Ein befristeter Mietvertrag ist ein Mietvertrag, der für eine bestimmte Zeit geschlossen wird und nach Ablauf dieser Zeit automatisch endet. Ein solch befristeter Vertrag kann nur unter bestimmten Voraussetzungen abgeschlossen werden, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt sind. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, wann ein befristeter Mietvertrag zulässig ist, welche Rechte und Pflichten Sie als Mieter oder Vermieter haben und wie Sie sich im Falle von Streitigkeiten verhalten sollten.
Wann ist ein befristeter Mietvertrag zulässig?
Ein befristeter Vertrag ist nur zulässig, wenn der Vermieter einen berechtigten Grund hat, die Wohnung nach Ablauf der Befristung selbst zu nutzen oder einem Dritten zu überlassen. Solche Gründe können zum Beispiel sein:
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Befristeter Mietvertrag: Was Sie dazu wissen müssen! erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
- Der Vermieter will die Wohnung selbst oder für seine Familienangehörigen nutzen (Eigenbedarf).
- Der Vermieter will die Wohnung verkaufen oder grundlegend renovieren oder umbauen.
- Der Vermieter will die Wohnung an einen Mitarbeiter oder einen Angehörigen eines öffentlichen Dienstes vermieten.
- Der Vermieter will die Wohnung für einen bestimmten Zweck vermieten, der nur vorübergehend besteht (z.B. als Ferienwohnung oder als Unterkunft für Studenten).
Der Vermieter muss den Grund für die Befristung im Vertrag schriftlich angeben. Wenn er dies nicht tut oder wenn der Grund nicht mehr besteht, gilt der Mietvertrag als unbefristet.
Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Mieter oder Vermieter bei einem befristeten Mietvertrag?
Als Mieter oder Vermieter haben Sie bei einem befristeten Mietvertrag grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie bei einem unbefristeten Wohnraumvertrag. Das bedeutet, dass Sie zum Beispiel die vereinbarte Miete zahlen bzw. erhalten müssen, die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand halten bzw. übergeben müssen und sich an die Hausordnung halten müssen.
Allerdings gibt es einige Besonderheiten, die Sie beachten sollten:
- Als Mieter haben Sie kein Recht auf eine ordentliche Kündigung des Mietvertrags vor Ablauf der Befristung. Das heißt, Sie können den Vertrag nicht einfach kündigen, wenn Sie ausziehen wollen. Sie können nur ausziehen, wenn der Vermieter damit einverstanden ist oder wenn Sie einen Nachmieter finden, der den Vertrag zu den gleichen Bedingungen übernimmt.
- Als Vermieter haben Sie ebenfalls kein Recht auf eine ordentliche Kündigung des Mietvertrags vor Ablauf der Befristung. Das heißt, Sie können den Mieter nicht einfach kündigen, wenn Sie die Wohnung früher zurückhaben wollen. Sie können nur kündigen, wenn der Mieter gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt (z.B. die Miete nicht zahlt oder die Wohnung beschädigt) oder wenn Sie einen wichtigen Grund haben (z.B. Härtefall).
- Als Mieter haben Sie ein Recht auf eine angemessene Verlängerung des Mietvertrags, wenn die Befristung ausläuft und der Vermieter keinen neuen Grund für eine erneute Befristung hat. Die Verlängerung muss mindestens drei Jahre betragen, es sei denn, der Vermieter kann einen kürzeren Zeitraum begründen.
- Als Vermieter haben Sie ein Recht darauf, dass der Mieter Ihnen spätestens vier Monate vor Ablauf der Befristung mitteilt, ob er den Mietvertrag verlängern will oder nicht. Wenn der Mieter dies nicht tut oder wenn er den Vertrag nicht verlängern will, können Sie die Wohnung neu vermieten.
Wie verhalten Sie sich im Falle von Streitigkeiten bei einem befristeten Mietvertrag?
Wenn es zu Streitigkeiten zwischen Ihnen und Ihrem Mieter oder Vermieter bei einem befristeten Mietvertrag kommt, sollten Sie zunächst versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dazu können Sie zum Beispiel ein klärendes Gespräch führen, einen Schlichter oder einen Mieterverein einschalten oder eine Mediation durchführen.
Wenn Sie keine Einigung erzielen können, können Sie sich an das zuständige Amtsgericht wenden und eine Klage einreichen. Dabei sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten und vertreten lassen, da das Mietrecht sehr komplex ist und viele Fallstricke enthält. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und Ihre Ansprüche geltend zu machen.
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