Ein Schild mit der Aufschrift „Keine Haftung für Ihre Garderobe“ entbindet den Betreiber in der Regel nicht automatisch von seiner Haftung. Die Haftung hängt von den Umständen ab, unter denen es zum Verlust oder zur Beschädigung der Garderobe gekommen ist.
Wenn der Betreiber jedoch angemessene Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung der Garderobe getroffen hat und keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kann dies zu einer Minderung oder zum Ausschluss der Haftung des Betreibers führen.
Kostenlose Ersteinschätzung zu
Haftungsfrage: Was gilt bei „Für Garderobe keine Haftung“? erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
Ist die Haftung der Garderobe gesetzlich geregelt?
Gemäß § 701 BGB haftet der Betreiber einer Garderobe für den Verlust oder die Beschädigung der Garderobe des Gastes, es sei denn, er hat alle nach den Umständen des Falles zumutbaren Vorkehrungen zur sicheren Aufbewahrung getroffen. Der Hinweis „keine Haftung für Garderobe“ hat in Deutschland keine rechtliche Wirkung, wenn der Betreiber grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt.
Hat der Betreiber jedoch alle notwendigen Maßnahmen getroffen, um die Garderobe sicher aufzubewahren, z.B. durch die Verwendung von Schließfächern oder einer nummerierten Garderobe, so kann dies als zumutbare Vorsichtsmaßnahme angesehen werden und die Haftung des Betreibers mindern oder ausschließen.
Es ist jedoch zu beachten, dass die Haftungsregelungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können und auch die Gerichte im Einzelfall zu einer anderen Beurteilung kommen können. Es ist daher immer ratsam, sich im Einzelfall anwaltlich beraten zu lassen, um eine genaue Einschätzung zu erhalten.
Wann liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor?
Hier finden Sie Beispiele, die den Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit begründen, falls ihre Garderobe abhandenkommt.
Vorsatz:
- Ein Garderobenmitarbeiter nimmt vorsätzlich eine teure Jacke an sich und behält sie für sich.
- Ein Garderobenmitarbeiter verkauft vorsätzlich die Garderobe, anstatt sie den Gästen zurückzugeben.
Grobe Fahrlässigkeit:
- Der Betreiber einer Garderobe legt die Garderobe der Gäste auf einen ungesicherten Tisch, von dem sie jederzeit gestohlen werden können.
- Der Garderobenbetreiber gibt versehentlich die Garderobe des falschen Gastes heraus, obwohl die Garderobe mit Nummern gekennzeichnet war.
- Der Betreiber einer Garderobe verwendet nicht ausreichend stabile Kleiderbügel oder Haken, so dass die Garderobe herunterfallen und beschädigt werden kann.
In diesen Fällen könnte der Betreiber für den Verlust oder die Beschädigung der Garderobe haftbar gemacht werden, da er entweder vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
Welche Ansprüche hat der Gast bei Verlust seiner Garderobe?
Wenn ein Gast seine Garderobe in einer Garderobe aufbewahrt und diese verloren geht oder beschädigt wird, hat er Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 701 BGB. Der Betreiber der Garderobe haftet für den Verlust oder die Beschädigung, es sei denn, er hat alle ihm nach den Umständen zumutbaren Vorkehrungen zur sicheren Aufbewahrung der Garderobe getroffen.
Verliert ein Gast seine Garderobe, so kann er den Betreiber der Garderobe auffordern, nach ihr zu suchen. Wird die Garderobe nicht aufgefunden, hat der Gast Anspruch auf Schadenersatz. Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich nach dem Wert der Garderobe oder nach dem Betrag, der zu ihrer Wiederbeschaffung erforderlich ist.
Wird die Garderobe beschädigt, so hat der Gast Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten oder des Wertes der Garderobe vor der Beschädigung.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Gast den Verlust oder die Beschädigung der Garderobe unverzüglich dem Betreiber der Garderobe melden muss, um Anspruch auf Schadenersatz zu haben. Wenn der Gast den Verlust oder die Beschädigung nicht unverzüglich meldet, kann dies dazu führen, dass der Betreiber der Garderobe von seiner Haftung befreit wird.
Was bedeutet unverzüglich?
Der Begriff „unverzüglich“ ist ein im deutschen Recht häufig verwendeter Rechtsbegriff. Er bedeutet, dass eine Handlung ohne schuldhaftes Zögern vorgenommen werden muss. In der Regel wird „unverzüglich“ als zeitnah oder sofort verstanden, d.h. die betreffende Handlung ist so schnell wie möglich vorzunehmen.
Bei Verlust oder Beschädigung der Garderobe muss der Gast den Betreiber der Garderobe unverzüglich über den Verlust oder die Beschädigung informieren. Dies bedeutet, dass der Gast den Betreiber der Garderobe so schnell wie möglich nach Bekanntwerden des Verlusts oder der Beschädigung informieren sollte, um seinen Anspruch auf Schadenersatz geltend zu machen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Definition von „unverzüglich“ von Fall zu Fall variieren kann, da sie von den Umständen des Einzelfalls abhängt. Faktoren, die bei der Bestimmung der Unverzüglichkeit berücksichtigt werden können, sind beispielsweise die Schwere des Schadens, die Art des Vorfalls, die Verfügbarkeit des Garderobenmitarbeiters oder die Frage, ob der Gast den Verlust oder die Beschädigung sofort feststellen konnte.
Das könnte Sie ebenfalls interessieren:
Haftung des Nachbars für Abhandenkommen von Gegenständen?
Haftungsfragen beim Spaziergang am Meer
Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.