revolver und Patronen gefunden, sondern auch ein gefälschter italienischer Reisepass mit dem Bild des Rentners und falschen Personalangaben. In der Summe kam der alte Herr deshalb wegen vorsätzlichen unerlaubten Besitzes einer Schusswaffe, des Überlassens einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe an eine nichtberechtigte Person und wegen des Besitzes gefälschter Papiere vor Gericht.

Illegaler Waffenbesitz und gefälschte Papiere

Der Rentner war vor Gericht zwar hinsichtlich der Waffen geständig, führte jedoch auch an, dass es sich bei den Waffen lediglich um alten, teil dreckigen „Klump“ gehandelt habe, den er im Laufe von Jahren angesammelt habe. Bezüglich des gefälschten Reispasses sagte er aus, diesen vor Jahren von einem Italiener erhalten zu haben, der damit geprahlt habe, so etwas zu können. Er habe den Pass, der ohnehin 2008 ausgelaufen sei, niemals benutzt und nach all den Jahren vergessen. Alle Umstände des Falles würdigend verurteilte das Amtsgericht München den Mann zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren auf Bewährung und daneben zur Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 600 Euro.

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Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Muenchen_1118-Ds-247-Js-12129116_Rentner-wegen-unerlaubten-Besitzes-von-Schusswaffen-verurteilt.news24104.htm

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